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Auf dem Weg zum Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Boden  

In diesem Interview beantwortet János Ádám Karácsony (HU/EVP) sieben Fragen zur Zukunft der EU - Luftqualitätspolitik im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels, das zu den wichtigsten Prioritäten des europäischen Grünen Deals gehört. Das Mitglied des Gemeinderates von Tahitótfalu und AdR-Berichterstatter für die Stellungnahme zur sauberen Luft fordert eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und betont, dass eine Verbesserung der Luftqualität eine enge und wirksamere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen erfordert. In der auf Ersuchen der Kommission erarbeiteten und im Juli 2020 verabschiedeten AdR-Stellungnahme zur Luftqualität wird die lokale und regionale Perspektive zum für 2021 geplanten EU-Aktionsplan für ein Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Boden dargelegt.

Wie der Europäische Rechnungshof in seinem Luftqualitätsbericht 2018 beschreibt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Luftverschmutzung als das größte Umweltrisiko für die Gesundheit weltweit und in der EU. Inwieweit hat sich dies Ihrer Meinung nach durch den COVID-19-Ausbruch geändert und welche Rolle sollte die Luftqualitätspolitik im Rahmen der EU-Erholungsstrategie spielen?

Auch wenn während der Pandemie eine vorübergehende Verbesserung der Luftqualität zu verzeichnen war, stellt die Luftverschmutzung nach wie vor eine große Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar. Aufgrund des deutlich geringeren Straßen- und Stadtverkehrs während des Lockdowns sowie des Rückgangs der Industrieproduktion und anderer wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeiten kamen die Bürgerinnen und Bürger an ihrem Wohnort in den Genuss sauberer Luft und einer geringeren Lärmbelästigung. Wir konnten alle erleben, was eine gesündere Umwelt bedeutet. Auch wurde uns vor Augen geführt, dass weniger Verkehr, offenere öffentliche Räume und naturbasierte Lösungen erheblich zum Wohlergehen aller beitragen. Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass sich möglicherweise ein Zusammenhang zwischen der Luftverschmutzung und der Schwere einer COVID-19-Infektion nachweisen lässt. Insgesamt finden die Bekämpfung der Luftverschmutzung und die Förderung einer gesünderen Umwelt nun breiteren und stärkeren Rückhalt. Diese beiden Aspekte hängen eng miteinander zusammen und müssen zu den obersten Prioritäten des EU-Aufbauplans zählen.

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat Ihre kürzlich verabschiedete Stellungnahme in einem wichtigen Punkt unterstützt, nämlich der von der Europäischen Kommission angekündigten engeren Abstimmung der Luftqualitätsnormen der EU auf die derzeit in Überarbeitung befindlichen WHO-Leitlinien. Halten auch Sie eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität für erforderlich? Wo sehen Sie heute die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und wie ließen sie sich vor dem Hintergrund von COVID-19 verbessern?

Die geltenden EU-Vorschriften zur Luftqualität stammen aus dem Jahr 2008. Sie sind also über zehn Jahre alt und müssen unbedingt überarbeitet werden. Auch wenn sie sich zumindest teilweise als wirksam erwiesen haben, müssen wir spezifische Schwachstellen wie das Fehlen einer vertikalen und angemessenen horizontalen Zusammenarbeit angehen. In „vertikaler Hinsicht“ müssen wir die EU-Rechtsvorschriften stärken, um die Luftverschmutzung besser zu kontrollieren. Eine bessere Luftqualität lässt sich am besten durch Verschmutzungsvermeidung und somit die Verringerung von Emissionen an der Quelle erreichen. In diesem Zusammenhang haben wir vorgeschlagen, die Vorschriften auf die Binnenschifffahrt, Nicht-Auspuff-Emissionen im Straßenverkehr (Reifen- und Bremsabrieb), Dieselgeneratoren (lokale Stromversorgung), Luftverkehr und Kleinfeuerungsanlagen (wie holz- und kohlebefeuerte Öfen und Heizkessel in Wohngebäuden) auszuweiten. Auf horizontaler Ebene können EU-weite sektorale Regelungen für einheitlichere Rahmenbedingungen sorgen, zumal strengere Auflagen zur Reduzierung lokaler Emissionen nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Wir müssen auch verhindern, dass die Umweltverschmutzung an andere Orte, wie z. B. benachbarte Städte, Länder oder Kontinente, verlagert wird. So wird beispielsweise mit der Ausfuhr von Dieselfahrzeugen aus westeuropäischen Städten, die deren Nutzung verbieten, nach Osteuropa, Afrika oder in andere Teile der Welt die Umweltverschmutzung in Wirklichkeit nicht beseitigt, sondern woandershin verlagert.

