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Der Biodiversitätsschutz muss ein Leitprinzip des EU-Aufbauplans sein  

In diesem Interview beantwortet Roby BIWER (LU/SPE) , Mitglied des Gemeinderats von Bettembourg, fünf Fragen zur wichtigen Rolle der Biodiversität bei der Abwendung einer neuen Pandemie, der Bekämpfung des Klimawandels und der Verbesserung der Nachhaltigkeit durch den Aufbauplan der EU. Roby Biwer ist der Berichterstatter für die Stellungnahme Biologisch vielfältige Städte und Regionen nach 2020 , die auf der Oktober-Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zur Verabschiedung ansteht. In dieser Stellungnahme wird der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur EU - Biodiversitätsstrategie bis 2030 erläutert, die die Europäische Kommission am 20. Mai 2020 vorgelegt hat. Ferner will der AdR auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ( UN CBD COP 15 ), die vom 17. bis 30. Mai 2021 in Kunming, China, stattfindet, als Anwalt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihren maßgebenden Beitrag zum Biodiversitätsschutz vermitteln.

Die COVID-19-Pandemie hat die politischen Agenden weltweit auf den Kopf gestellt. Wie hat sich der Ausbruch auf ihre Arbeit als Berichterstatter für die Stellungnahme zur Biodiversität nach 2020 ausgewirkt?

COVID-19 hat die Stellungnahme zur Biodiversität tatsächlich beeinflusst. Durch die Pandemie sind sich nicht nur Fachleute, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger der Bedeutung dieses Themas bewusst geworden. Sie verstehen nun, dass derartige Katastrophen meistens durch eine unangemessene und widernatürliche Nutzung der biologischen Vielfalt als Ressource zur Erfüllung egoistischer menschlicher Begehrlichkeiten ausgelöst werden. Auch ist ihnen klar geworden, dass gesunde Ökosysteme mit unversehrter biologischer Vielfalt die Gesundheit und das Weiterbestehen der Menschen gewährleisten. Ca. 80 % der Infektionskrankheiten kommen aus dem Tierreich, und Übertragungen von exotischen Tieren auf den Menschen werden immer wahrscheinlicher. Zu unserem eigenen Wohl ist es daher unerlässlich, die Natur und die biologische Vielfalt zu erhalten. Unsere Gesundheit hängt davon ab.

Spielt die Biodiversität denn in der Zeit nach der COVID-19-Krise und im EU-Aufbauplan eine Rolle?

Oh ja! In der Zeit nach der COVID-19-Krise muss der Schwerpunkt auf Humanressourcen und öffentlichen Investitionen liegen. Durch die entsprechenden Fördermaßnahmen werden zahlreiche grüne Arbeitsplätze geschaffen und die natürliche Umwelt wie auch die Resilienz der Ökosysteme gestärkt. Die Biodiversität ist für das menschliche Wohlergehen entscheidend und spielt auch in sehr vielen anderen Bereichen eine wichtige Rolle. Die Trendwende beim Biodiversitätsverlust muss in sämtlichen wichtigen Finanzierungsplänen wie dem EU-Aufbauplan als wesentliches Kriterium bei der Ressourcenverteilung angelegt werden. Keinesfalls dürfen wir weiterhin Tätigkeiten tolerieren oder sogar subventionieren, die durch die Schädigung oder Zerstörung unserer wertvollen Ökosysteme und ihrer Funktionen unsere Gesundheit, unsere Nahrungsmittelversorgung und unsere Existenzgrundlagen gefährden. Das heißt, es müssen genügend Ressourcen mobilisiert werden, um direkt oder indirekt Biodiversitätsmaßnahmen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen anzuregen. Zudem müssen die Verfahren vereinfacht werden, um den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern, und Biodiversität muss sämtlichen Maßnahmen und wirtschaftlichen Tätigkeiten konsequent als nicht verhandelbarer Wert zugrundegelegt werden. Offenbar sind die Bürgerinnen und Bürger sehr viel stärker für die Erhaltung und Sanierung von Ökosystemen sensibilisiert und erwarten zunehmend mehr Investitionen in die Biodiversität. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen und die Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren.

Wie würden Sie die wesentlichen Aussagen der von Ihnen erarbeiteten AdR-Stellungnahme mit Blick auf die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 gegenüber EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zusammenfassen?

