Arbeitsgruppen
Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen erstrecken sich auf Folgendes:
- Förderung der Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem betreffenden Land bzw. den betreffenden Ländern,
- Abschätzung der Folgen der EU-Politik aus lokaler und regionaler Perspektive,
- direkter Informationsaustausch über die politischen Entwicklungen in dem jeweiligen Land und in der EU und
- Austausch bewährter Verfahren in bestimmten Bereichen der Zusammenarbeit.
Wie wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet?
- Durch einen Beschluss des AdR-Präsidiums gemäß der Geschäftsordnung des AdR
Wie setzen sich die Arbeitsgruppen zusammen?
- Mitglieder des AdR
- Lokale und regionale Mandatsträger aus den Partnerländern in Abhängigkeit vom erörterten Thema und Sitzungsort
Die Arbeitsgruppen treten zweimal jährlich zusammen, einmal in Brüssel in Verbindung mit dem Tag der Erweiterung und einmal in einem Partnerland.