Es heißt oft „die Umweltverschmutzung macht nicht an den Grenzen Halt“. Ließe sich dieses Problem mit einem Aktionsplan auf EU-Ebene besser angehen? Welche Rolle würde im Rahmen eines solchen Aktionsplans den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zukommen?

Wir dürfen nicht vergessen, dass Luftverschmutzung auf verschiedene – natürliche, grenzüberschreitende, nationale, regionale und lokale (sogar auf Straßenebene) – Quellen zurückgeht. Um die Luftverschmutzung zu bekämpfen, müssen wir die Emissionen auf allen Ebenen senken. Jede einzelne Ebene muss hier Verantwortung übernehmen. Ein Aktionsplan der EU kann auf jeden Fall zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Wir begrüßen deshalb nachdrücklich den europäischen Grünen Deal, sein Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt – eine der drei Hauptprioritäten des für Umwelt zuständigen Kommissionsmitglieds Virginijus Sinkevičius – und vor allem den Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden, dessen Annahme für 2021 geplant ist. Voraussetzung für eine echte Verbesserung der Luftqualität ist eine engere und wirksamere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen. So können beispielsweise die regionalen Gebietskörperschaften eine koordinierende Rolle zwischen der lokalen und der nationalen Ebene übernehmen. Auf lokaler Ebene sind die Gemeinden am besten in der Lage, die Verschmutzungsquellen vor Ort und die von ihnen verursachten Probleme zu kontrollieren. Bei dieser enormen Herausforderung ist auch eine umfassendere und verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen relevanten Interessenträgern sowie mit der breiten Öffentlichkeit von größter Wichtigkeit.

Luftverschmutzung wird manchmal auch als „unsichtbarer Killer“ bezeichnet. Wie kann man bei den Bürgerinnen und Bürgern und den Gemeinden ein größeres Bewusstsein für diese Bedrohung schaffen, um ein entschlosseneres Handeln zu fördern?

Kommunikation, Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit – das sind die drei Schlüssel zu einem größeren Bewusstsein für die Luftverschmutzung und einem stärkeren Engagement bei deren Bekämpfung. Die Bürgerinnen und Bürger spielen bei der Eindämmung der Luftverschmutzung eine größere Rolle als ihnen in der Regel bewusst ist. Mehr als weit entfernte Fabrikschornsteine tragen wir heutzutage selbst mit unseren Entscheidungen hinsichtlich Mobilität, Heizung, Ernährung und allgemeiner Konsum zur Luftverschmutzung bei. Wir müssen bestehende IT - Lösungen, Smartphone-Anwendungen und andere geeignete Instrumente stärker einsetzen, um die Öffentlichkeit zu informieren und diesen „unsichtbaren Killer“ sichtbarer zu machen. Informationen über die Luftqualität sollten leichter zugänglich und verständlich sein und auch gesundheitliche Aspekte umfassen. Ein gutes Beispiel ist der europäische Luftqualitätsindex (European Air Quality Index) , der umfassende aktuelle Informationen über die Luftqualität in Europa enthält, aber kaum bekannt ist und besser kommuniziert werden muss. In Bezug auf die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Luftverschmutzung sind auch Bürgerwissenschaftsanwendungen zu nennen, beispielsweise Messkampagnen an Schulen oder globale Sensornetzwerke wie die Sensor.community . Letztere können zwar keine hochwertigen offiziellen Datenüberwachungssysteme ersetzen, sie jedoch bei der Verbreitung von Informationen über Luftverschmutzungstrends wirksam ergänzen und so eine aktive Mitwirkung sowie die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger fördern.

Welche Finanzmittel stehen derzeit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zur Verfügung? Welche Verbesserungen am EU-Finanzierungssystem würden Sie vorschlagen?

Die Finanzierung ist von entscheidender Bedeutung, da eine erfolgreiche Umsetzung von Luftqualitätsprogrammen wesentlich von den verfügbaren finanziellen Möglichkeiten abhängt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es an EU-Finanzierungsinstrumenten fehlt, die speziell auf Luftqualitätsmaßnahmen ausgerichtet sind, sei es für die Erstellung und Durchführung von Luftqualitätsplänen oder für die Echtzeit-Überwachung der Luftqualität. Der Zugang zu Finanzmitteln ist ebenfalls recht schwierig. Deswegen müssen wir die Verfahren erheblich vereinfachen, damit Anträge auf Finanzierung Erfolg haben und letztendlich in konkreten Projekten vor Ort münden, die zur Verringerung der Luftverschmutzung beitragen.

