Mitglieder 

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat 329 Mitglieder, die lokale und regionale Gebie​tskörperschaften aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Die Mitglieder kommen fünf bis sechs Mal im Jahr zu Plenartagungen in Brüssel zusammen, um politische Prioritäten zu erörtern und Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften zu verabschieden.

Die Mitglieder müssen demokratisch gewählt sein und/oder ein politisches Mandat in ihrem Heimatland innehaben. Jede nationale Regierung schlägt Regional- und Kommunalvertreter (Mitglieder und Stellvertreter, die nationale Delegationen bilden) vor, die anschließend vom Rat der EU ernannt werden müssen.

Im April 2019 verabschiedete das Präsidium eine Strategie für eine ausgewogene Mitwirkung weiblicher und männlicher Mitglieder an den Arbeiten des AdR.

Die Mitglieder erhalten kein Entgelt vom AdR. Für die Teilnahme an AdR-Sitzungen oder ordnungsgemäß genehmigten Reisen erhalten sie jedoch eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Beförderungskosten sowie Tagegelder zur Deckung ihrer gesamten Kosten während der Reise und am Sitzungsort. Weitere Informationen finden Sie hier .

Die AdR-Mitglieder gehören entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion – ​  – und entsprechend ihren Fachgebieten bestimmten Fachkommissionen an.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Mitgliederportal, den Verhaltenskodex für die AdR-Mitglieder, die Geschäftsordnung des AdR und das Vademekum.

Im Rahmen des Netzes ehemaliger Mitglieder​ können ehemalige ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen die politische Arbeit und die politischen Tätigkeiten des AdR weiter mitverfolgen. Das Netz steht auch anderen Personen und Freunden des AdR offen, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen in den Dienst des AdR und Europas stellen möchten.

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