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Eine neue Arbeitsweise für Europa: ‎ Regionen sind zur Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Verbesserung der EU-Rechtsetzung aufgerufen  

Am 14. November traf der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), Karl-Heinz Lambertz, mit Vertretungen der EU-Regionen in Brüssel zusammen, um das neue Netzwerk regionaler Hubs ( #RegHub ) vorzustellen und das Verfahren für die Auswahl der 20 Teilnehmerregionen für die Pilotphase (2019-2020) zu erläutern. Im Einklang mit den Empfehlungen der Taskforce Subsidiarität soll das Projekt dazu dienen, Einschätzungen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften über die Durchführung des EU-Rechts vor Ort zu liefern und dieses damit zu verbessern und bürgerfreundlicher zu machen.

Rund zwei Drittel der EU-Rechtsvorschriften werden auf der lokalen und regionalen Ebene umgesetzt. Daher kennen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gut mit der Anwendung des EU-Rechts in engem Kontakt mit örtlichen Unternehmen, Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern aus. Durch seine Stellungnahmen bringt der AdR offiziell die Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Gesetzgebungsvorschlägen der EU zum Ausdruck. Es ist aber nötig, das Wissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, aber auch ihre Erfahrungen mit der Anwendung des EU-Rechts in einer früheren Phase des EU-Gesetzgebungsverfahrens zu nutzen. Als Stimme der Regionen und Städte in der EU und im Rahmen seiner institutionellen Rolle kann der AdR wie keine andere Einrichtung Beiträge aller lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenführen.

Daher hat der AdR ein Pilotprojekt aus der Taufe gehoben, nämlich das Netzwerk regionaler Hubs (Kontaktstellen) zur Bewertung der Durchführung der EU-Politik. Die Initiative geht auf eine Empfehlung der Taskforce Subsidiarität zurück, die Kommissionspräsident Juncker im ersten Halbjahr 2018 eingerichtet hatte. Sie ist Teil der von der Taskforce vorgeschlagenen „neuen Arbeitsweise“, nicht nur für eine Subsidiaritätskontrolle während der Gesetzgebungsphase (durch das vom AdR betriebene Netz für Subsidiaritätskontrolle ), sondern auch während der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften. Die Initiative wurde auch in der am 23. Oktober veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema „ Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle in der Politikgestaltung der EU “ erwähnt.

Bei der Erläuterung des Projekts vor den Leitern von Regionalbüros in Brüssel sagte Präsident Lambertz : „Jeder, der mit und für die EU arbeitet, muss bestrebt sein, die Qualität ihrer Rechtsvorschriften zu verbessern, so dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag einen wirklichen Nutzen davon haben. Gerade dazu braucht man das Wissen und die Erfahrung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, denn sie sind ganz vorne dabei, wenn es darum geht, die EU und ihre Politik der Bevölkerung nahezubringen. Dieses Pilotprojekt – das durch Einbeziehung vieler Interessenträger unter Federführung der Europäischen Kommission zustande kam – ist Teil dieser Bemühungen. Wenn wir Europa erneuern wollen, müssen wir mehr und mehr Regionen das Gefühl geben, dass ihre Anliegen ernstgenommen werden und zur EU durchdringen und sie bürgernäher machen.“

Die Initiative soll dazu beitragen, die Durchführung der EU-Maßnahmen besser zu bewerten, um die gesetzgebenden Organe der EU in die Lage zu versetzen, bestehende Vorschriften zu verbessern und neue Rechtsakte besser auszuarbeiten.

Pilotphase

In der Pilotphase des Projekts (2019-2020) wird der AdR mit 20 ausgewählten Regionen die geeignete Vorgehensweise testen, mit der ein ergebnis- und qualitätsorientiertes Feedback über die Umsetzung bestimmter Politikbereiche der EU (wie öffentliche Auftragsvergabe, Klima- und Umweltpolitik, Kohäsionspolitik) eingeholt werden kann.

Bewerbungen für die Pilotphase können seit dem 19. Oktober und bis zum 30. November 2018 eingereicht werden.

Die Auswahl der 20 Regionen erfolgt nach drei Kriterien: geografische Ausgewogenheit, Engagement der politischen Ebene und der Verwaltung und Erfahrung mit der Umsetzung der EU-Politik. Der Begriff „Region“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezeichnet alle Gebietskörperschaften unterhalb der nationalen Ebene, die EU - Recht umsetzen, wie Provinzen, Departements, Bundesländer, Counties, Metropolgebiete, Großstädte oder Gruppen kleinerer Städte sowie grenzübergreifende Gebiete wie z. B. Euroregionen.

Nächste Schritte

Die 20 für die Pilotphase ausgewählten Regionen werden Mitte Dezember bekanntgegeben. Sie werden zur Teilnahme an einem ersten Workshop eingeladen, der am 31. Januar 2019 in Brüssel stattfindet.

Der österreichische EU-Ratsvorsitz veranstaltet am 15./16. November 2018 in Bregenz die Konferenz „ Subsidiarität als Bauprinzip der Europäischen Union “, die Gelegenheit zu weiteren Gesprächen über den Bericht der Taskforce und die Umsetzung ihrer Empfehlungen bieten wird.

Der politische Auftakt des Pilotprojekts regionaler Hubs soll anlässlich des Europäischen Gipfeltreffens der Regionen und Städte am 14./15. März 2019 in Bukarest stattfinden.

Wenn das Pilotprojekt erfolgreich verläuft, wird das Netzwerk ab 2021 freigeschaltet und allen teilnahmewilligen EU - Regionen offenstehen.

Weitere Informationen:

Netzwerk regionaler Hubs

Beschluss des AdR-Präsidiums vom 8. Oktober 2018 über die Lancierung von RegHub

Schreiben von Präsident Lambertz an die AdR-Mitglieder vom 18. Oktober 2018

Bericht der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ vom 10. Juli 2018 (siehe auch das kurze Video zur Präsentation des Abschlussberichts der Taskforce)

Fotogalerie

Folgen Sie der Initiative in den sozialen Medien unter #RegHub und #EfficientEU

Ansprechpartnerin :
Nathalie Vandelle

nathalie.vandelle@cor.europa.eu

Tel. +32 (0)2 282 24 99

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