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Tourismus: Regionen und Städte brauchen Transparenzregeln und Zugang zu Daten, um Kurzzeitvermietungen zu regulieren  

Lokale Entscheidungsträger diskutierten mit Europaabgeordneten und dem Airbnb-Direktor für Europa über die Chancen und Sorgen des Tourismussektors

Die Vermietung von Kurzzeitunterkünften macht fast ein Drittel des Gesamtangebots an Touristenunterkünften in der EU aus, was durch den Aufstieg von Online-Plattformen noch verstärkt wurde. Im Rahmen einer von der Fachkommission für natürliche Ressourcen des Ausschusses der Regionen (AdR) geförderten Debatte erörterten führende Vertreter der lokalen und regionalen Ebene die Auswirkungen eines Trends, der im Laufe der Jahre vor allem in ländlichen Gebieten Chancen für Reisende, KMU und die lokale Wirtschaft geschaffen hat, in den europäischen Großstädten aber auch Besorgnis erregend ist, weil die Nachfrage nach erschwinglichem Wohnraum steigt und der Tourismus überhandnimmt.

Freier Zugang zu Daten und Transparenz, um allen Gebieten - von Großstädten bis zu ländlichen Gemeinden - die Instrumente an die Hand zu geben, die sie benötigen, um das richtige Gleichgewicht bei der Regulierung von Online-Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb zu finden. Dies sind die wichtigsten Forderungen, die europäische Städte und Regionen an die EU-Institutionen gerichtet haben, die derzeit die lang erwarteten neuen Regeln für Kurzzeitvermietungen ausarbeiten.

Peter Florianschütz (AT/PES), Mitglied des Wiener Landtags, sagte: "Der Wohnungsmarkt gerät durch wirtschaftliche und politische Entwicklungen immer mehr in Bedrängnis. Daher ist es wichtig, Wohnungen dem Wohnungsmarkt nicht dauerhaft zu entziehen. Kurzfristvermietungen über Plattformen wie Airbnb sollten ausschließlich unter klaren Regelungen stattfinden. Daher muss die EU-Verordnung sowohl eine ordentliche und gerechte Lösung des Datenaustauschs zur Kurzfristvermietung als auch eine angemessene und faire rechtliche Lösung des Datenaustauschs zur Kurzfristvermietungen im Interesse der Gemeinden und ihrer Bevölkerung sicherstellen. Die Behörden müssen Kurzfristvermietungen dabei effizient vollziehen können."

Die Forderungen und Bedenken der lokalen Entscheidungsträger wurden in einem Entwurf einer Stellungnahme zusammengefasst, der auf der Sitzung verabschiedet wurde. Der Berichterstatter Roberto Ciambetti (IT/ECR), Präsident des Regionalrats von Venetien, hob hervor: "Kurzzeitvermietungen haben sich in letzter Zeit rasant entwickelt und bieten sowohl für Gastgeber als auch für Reisende neue Möglichkeiten. Dieser EU-Rahmen könnte dazu beitragen, ein ausgewogeneres Tourismus-Ökosystem zu fördern und Reisende zu ermutigen, sich kleineren Städten und ländlichen Gemeinden zuzuwenden, was wiederum den Druck auf die Großstädte mindern würde."

Das Mitglied des Europäischen Parlaments Kim Van Sparrentak (NL/Grüne), frisch ernannte Berichterstatterin für die neue europäische Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, schloss sich der Debatte an und erklärte, dass das Ziel der Arbeit des Parlaments darin bestehe, dass die lokalen Verwaltungen "ihre Städte wieder in den Griff bekommen können" und dass die großen Kurzzeitvermietungsplattformen die Folgen ihrer Tätigkeit für den lokalen Wohnungsmarkt berücksichtigen sollten.

Emmanuel Marill, Airbnb-Direktor für Europa, den Nahen Osten und Afrika, sagte, dass es in Europa 1,3 Millionen Gastgeber gibt, die ihre Wohnungen über die Online-Plattform vermieten, von denen fast 1 Million nur ein Mietobjekt haben. Herr Marill erklärte, dass Airbnb eine stärkere Regulierung der Transparenz und des Datenaustauschs sehr befürworte und dass das Unternehmen seit der Pandemie einen massiven Anstieg der Zahl der Gastgeber auf dem Land verzeichnet habe. Er warnte jedoch davor, dass seiner Meinung nach die positiven Vorteile für Europa in Bezug auf die Verbreitung des Tourismus durch zu restriktive Vorschriften, die normale Gastgeber vom Markt ausschließen, untergraben werden könnten.

Die Vertreterin der Europäischen Kommission, Amaryllis Verhoeven (GD GROW), erinnerte an die Gründe, die zu dem Vorschlag für eine neue EU-Verordnung über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen geführt haben: Die vorgeschlagenen Regeln befassen sich mit der Frage der Transparenz durch einen rechtlichen Rahmen, um den Datenaustausch so einfach und effektiv wie möglich zu gestalten. Bessere Transparenz führe zu einer besseren Politikgestaltung, sagte sie, und der neue Rahmen solle nicht nur für große, sondern auch für die kleinsten Unternehmen gelten, da auf dem europäischen Kurzzeitvermietungsmarkt etwa 700 Plattformen aktiv seien.

Hintergrund:

Die Daten zeigen, dass sich der Tourismussektor im Jahr 2022 nach der Pandemie deutlich erholt hat. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres wurden 450 Millionen Übernachtungen in Unterkünften verbracht, die über eine der vier großen Online-Plattformen der kollaborativen Wirtschaft (Airbnb, Booking.com, Expedia Group, Tripadvisor) gebucht wurden, was einen Anstieg von 57,4 % im Vergleich zu 2021 bedeutet. In Österreich gab es mehr als etwa zehn Millionen Übernachtungen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen im Jahr 2022. In Wien wurden 2022 11.955 Unterkünfte über Airbnb angeboten, 93,8 % davon waren Kurzzeitvermietungen.

Im November 2022 legte die Europäische Kommission den lang erwarteten Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften vor. Der Vorschlag, der ursprünglich für das erste Halbjahr letzten Jahres geplant war, wurde nach einer öffentlichen Konsultation vorgestellt, zu der eine besonders hohe Zahl von Antworten einging.

Die AdR-Mitglieder haben bereits in zwei Stellungnahmen auf die Bedenken der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hingewiesen: in der Stellungnahme zum Gesetz über digitale Dienste und digitale Märkte von Berichterstatter Rodi Kratsa (EL/EVP), die im Juni 2021 verabschiedet wurde, und in der Stellungnahme zur kollaborativen Wirtschaft von Berichterstatter Peter Florianschütz (AT/SPE), die im Dezember 2019 verabschiedet wurde.

Ansprechpartner:

Matteo Miglietta

Tel. +32 (0) 470 89 53 82

matteo.miglietta@cor.europa.eu

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