Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat 329 Mitglieder, die lokale und regionale Gebietskörperschaften aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Die Mitglieder kommen fünf bis sechs Mal im Jahr zu
Plenartagungen
in Brüssel zusammen, um politische Prioritäten zu erörtern und
Stellungnahmen
zu EU
-
Rechtsvorschriften zu verabschieden.
Die Mitglieder müssen demokratisch gewählt sein und/oder ein politisches Mandat in ihrem Heimatland innehaben.
Jede nationale Regierung schlägt Regional- und Kommunalvertreter
(Mitglieder und Stellvertreter, die nationale Delegationen bilden) vor, die anschließend vom Rat der EU ernannt werden müssen.
Im April 2019 verabschiedete das
Präsidium
eine
Strategie für eine ausgewogene Mitwirkung weiblicher und männlicher Mitglieder an den Arbeiten
des AdR.
Die AdR-Mitglieder gehören entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion
– – und entsprechend ihren Fachgebieten bestimmten Fachkommissionen an
.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte das
Mitgliederportal, den
Verhaltenskodex für die AdR-Mitglieder
und die
Geschäftsordnung des AdR.