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Dringlich: Beseitigung der Energiearmut in Europa  
Städte und Gemeinden fordern die Europäische Kommission auf, konkrete Ziele für die Verringerung der Energiearmut bis 2030 und ihre Beseitigung bis 2050 vorzuschlagen

Die Energiearmut ist ein großes gesellschaftliches Problem mit unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen, das ca. 54 Millionen Europäerinnen und Europäer betrifft ( Europäische Kommission ). Hohe Energiepreise, geringe Einkommen sowie schlecht isolierte, feuchte und ungesunde Wohnungen vergrößern die Energiearmut. In den letzten zehn Jahren sind die Strompreise in den meisten Ländern erheblich gestiegen, was zusammen mit der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise und der geringen Energieeffizienz des Gebäudebestands in Europa zu immer mehr Bedenken hinsichtlich der hier herrschenden Energiearmut geführt hat.

Etwa 11 % der EU-Bevölkerung – 54 Millionen Europäer – sind von Energiearmut betroffen. Und doch verzichten die meisten EU-Länder weiterhin darauf, wirtschaftlich schwache Energieverbraucher zu ermitteln bzw. zahlenmäßig zu erfassen und Maßnahmen gegen Energiearmut sinnvoll auszurichten.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) sieht die Energiearmut mit großer Sorge und hat einstimmig die Stellungnahme „Multi-Level-Governance und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Energiearmut“ verabschiedet . Sie umfasst eine Reihe von Vorschlägen, darunter die Weiterentwicklung der europäischen Definition der Energiearmut, gezielte Investitionen in die Energieeffizienz, eine Revision des Binnenmarktes mit Blick auf niedrige Energiepreise für Privathaushalte und zeitliche Zielvorgaben zur Beseitigung der Energiearmut.

Die Berichterstatterin Kata Tüttő (HU/SPE) , Vertreterin der Kommunalverwaltung des XII. Bezirks von Budapest, betonte: „Heute sind mehr als 50 Millionen Europäerinnen und Europäer gezwungen, zwischen Heizung und Essen zu wählen und ihr Leben in Energiearmut zu fristen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, und wir wissen, dass Frauen hiervon stärker betroffen sind. Das Recht auf saubere und erschwingliche Energie, das auch Teil der 17 Nachhaltigkeitsziele ist, sollte allen Unionsbürgerinnen und -bürgern garantiert werden. Durch Investitionen in die Energieeffizienz zur Renovierung des Gebäudebestands in Europa und durch spezifische Sozialschutzsysteme sowie einen ordnungsgemäß funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt, der den Verbrauchern niedrige Energiepreise bietet, werden die Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Vorteile von der EU haben und so ihren Mehrwert sehen. Eine gerechte Energie- und Klimawende, die niemanden zurücklässt, muss mit der Beseitigung der Energiearmut beginnen.“

Die Mitglieder sind sich einig, dass die grundlegenden Energiepreise für Privathaushalte nicht der Selbstregulierung des Marktes überlassen werden dürfen. Zur Begrenzung übermäßiger Energiekosten fordern die Städte und Regionen die EU nachdrücklich auf, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die richtigen Instrumente an die Hand geben, um erschwingliche Energie für alle zu gewährleisten. In diesem Sinne schließt sich der AdR auch der Forderung des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission an, weitere Anhaltspunkte dazu zu geben, wann die Mitgliedstaaten auf dem Markt tätig werden dürfen, um zu vermeiden, dass eine „erhebliche Anzahl von Haushalten“ von Energiearmut betroffen ist.

Kommunalpolitiker schlagen ein Moratorium für die Einstellung bzw. Aussetzung der grundlegenden Energiedienstleistungen für säumige Bürger vor.

Die Städte und Regionen fordern die Mitgliedstaaten auf, die aktualisierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bis spätestens März 2020 in nationales Recht umzusetzen. Die neue EPBD ist am 9. Juli 2018 in Kraft getreten. Sie umfasst Maßnahmen zur Beschleunigung der Gebäuderenovierung hin zu energieeffizienteren Systemen und zur Verbesserung der Energieeffizienz neuer Gebäude.

Die Mitglieder erinnern jedoch daran, dass die überarbeitete EPBD durch zusätzliche Ziele und Investitionen ergänzt werden sollte, um den Gebäudebestand in Europa zu renovieren, da die Anstrengungen zur Beseitigung der Energiearmut sonst nicht ausreichen werden.

Eine angemessene Energieversorgung für Heizung, Kühlung und Beleuchtung sowie den Betrieb von Haushaltsgeräten ist für einen akzeptablen Lebensstandard und die Gesundheit der Bürger unabdingbar. Energiearmut liegt dann vor, wenn es in einem Haushalt an angemessenen Energiedienstleistungen mangelt ( Europäische Kommission ).

Die lokalen Entscheidungsträger wollen, dass die Beobachtungsstelle für Energiearmut noch länger besteht, damit sie weiter Daten erfassen und auswerten kann, was für die Verbesserung der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut von großer Bedeutung ist. Die Mitglieder erinnern daran, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten bislang noch keine Messungen darüber durchführen, wie sich die Energiearmut entwickelt.

