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Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis 2030 – COVID-19 zeigt, dass Gesundheit und Umwelt enger miteinander verknüpft werden müssen  

Bis zu 95 % der EU-Bevölkerung in den Städten sind Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt, die über den in den WHO-Leitlinien für die Luftqualität festgelegten Werten liegen.

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat eine Stellungnahme zum 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) vorgelegt. Dieses Programm enthält eine gemeinsame Umweltstrategie für die Zeit bis 2030, die zur Umsetzung der Umwelt- und Klimaschutzziele des europäischen Grünen Deals beiträgt. Ziel ist dabei ein EU-weites klimaneutrales Wachstum bis 2050. Die Aussichten für den Zustand der Umwelt in Europa für die kommenden Jahrzehnte sind jedoch entmutigend, so die Ergebnisse des Berichts der Europäischen Umweltagentur 2020 . Europa leidet unter der Intensivierung der Landwirtschaft, der abnehmenden biologischen Vielfalt, dem Verschwinden von Ökosystemen und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie schlechter Luftqualität. Bis zu 95 % der EU-Bevölkerung in Städten sind tagtäglich Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt, die über den in den WHO-Leitlinien für die Luftqualität festgelegten Werten liegen, was 400 000 Menschen jährlich vorzeitig das Leben kostet.

Im Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ warnt die Europäische Umweltagentur davor, dass Europa vor umweltbezogenen Herausforderungen ungekannten Ausmaßes und noch nie dagewesener Dringlichkeit steht. Zwar kann die europäische Umwelt- und Klimaschutzpolitik der letzten Jahrzehnte ansehnliche Erfolge vorweisen, doch hat Europa in den Bereichen Biodiversitätsverluste, Ressourcenverbrauch, Auswirkungen des Klimawandels und Umweltrisiken für Gesundheit und Wohlergehen mit anhaltenden Problemen zu kämpfen.

Birgit Hon é (DE/PES) , niedersächsische Bundesministerin für Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung, sagte: „Für einen erfolgreichen Umwelt- und Klimaschutz in der EU muss selbstverständlich in allen Politikbereichen mitgedacht werden. Dies bleibt ein entscheidendes Ziel für das 8. Umweltaktionsprogramm. Mit dem Grünen Deal verfolgt die EU hierfür den richtigen Ansatz. Das 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) kommt aber bislang nahezu ohne Maßnahmen aus. Das dürfte dem Grünen Deal mit seinen zahlreichen Punkten geschuldet sein. Allerdings ist der Grüne Deal bis 2024 begrenzt, das UAP läuft bis 2030. Wir sollten deshalb bei der Halbzeitprüfung des 8. UAP seine Wirksamkeit bis 2030 sicherstellen.“

Berichterstatter der Stellungnahme zum 8. UAP ist Dimitrios Karnavos (EL/EVP) . Der Bürgermeister von Kallithea erklärte: „Die COVID-19-Pandemie führt uns vor Augen, dass wir dringend eine bessere Umwelt, gesündere Städte und sauberere Luft brauchen. Wir müssen dafür sorgen, dass das neue Umweltaktionsprogramm ein nachhaltiges Unternehmensumfeld begünstigt und grüne Investitionen als Grundlage für eine schadstofffreie Umwelt vorantreibt, den Menschen einen höheren Lebensstandard ermöglicht und zu einer widerstandsfähigereren Gesellschaft führt. Die Städte und Regionen dürfen hier jedoch nicht alleingelassen werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die richtigen Instrumente und ausreichend Mittel bekommen, um die Umweltvorschriften und -strategien vor Ort umzusetzen. Sonst werden wir künftigen Pandemien nicht mehr Resilienz entgegenzusetzen haben, geschweige denn Klimaneutralität bis 2050 erreichen.“

In der Stellungnahme des AdR wird unterstrichen, dass die traditionelle Umweltpolitik weitgehend wirkungslos ist und dass die Ziele des 8. Umweltaktionsprogramms von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können. Die lokalen und regionalen Regierungen sind für wichtige Bereiche des Umweltschutzes zuständig. Bei der Planung und Umsetzung der Umweltpolitik, aber auch bei der Einbindung der Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaft und lokalen Interessenträger ist ihre umfassende Einbeziehung deshalb von entscheidender Bedeutung, betonen die Mitglieder.

Die Mitglieder fordern die Unterstützung der Europäischen Kommission, um eine umfassende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Bereichen der Umweltpolitik sicherzustellen und eine Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. In diesem Punkt bedauert der AdR, dass das 8. UAP keinen Verweis auf die Technische Plattform für die Zusammenarbeit im Umweltbereich enthält, die 2012 von Kommission und AdR eingerichtet wurde, um den Dialog zu lokalen und regionalen Problemen und Lösungen bei der Umsetzung der EU-Umweltvorschriften zu fördern.

Der AdR erinnert daran, dass beim grünen Wiederaufbau die Unterschiede zwischen den Regionen und deren besondere Probleme berücksichtigt werden sollten und keine Region und kein Ort zurückgelassen werden darf. Die Städte und Regionen brauchen angemessene Instrumente und Ressourcen, um die praktische Umsetzung der Umweltpolitik zu verbessern. Ein ortsbezogener Ansatz ist der beste Weg für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Grundlage der Besonderheiten der einzelnen Städte und Regionen, betonen die Mitglieder. Nach Ansicht des AdR sollte das 8. UAP nicht nur die städtischen und ländlichen Gebiete ins Visier nehmen, sondern einen ausdrücklichen Verweis auf alle Arten von Gebieten enthalten, also auch Küsten-, Berg- und Inselregionen sowie Inselgruppen und Gebiete in äußerster Randlage.

