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Regional- und Kommunalpolitiker an Šefčovič: Pandemie zeigt, wie wichtig die Rolle der Gebietskörperschaften bei der Bewertung und Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften ist  

Die Regionen, Städte und Gemeinden wollen zudem bei der Ausführung von EU - Investitionen für den Wiederaufbau mehr eingebunden werden, damit die Mittel auch wirklich den am stärksten von der Pandemie betroffenen Gemeinschaften zugutekommen.

Die Politikgestaltung der EU muss besser an die Bedürfnisse der Menschen vor Ort angeknüpft werden, und die lokalen und regionalen Mandatsträger *innen sind dabei entscheidend. Diese Botschaft übermittelten die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen an Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič. Die Kommunal- und Regionalpolitiker bekräftigten in einer Plenardebatte ihre Entschlossenheit, die EU-Rechtsvorschriften durch ihren Beitrag zu der Plattform „Fit for Future“ (F4F) zu verbessern. In einer Entschließung zu den Vorschlägen des AdR zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 fordern die AdR-Mitglieder die Europäische Kommission auf, für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der nationalen Aufbau - und Resilienzpläne zu sorgen, um den Folgen der Pandemie vor Ort wirksam begegnen zu können. Außerdem fordern sie die Verlängerung wichtiger Flexibilitätsmaßnahmen, die während der COVID-19-Krise zur Mobilisierung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingeführt wurden.

Die Verbesserung der EU-Vorschriften gehört zu den wichtigsten Prioritäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für die Umsetzung von 70 % der EU-Rechtsvorschriften zuständig sind. Die Regional- und Kommunalpolitiker bekräftigten, dass die EU-Gesetze für die lokalen Gemeinschaften einen möglichst großen Mehrwert erbringen und den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gerecht werden müssen. Dies kann nur erreicht werden, wenn die lokalen und regionalen Mandatsträger in allen Phasen der Politikgestaltung umfassend in das Gesetzgebungsverfahren der EU einbezogen werden und wenn ihr Beitrag in der Agenda für bessere Rechtsetzung berücksichtigt und beachtet wird.

Apostolos Tzitzikostas , Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen , betonte: „Die Rechtsvorschriften der EU gewinnen an Qualität, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihre Erfahrungen und Kenntnis der Bedingungen vor Ort an die Kommission weitergeben können. Durch die Einbeziehung der Gebietskörperschaften kann die Kommission ihre Arbeit in puncto Transparenz und Effizienz aufwerten. Eine dynamische Zusammenarbeit mit der Regional- und Kommunalpolitik ist dem gesamten Politikgestaltungszyklus von der Konzipierung und Formulierung über die Annahme und Umsetzung bis zur Bewertung und Überarbeitung zuträglich. Die Erfahrungen, die Kommunal- und Regionalpolitiker bei der Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gemacht haben, sind ein konkretes Beispiel für den Mehrwert, den die Gebietskörperschaften im Beschlussfassungsprozess beisteuern können, der so den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung vor Ort besser gerecht wird.“

Isolde Ries (DE/SPE), Vizepräsidentin des Landtags des Saarlands, sagte: „Unser Appell als Sozialdemokrat*innen ist klar: Wir müssen weiterhin die Qualität der EU-Gesetzgebung und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit als Zielsetzung in den Mittelpunkt stellen, und zwar sowohl im Europäischen Semester und der anstehenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, als auch im Rahmen der Debatte zur Konferenz zur Zukunft Europas.“

