Die Städte und Regionen der EU rufen dazu auf, die vorgeschlagene Verordnung über die Wasserwiederverwendung auf städtische Grünflächen auszuweiten und Rechtssicherheit für Betreiber und Endnutzer zu schaffen
Die Städte und Regionen der EU fordern, die Möglichkeit zur Wiederverwendung von Wasser auf alle Mitgliedstaaten der EU auszudehnen und den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung über die Bewässerung in der Landwirtschaft hinaus auch auf städtische Grünflächen auszuweiten. Ein Drittel der Fläche der EU leidet unter einer unzureichenden Wasserversorgung, weshalb in vielen Mitgliedstaaten Wassermangel droht. Da der Klimawandel zu unberechenbaren Wetterabläufen führt, ist davon auszugehen, dass zunehmende Dürren sowie der – qualitative und quantitative – Rückgang unserer Frischwasserressourcen durch die Verwendung von wiederaufbereitetem Wasser aufgefangen werden müssen.
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine Stellungnahme zu dem „ Vorschlag für eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung “ verabschiedet. Diese Stellungnahme ist ein Beitrag zu den neuen von der Europäischen Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen Vorschriften zur Förderung und Erleichterung der Wiederverwendung von Wasser für Bewässerung in der Landwirtschaft.
Berichterstatter Oldřich Vlasák (CZ/EKR) erklärte: „Eine effiziente Wasserbewirtschaftung ist von besonderer Bedeutung, da ein Drittel des EU-Gebiets unter Wasserknappheit leidet. Ich fordere die Europäische Kommission deshalb auf, den Anwendungsbereich der Verordnung über die landwirtschaftliche Bewässerung hinaus auf Grünflächen in Städten wie Parks, Gärten und Sportanlagen sowie auf die Straßenreinigung zu erweitern. So können unsere städtischen Grünflächen auch grün bleiben!“
Der AdR unterstützt die Bemühungen der EU zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft im Wassersektor, er will aber auch sichergehen, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen nicht unverhältnismäßig stark auf die Kommunen, die Landwirte und die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Die Lokal- und Regionalpolitiker pochen auf die Verbesserung der technischen Aspekte des Legislativvorschlags, um zu vermeiden, dass die Funktionstüchtigkeit der Regeln durch ungerechtfertigte Belastungen und Hindernisse beeinträchtigt wird.
So brauchen wir mehr Klarheit bezüglich der Auflagen für die Produzenten von aufbereitetem Wasser, aber auch für Wasserkreislaufmanager und Endnutzer. Die AdR-Mitglieder haben sich mit einer Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten der Verordnung um drei Jahre einverstanden erklärt, so dass die lokalen und regionalen Behörden mehr Zeit für die gründliche Umsetzung der neuen Vorschriften haben.
Sie fordern die Einführung geeigneter Standards für Probenahme und Analyse unter Berücksichtigung der ISO - Qualitätsnormen für wiederaufbereitetes Wasser, das zur Bewässerung in bestimmten Klassen von Pflanzenkulturen bestimmt ist.
Der AdR empfiehlt, die Wasserwiederverwendung auf alle EU-Mitgliedstaaten auszuweiten. Laut der AdR-Studie zur Wasserwiederverwendung – Rechtsrahmen in den Regionen der EU wird Wasser nur in sieben Ländern der EU systematisch wiederaufbereitet, nämlich in Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, Zypern, Griechenland und Malta.
Am 21. Januar 2019 wird der ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments den Entwurf eines Berichts über diesen Verordnungsvorschlag annehmen.
Hintergrund:
Effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen – Stellungnahme von Berichterstatter Cees Loggen (NL/ALDE) , verabschiedet im Februar 2017.
Fotos der Plenartagung sind hier zu finden .
Ansprechpartner:
David Crous
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