Die Mitglieder rufen zu ehrgeizigen Investitionen in wichtige grüne Branchen auf, die Wachstum und Arbeitsplätze schaffen und der Resilienz dienen, und betonen, dass mehr Forschung und Wissen sowie öffentlich verfügbare und leicht zugängliche Daten nötig sind.

Die lokalen und regionalen Mandatsträger sind für die vollständige Einbeziehung umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen in der Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU zuständig, auch im Rahmen des COVID-19-Aufbauplans. Gegenwärtig sind 30 % der Mittel sowohl des langfristigen EU-Haushalts als auch des Aufbauinstruments NextGenerationEU für die Bekämpfung des Klimawandels vorgesehen.

Der AdR fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den Gebietskörperschaften, um die Verfügbarkeit und Interoperabilität der Daten auf lokaler und regionaler Ebene zu verbessern. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des 8. UAP.

Die Mitglieder befürworten zwar den von der Europäischen Kommission im 8. UAP vorgeschlagenen neuen Überwachungsrahmen, fordern allerdings die Festlegung von Leitindikatoren für wichtige Bereiche, etwa Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie, biologische Vielfalt und das Null-Schadstoff-Ziel. Der AdR plädiert auch für die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Festlegung neuer Indikatoren, etwa in Punkto Qualitätssicherung, Ausgewogenheit, Anwendbarkeit, Schwerpunktsetzung, Flexibilität, Fristen und Periodizität.

Die lokalen und regionalen Mandatsträger sprechen sich für weitere Anstrengungen zur Umweltbildung und für Jugendprojekte aus, die der Sensibilisierung für Umweltfragen dienen.

Seit Mitte der 1970-er Jahre richtet sich die Umweltpolitik der EU an aufeinanderfolgenden Umweltaktionsprogrammen aus, in denen vorrangige Ziele festgelegt sind, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen. Nachdem das 7. UAP 2020 ausgelaufen war, nahm die Europäische Kommission den Vorschlag für das 8. UAP für die Zeit bis 2030 an, das den europäischen Grünen Deal ergänzen soll.

Das 8. UAP beruht auf dem europäischen Grünen Deal und enthält sechs prioritäre Ziele

Hintergrund:

COVID-19 bietet die Chance zur Beschleunigung der Umweltagenda. Lesen Sie hier ein Interview mit Dimitrios Karnavos (EL/EVP) zum 8. Umweltaktionsprogramm, das am 19. Januar veröffentlicht wurde.

Hier können Sie den Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ der Europäischen Umweltagentur herunterladen (nur in englischer Sprache).

Bei der Luftverschmutzung ist in der EU seit 2000 ein Rückgang der Konzentration der wichtigsten Luftschadstoffe zu verzeichnen. Allerdings sind 95 % der EU-Bevölkerung in den Städten nach wie vor Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt, die die in den WHO-Leitlinien für die Luftqualität festgelegten Werte überschreiten. Zudem leben in der EU fast 20 % der städtischen Bevölkerung in Gebieten, in denen die Konzentration der Luftschadstoffe zumindest in einer Hinsicht über den EU-Luftqualitätsstandards liegt. In einigen Gebieten, vor allem in Kohleregionen, hat sich die Luftqualität in gefährlichem Ausmaß verschlechtert. Feinstaub ist in der EU für etwa 400 000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich.

Natura 2000 ist das weltweit größte koordinierte Netz von Schutzgebieten. Es bietet den wertvollsten und am stärksten bedrohten Arten und Habitaten in Europa Schutz.

Der AdR hat bereits in der Vergangenheit Legislativstellungnahmen zu Umweltaktionsprogrammen verabschiedet, so etwa 2019 die Initiativstellungnahme Der Weg zu einem 8. Umweltaktionsprogramm des Berichterstatters Cor Lamers (NL/EVP) , Bürgermeister von Schiedam. Die Stellungnahme stützte sich auf eine einschlägige Studie .

Das 8. UAP beruht auf dem europäischen Grünen Deal und enthält sechs prioritäre Ziele . Um auf transparente Weise zu verfolgen, ob die EU auf dem Weg ist, diese Ziele zu erreichen, ist im Vorschlag zum 8. UAP die Schaffung eines neuen Überwachungsrahmens vorgesehen.

Die Europäische Kommission und der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) haben am 13. Oktober 2020 eine neue Phase der Zusammenarbeit eingeläutet, um die Umsetzung des Grünen Deals in Europas Regionen und Städten zu beschleunigen. In einer Debatte forderte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für den europäischen Grünen Deal, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich den Grünen Deal in den in ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen eigen zu machen und mitzugestalten.  Die diesbezügliche Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.  

„Der Grüne Deal – Going local“ ist eine neue Initiative des Europäischen Ausschusses der Regionen mit dem Ziel, die Städte und Regionen in den Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals zu stellen. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass sowohl die EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum als auch die Pläne für den Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise in Gestalt einer direkten finanziellen Unterstützung der Städte und Regionen und konkreter Projekte für jedes Gebiet in die Praxis umgesetzt werden. Die Initiative wurde am 15. Juni 2020 mit der Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus 13 Mitgliedern besteht. Die Pressemitteilung können Sie hier lesen.

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Ansprechpartner:

David Crous

david.crous@cor.europa.eu

Tel.: +32 0 470 88 10 37

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