In enger Zusammenarbeit mit der Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU hat die Europäische Kommission heute einen Aktionsplan angenommen, mit dem die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie, der sog. Naturschutzrichtlinien, verbessert werden soll. Der neue Aktionsplan „soll Regionen helfen, die Biodiversität zu schützen und wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren“. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften begrüßen diese interinstitutionelle Zusammenarbeit und hoffen, dass sie als Vorbild für andere Bereiche dienen wird, in denen die Städte und Regionen über umfangreiche Zuständigkeiten verfügen, wie etwa im EU-Umweltrecht.
„Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen bei der Erhaltung unserer Natur und beim Schutz unserer biologischen Vielfalt an vorderster Front. Deshalb hat der AdR aktiv an den Arbeiten des Projektteams der EU-Kommissare zur Entwicklung dieses Aktionsplans mitgewirkt. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, und als politische Versammlung der EU zur Vertretung der Städte und Regionen werden wir die Umsetzung des Aktionsplans unterstützen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge unserer Anstrengungen zur Erreichung der Biodiversitätsziele für 2020 aktiv beteiligen“, erklärte Karl-Heinz Lambertz, Erster Vizepräsident des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Der AdR ist in vier der fünfzehn Maßnahmen des Aktionsplan unmittelbar eingebunden:
Maßnahme 1 : Entwicklung von Genehmigungsverfahren für Schutzgebiete, Artenschutz und Artenbewirtschaftung sowie Berücksichtigung von Ökosystemdienstleistungen in Beschlussfassungsprozessen;
Maßnahme 6 : Zusammenführung von biogeografischen Regionen zur Lösung gemeinsamer Probleme;
Maßnahme 13 : Förderung des Wissensaustauschs und des Engagements lokaler und regionaler Behörden über eine gemeinsame Plattform – in Anknüpfung an die bereits bestehende technische Plattform des AdR und der Kommission für die Zusammenarbeit im Umweltbereich;
Maßnahme 14 : Förderung der Anerkennung einer guten Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten und Sensibilisierung für die Naturschutzrichtlinien in relevanten Foren, durch Nutzung neuer Technologien und durch Sensibilisierungsmaßnahmen, sowie Stärkung der Verbindungen zwischen Natur- und Kulturerbe, vor allem im Kontext von 2018 als Europäischem Jahr des Kulturerbes.
Der neu veröffentlichte Aktionsplan enthält vier Schwerpunktbereiche und insgesamt 15 konkrete Maßnahmen, die bis 2019 umgesetzt werden sollen.
Karmenu Vella , EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei erklärte: “In dem Aktionsplan werden ehrgeizige Verbesserungen bei der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien ins Auge gefasst. Der beste Weg zum Schutz künftiger Generationen ist die Einbeziehung junger Menschen. Und genau dort setzt unser neues Europäisches Solidaritätskorps an. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten können eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung dieser Initiative und anderer Maßnahmen übernehmen, die zum Schutz unseres Naturerbes erforderlich sind“.
Die Naturschutzrichtlinien sind die Eckpfeiler der europäischen Rechtsvorschriften zum Naturschutz und schützen rund 2 000 der am stärksten gefährdeten Arten und Lebensräume in Europa. Auf der Grundlage dieser Richtlinien wurde das weltgrößte koordinierte Netz von Schutzgebieten – Natura 2000 – geschaffen, das 24 % der Landflächen und Meeresgebiete der EU umfasst. Allein die Natura-2000-Gebiete tragen mit 1,7 bis 2,5 % zum BIP der EU bei. Die Kosten für die Umsetzung von Natura 2000 werden auf 5,8 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, während der jährliche Nutzen des Netzes mit 200 bis 300 Mrd. EUR veranschlagt wird.
Die Richtlinien wurden einem zweijährigen „Fitness-Check“ unterzogen, um ihre Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und ihren Mehrwert zu beurteilen. Die Europäische Kommission beherzigte die Forderung des AdR, einen Aktionsplan auszuarbeiten anstatt legislative Änderungen vorzunehmen (siehe dazu die Stellungnahme von Berichterstatter Roby Biwer (LU/SPE), Mitglied des Gemeinderats von Bettemburg, Dezember 2015). Der AdR leistet derzeit mit einer Stellungnahme von Andrew Cooper (UK/EA), Mitglied des Rates von Kirklees, einen Beitrag zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik im Rahmen anderer Richtlinien. Die Stellungnahme wird voraussichtlich im Oktober 2017 verabschiedet.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Neuer Aktionsplan soll Regionen helfen, die Biodiversität zu schützen und wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren
Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft
Konferenz: „Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“ – Europäischer Ausschuss der Regionen, Brüssel, 6. Juni 2017
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