Hinweis für die Presse:

Energiearmut wird definiert als „eine Situation, in der ein Haushalt oder eine Person sich grundlegende Energieleistungen (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Mobilität und Strom) nicht leisten kann und somit ein angemessener Lebensstandard aufgrund einer Kombination von niedrigem Einkommen, hohen Energiepreisen und einer niedrigen Energieeffizienz ihrer Wohnungen nicht gewährleistet ist“ (Definition Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie). Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie hat Energiearmut als seine dritte Säule etabliert und spielt eine führende Rolle dabei, dieses Thema auf die Tagesordnung für 2030 zu setzen.

Fast 11 % der EU-Bevölkerung dürfte von Energiearmut betroffen sein. Die vollständige Studie finden Sie hier.

Für länderspezifische Informationen lesen Sie bitte hier den Bericht “Energiearmut in der Europäischen Union“ des Europäischen Energienetzes (2019).

Die Energiearmut ist eine eigenständige Form von Armut mit einer Reihe negativer Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen – Atemwegs- und Herzkrankheiten sowie psychische Probleme, die aufgrund niedriger Temperaturen und Stress durch unbezahlbare Energierechnungen sowie schlechte schulische Leistungen der betroffenen Kinder noch verschärft werden. Tatsächlich wirkt sich die Energiearmut indirekt auf viele Politikbereiche aus, wie Gesundheit, Umwelt und Produktivität. Die Bekämpfung der Energiearmut kann vielfältige Vorteile bringen, darunter weniger staatliche Gesundheitsausgaben, weniger Luftverschmutzung und CO 2 - Emissionen, mehr Komfort und größeres Wohlbefinden, bessere Finanzlage der Privathaushalte und verstärkte Wirtschaftstätigkeit ( Europäische Kommission ).

Mit dem Paket Saubere Energie für alle Europäer hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Energiearmut durch Energieeffizienz, Schutzmaßnahmen gegen Abkopplung und eine bessere Definition und Überwachung der Frage auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne verbessert werden soll. Deshalb wird der EU-Rechtsrahmen für Energiearmut in mehrfacher Hinsicht geändert. Die Energiearmut wird in der neuen Energieeffizienzrichtlinie (2018/2002), der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2018/844) und der Governance-Verordnung (2018/1999) erwähnt. Auch die Stromrichtlinie (2009/72) bezieht sich auf Energiearmut, und ihre überarbeitete Fassung war das Ergebnis einer politischen Einigung im Dezember 2018 (Weitere Informationen finden Sie hier) .

Nach Angaben der Beobachtungsstelle für Energiearmut in der EU sind die wichtigsten Indikatoren zur Ermittlung der Energiearmut „niedrige absolute Energieausgaben“ , „Rückstande bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben“ , „hoher Energieausgabenanteil am Einkommen“ und „Unfähigkeit, die Wohnung angemessen zu heizen“ .

Die Strompreise für Privathaushalte sind in den letzten zwölf Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Durchschnittskosten in der EU-28 für eine Kilowattstunde stiegen von 0,18 EUR im ersten Halbjahr 2007 auf 0,21 EUR im zweiten Halbjahr 2018 (Eurostat), wobei jedoch sehr große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Dänemark (0,31 EUR), Deutschland (0,30 EUR), Belgien (0,29 EUR), Irland (0,25 EUR) und Spanien (0,24 EUR) sind die fünf Spitzenländer, in denen die Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben am teuersten ist. Die Mitgliedstaaten am anderen Ende, in denen die Kilowattstunde am günstigsten ist, sind: Bulgarien (0.10 EUR), Litauen (0,10 EUR), Ungarn (0,11 EUR)‚ Rumänien (0,13 EUR)‚ Malta (0,13 EUR) und Polen (0,13 EUR) (Eurostat)

Einer der wichtigsten Indikatoren für Energiearmut sind „Rückstande bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben“ ‚ die den Anteil der Haushalte zeigen, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Heizung, Strom, Gas, Wasser usw.) nicht rechtzeitig begleichen konnten. In der EU-28 ist der Durchschnitt für solche Situationen zwischen 2010 und 2017 von 9 auf 7 % gesunken, doch gibt es nach wie vor äußerst unterschiedliche Situationen. 2017 gaben 38 % der Griechen ‚ 30 % der Bulgaren und 21 % der Kroaten an, ihre Energierechnungen aufgrund finanzieller Zwänge verspätet beglichen zu haben. Folgende Länder liegen alle über dem EU-Durchschnitt von 7 %: 16 % in Rumänien , 14,3 % in Slowenien , 13,9 % in Ungarn , 13,7 % in Zypern , 11,9 % in Lettland , 8,5 % in Polen und 7,4 % in Spanien . (Eurostat) .

EPBD (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz.

Ansprechpartner: David Crous | Tel. +32 (0) 470 88 10 37 | david.crous@cor.europa.eu

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