Ich erachte die von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 als ehrgeizig. Zur Bewältigung dieser weltweiten Biodiversitätskrise ist jedoch ein umfangreicheres und rascheres Handeln erforderlich, und wir brauchen geeignete Instrumente und ausreichende Ressourcen zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme. Die Biodiversität darf keinesfalls dem traditionellen Wirtschaftsdenken zum Opfer fallen, sondern sollte vielmehr Impulsgeber des EU-Aufbauplans sein. Die Kommission sollte das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend ausschöpfen und sich deren einzigartige Ausgangsposition zunutze machen, um die neue Biodiversitätsstrategie bis 2030 umzusetzen.

Am 30. September findet in New York der UN-Biodiversitäts-Gipfel statt. Diese wichtige globale Veranstaltung bietet Gelegenheit, im Hinblick auf die Annahme eines wirksamen globalen Rahmens für die Erhaltung der biologischen Vielfalt nach 2020 anlässlich der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) Ehrgeiz zu bekunden. Welche wesentlichen Einsichten erhoffen Sie sich von den Vertragsstaaten?

Trotz wachsender Beachtung des wichtigen Beitrags der subnationalen Regierungs- und Verwaltungsebenen bei der Trendumkehr der Biodiversitätsverluste fehlt es in den globalen Governancesystemen nach wie vor an formeller Anerkennung und vertikaler Zusammenarbeit. Außerdem müssen diese Gebietskörperschaften in jede Phase und auf jeder Ebene des Biodiversitäts-Governanceverfahrens eingebunden werden, sowohl im nationalen wie auch im globalen Rahmen. Dies würde Folgendes voraussetzen:

1) Jeder nationale Plan muss, soweit möglich, einen subnationalen Plan für die nachgeordneten Regierungsebenen beinhalten;

2) es müssen ausreichend Ressourcen sichergestellt werden, wobei die subnationalen Ebenen an der Mobilisierung und Verteilung der Ressourcen zu beteiligen sind;

3) die subnationalen Regierungs- und Verwaltungsebenen sind in die Entwicklung und Anwendung der Mechanismen zur Überwachung, Bewertung und Rückmeldung einzubinden;

4) in einem langfristigen, auf vertikaler und horizontaler Zusammenarbeit beruhenden Ansatz muss die bereichsübergreifende Berücksichtigung von Biodiversität sichergestellt werden;

5) bei der Abstimmung der Biodiversitätsagenda auf andere Agenden (Klima, Nachhaltigkeit usw.) müssen die subnationalen Regierungs- und Verwaltungsebenen klare Zuständigkeiten erhalten;

6) Bündnisse und Netzwerke zur Unterstützung subnationaler Regierungs- und Verwaltungsebenen müssen ausgebaut werden.

Stellen Sie sich vor, dass Sie nach der Verabschiedung Ihrer Stellungnahme im Oktober Schulkindern zu Hause erklären sollen, was Sie in Brüssel gemacht haben. Was würden Sie ihnen erzählen?

Ich würde sagen, dass ich einflussreichen Leuten erklärt habe, wie wichtig es ist, die Umwelt und unsere Pflanzen und Tiere zu schützen, damit sie sowie ihre Kinder und Enkel auf nachhaltige Weise von der Schönheit unseres Planeten profitieren können. Ich würde Ihnen erklären, dass ich versucht habe, die biologische Vielfalt zu erhalten und zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen, und dass der Turbokapitalismus der falsche Entwicklungspfad ist, weil er nichts dazu beiträgt, die echte Natur zu erhalten, und keine Lebensqualität für die Zukunft garantiert.

Hintergrund

Der im vergangenen Jahr veröffentlichten Meinungsumfrage Eurobarometer 481/2018 zufolge sind die Bürgerinnen und Bürger der EU zunehmend besorgt über den Zustand der natürlichen Umwelt. Die überwiegende Mehrheit der Befragten (96 %) ist der Meinung, dass wir für den Schutz der Natur verantwortlich sind und dass dies eine wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung des Klimawandels ist. Laut einer neuen territorialen Folgenabschätzung wird der Biodiversitätsrahmen nach 2020 für 61 % der EU-Regionen eine sehr große Rolle spielen.

Der AdR arbeitet mit dem Advisory Committee on Subnational Governments and Biodiversity (AC SNG) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und mit anderen relevanten Organisationen und Interessenträgern wie ICLEI und Regions4 partnerschaftlich zusammen, um die Einbeziehung der Städte, Regionen und aller weiteren nachgeordneten Gebietskörperschaften in die globale Biodiversitätsagenda im Hinblick auf die UN CBD COP 15 im Jahr 2021 zu fördern.

Ansprechpartner:

pressecdr@cor.europa.eu

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