Der für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission , Maroš Šefčovič , erklärte auf der Plenartagung: „Wir brauchen Rechtsvorschriften, die leicht einzuhalten, effizient und zukunftstauglich sind. Die Arbeit des Ausschusses der Regionen ist hier von besonderer Bedeutung, da die Plattform 'Fit for Future' vielen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besonders relevanten Themen gewidmet ist. So haben auf Vorschlag der Vertreter des AdR zum Beispiel die Themen grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, öffentliches Beschaffungswesen und Luftqualität Eingang in das Arbeitsprogramm der Plattform für 2021 gefunden. Erfreulich ist auch, dass der Ausschuss der Regionen seine Kapazitäten im Bereich Vorausschau aufbaut. Europa braucht eine widerstandsfähige Gesellschaft, und deshalb erfordert eine zukunftsorientierte Perspektive für die Politikgestaltung der EU, dass alle Organe und Einrichtungen der EU zusammenarbeiten. Das Dashboard zur Resilienz – ein neues Instrument zur ganzheitlichen Bewertung der Widerstandsfähigkeit – wird z. B. künftig auch Indikatoren für regionale Unterschiede umfassen. Diesen Vorschlag des AdR haben wir gerne berücksichtigt.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission erkennt den Beitrag des AdR zur EU-Agenda für bessere Rechtsetzung an und trifft eine klare Unterscheidung zwischen den Beiträgen der verschiedenen Regierungsebenen. Außerdem wird die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der evidenzbasierten Politikgestaltung anerkannt. Darüber hinaus hat sie sich zu einer „aktiven Subsidiarität“ verpflichtet und fordert die systematische Nutzung des vom AdR entwickelten Subsidiaritäts-Bewertungsrasters . Die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am Beschlussfassungsprozess der EU ist jedoch noch ausbaufähig und könnte zu einer strukturierten und interaktiven Maßnahme werden, z. B. durch systematische territoriale Folgenabschätzungen und Konsultationen, die besser auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugeschnitten sind.

Die F4F-Plattform ist das wichtigste Instrument der Agenda für bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission und soll das EU-Recht mit Blick auf künftige Herausforderungen vereinfachen und modernisieren und zugleich Bürokratie abbauen. Der AdR ist mit drei Fachkommissionsvorsitzenden im Leitungsgremium der Plattform und mit dem Netz regionaler Hubs (RegHub) als Untergruppe der F4F-Plattform auf beiden Ebenen vertreten, d. h. sowohl bei der Überarbeitung bestehender EU-Rechtsvorschriften als auch ihrer Bewertung. Er vertritt somit nicht nur die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, die das EU-Recht in der täglichen Praxis anwenden. Diese drei Fachkommissionsvorsitzenden wurden im Rahmen der jüngsten Plenarsitzung der F4F-Plattform im März als Berichterstatter bestellt: Mark Speich (DE/EVP) , Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen ( CIVEX ), ist Berichterstatter für das Vergaberecht mit Schwerpunkt auf der elektronischen Auftragsvergabe; Anne Karjalainen (FI/SPE) , Mitglied des Stadtrates von Kerava und Vorsitzende der AdR-Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC), ist Berichterstatterin für die INSPIRE-Richtlinie – eine Geodateninfrastruktur in Europa, die gemeinsame Standards für die Beschreibung und den Austausch raumbezogener Daten festlegt, wie etwa Gebiete mit naturbedingten Risiken, Verkehrsnetze oder Bevölkerungsverteilung; Ulrika Landergren (SE/Renew Europe) , Mitglied des Gemeinderates von Kungsbacka (Schweden) und Vorsitzende der AdR-Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT), ist Berichterstatterin für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Nicht zuletzt leistet der AdR mit Informationen aus seinen Netzen und seinem Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen einen Beitrag zur zweiten strategischen Vorausschau der Europäischen Kommission, damit die Gegebenheiten vor Ort und eine subnationale Perspektive Eingang in die globale Perspektive der Vorausschau der EU finden.

Mit der Subsidiarität wird sichergestellt, dass die EU nur dann tätig werden kann, wenn ihr Handeln mit Blick auf bestimmte Aspekte wirksamer ist als ein Handeln auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Bei Maßnahmen der EU muss also ein ausreichender Mehrwert gegeben sein. Das Konzept der aktiven Subsidiarität ist eine neue Vorgehensweise, die den traditionellen Ansatz der Subsidiarität weiterentwickelt. Im Rahmen dieses Konzeptes sind alle institutionellen, nationalen und nachgeordneten Akteure dazu aufgerufen, im gesamten Verlauf der Politikgestaltung konstruktiv zur Verbesserung des EU-Rechts beizutragen. Das Konzept der aktiven Subsidiarität wurde vom AdR im Rahmen der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ vorgeschlagen und in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“ vom Oktober 2018 aufgegriffen.

Beitrag des AdR zur Konferenz zur Zukunft Europas .

Ansprechpartnerin:

Marie-Pierre Jouglain

Mobiltel.: +32 (0) 473 52 41 15

mariepierre.jouglain@cor.europa.eu

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