Unsere Arbeit  

​Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) wird in verschiedenen Phasen der EU-Rechtsetzung tätig. Die AdR-Fachkommissionen erarbeiten Stellungnahmen zu den EU-Legislativvorschlägen, die den Mitgliedern dann auf den Plenartagungen zur Abstimmung und Verabschiedung vorgelegt werden.

Der AdR arbeitet auch eng mit den nationalen Behörden, den regionalen und den lokalen Gebietskörperschaften zusammen, verschafft ihnen auf diese Weise Gehör und fördert die politische Debatte, nicht nur in Brüssel, sondern auch in den Regionen und Städten der EU, außerhalb Europas und im Internet.​


Inhalte

​​​​​​​​​​​Organisationsleitbild

​Unser politisches Handeln gründet sich auf die Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene unerlässlich für den Aufbau einer immer engeren und solidarischeren Union der Völker Europas und die Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung ist.

Förderung des Dialogs und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Der AdR hält Konsultationen ab, in deren Rahmen er die Meinung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie von Sachverständigen und weiteren Interessenträgern einholt, die dann in die Stellungnahmen einfließen, in denen die AdR-Mitglieder Empfehlungen zur Berücksichtigung auf EU-Ebene aussprechen.

Die interregionalen Gruppen sind spezifische Interessengruppen von Mitgliedern zur Erörterung von Fragen, die für die kommunale oder regionale Ebene und mitunter auch länderübergreifend von Bedeutung sind.

Der AdR koordiniert zudem Netze, in deren Rahmen die Regionen und Städte bewährte Verfahren auf europäischer sowie auf nachgeordneter Ebene austauschen können. Die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) und die Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) zeugen beispielsweise vom Engagement des AdR für die Nachbarschaftspolitik.

Weitere Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind etwa

Aktivitäten im Bereich Überwachung, Bewertung und Forschung

Weitere Aufgaben des AdR bestehen darin,

  • sicherzustellen, dass alle Regierungs- und Verwaltungsebenen eingebunden werden und dass die EU-Rechtsvorschriften auf kommunaler und regionaler Ebene ordnungsgemäß umgesetzt werden

  • mögliche Auswirkungen der EU-Legislativvorschläge auf die Städte und Regionen zu prüfen

  • die Dezentralisierung und engere Partnerschaften im Interesse einer effizienten Politikgestaltung in der EU zu fördern

  • in Ergänzung seiner strategischen Planung anstehende Herausforderungen und Chancen rechtzeitig zu erkennen, was wiederum bei laufenden Entscheidungsprozessen helfen kann​


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