In der unlängst verabschiedeten Stellungnahme zur Luftqualität des Europäischen Ausschusses der Regionen rufen wir die Kommission nachdrücklich auf, den Zugang zu EU-Mitteln zu verbessern und zu vereinfachen. Darüber hinaus muss unbedingt für Kohärenz zwischen den von der EU finanzierten Vorhaben und den Maßnahmen der nationalen, regionalen und lokalen Behörden gesorgt werden, um koordiniert vorzugehen und so die größtmögliche Wirkung zu erzielen. In diesem Sinne rufen wir die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten EU zu fördern und zu stärken, um koordinierte Strategien, Maßnahmen und Programme zur Verbesserung der Luftqualität zu entwickeln.

Was würden Sie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften raten, die die Luftqualität verbessern wollen? Gibt es Initiativen oder Netze, denen sie sich anschließen sollten?

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung nicht allein. Es gibt mehrere wichtige Initiativen und Netzwerke, die sie bei der Verbesserung der Luftqualität unterstützen können. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle die Partnerschaft für Luftqualität im Rahmen der EU-Städteagenda , den Sachverständigenausschuss für saubere Luft in den Städten im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention , das Europäische Forum für saubere Luft , den Bürgermeisterkonvent , aber auch die neue Vereinbarung für Grüne Städte der Europäischen Kommission und die Technische Plattform für die Zusammenarbeit im Umweltbereich , die 2012 vom AdR und der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, um den Dialog über lokale und regionale Herausforderungen bei der Anwendung der EU-Umweltvorschriften zu fördern. All diese Initiativen leisten einen erheblichen Beitrag zur Luftreinhaltepolitik und ich lege den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Mitwirkung daran ans Herz.

Zweifelsfrei wird der Ruf der Gesellschaft nach stärkeren Klimaschutzmaßnahmen immer lauter. Inwiefern hängt die Luftqualitätspolitik mit der Klimapolitik und anderen sektorspezifischen Bereichen zusammen?

Die Luftqualitäts- und die Klimapolitik sind in der Tat sehr eng miteinander verflochten. Häufig wirkt sich der eine Politikbereich positiv auf den anderen aus, so beispielsweise bei Energiesparmaßnahmen oder der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Es ist jedoch auch Vorsicht geboten, denn klimabezogene Entscheidungen können in manchen Fällen negative Auswirkungen auf die Luftqualität haben. Dies gilt zum Beispiel für die Biomasseverbrennung. Insgesamt brauchen wir eine bessere bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den einschlägigen Politikbereichen. Die Maßnahmen sollten sich auf durchweg alle Quellen der Luftverschmutzung erstrecken – vom Verkehr (Straßenverkehr wie auch nicht straßengebundener Verkehr), bis zu Energie (einschl. Wohnraumbeheizung), Landwirtschaft und Industrie – und andere relevante Aspekte wie Klimawandel und Gesundheit berücksichtigen. Synergien sollten gefördert und kontraproduktive Bestimmungen vermieden werden. Aus diesem Grund sollten alle im europäischen Grünen Deal vorgesehenen relevanten Maßnahmen zur Verwirklichung der gesetzten Luftqualitätsziele herangezogen werden, nicht nur der Null-Schadstoff-Aktionsplan, sondern auch die Biodiversitätsstrategie 2030, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und das europäische Klimagesetz.

Hintergrundinformationen

Die Stellungnahme zur Luftqualitätspolitik , Berichterstatter: János Ádám Karácsony (HU/EVP) , wurde auf der AdR-Plenartagung am 2. Juli 2020 verabschiedet. Die diesbezügliche Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

Hier finden Sie den AdR-Bericht zur Luftqualität (EN) im Rahmen des Projekts RegHub.

Im Oktober 2020 veröffentlichte der AdR sein erstes Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen , das den Auswirkungen von COVID-19 gewidmet ist. Hier können Sie die wichtigsten Erkenntnisse nachlesen und hier den vollständigen Bericht (EN) mit näheren Ausführungen zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Umwelt aufrufen (Kapitel V, S. 87-96).

Die Konsultation zum EU-Aktionsplan für ein Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Boden läuft vom 11. November 2020 bis zum 10. Februar 2021. Wenn Sie sich daran beteiligen möchten, klicken Sie hier .

„Der Grüne Deal – Going local“ ist eine neue Initiative des Europäischen Ausschusses der Regionen mit dem Ziel, die Städte und Regionen in den Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals zu stellen und dafür zu sorgen, dass sowohl die EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum als auch die Pläne für den Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise in Gestalt einer direkten finanziellen Unterstützung der Städte und Regionen und konkreter Projekte für jedes Gebiet in die Praxis umgesetzt werden. Die Initiative wurde am 15. Juni 2020 mit der Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus 13 Mitgliedern besteht. Die diesbezügliche Pressemitteilung (in englischer Sprache) finden Sie hier.

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Pressekontakt: pressecdr@cor.europa.eu

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