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Konsultation der Interessenträger zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft läuft  

Bis zum 1. Mai 2020 können alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere wichtige Interessenträger an der Konsultation des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Kreislaufwirtschaft teilnehmen

Unserem Planeten gehen die Ressourcen aus. Da sich der weltweite Verbrauch in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich verdoppeln wird und es keine Anzeichen für eine baldige Abschwächung der Erderwärmung gibt, muss das Wirtschaftswachstum dringend von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden, indem auf die Herstellung langlebiger, wiederverwendbarer und reparierbarer Produkte umgestellt wird. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern ist auch für die Erholung der Wirtschaft nach Ende der COVID-19-Krise von entscheidender Bedeutung. Mit einer Stellungnahme von Tjisse Stelpstra (NL/EKR)‚ Mitglied der Deputiertenstaaten der Provinz Drenthe, die derzeit erarbeitet wird, will der AdR die lokale und regionale Säule des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft stärken, um so wiederum die Städte und Regionen stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Alle Wirtschaftstätigkeiten in der EU verursachen zusammen ein Abfallaufkommen von 2,5 Milliarden Tonnen jährlich, sprich: 5 Tonnen pro Kopf und Jahr. Es gibt derzeit kein umfassendes Paket rechtlicher und politischer Bestimmungen‚ die sicherstellen würden, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte immer nachhaltiger werden und in der Kreislaufwirtschaft bestehen können. Das soll der neue Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Kreislaufwirtschaft ändern‚ der am 11. März 2020 veröffentlicht wurde.

Der neue Aktionsplan enthält eine Vielzahl an Vorschlägen. Dazu gehören die Ausweitung des Ökodesign-Rahmens auf ein möglichst breites Produktspektrum, die Förderung einer umweltorientierten öffentlichen Beschaffung, Beschränkungen für die Verwendung einiger Verpackungsmaterialien, die Einführung von Zielvorgaben für die Abfallreduzierung bei bestimmten Abfallströmen, die Harmonisierung der Systeme der Getrenntsammlung und die Einführung des dringend erwarteten einheitlichen Ladegeräts für Mobiltelefone auf dem EU-Markt. Die wichtigsten Zielprodukte sind Elektronik, Baumaterialien und Baustoffe, Fahrzeuge und Batterien, Verpackungen, Kunststoffe und Mikroplastik, Textilien, Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe.

Im Rahmen einer schriftlichen Konsultation der Interessenträger, die bis zum 1. Mai 2020 läuft , bittet der Europäische Ausschuss der Regionen nun alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU sowie die Interessenträger, sich zu dem Vorschlag der Kommission zu äußern und eigene Ansichten und Vorschläge zu unterbreiten.

Das Arbeitsdokument zu der öffentlichen Konsultation finden Sie hier.

„Die Kreislaufwirtschaft ist eines der großen Themen dieses Jahrzehnts. Wir müssen die nachhaltige Produktpolitik dringend in spezifische Rechtsvorschriften übertragen, um das Recht der Verbraucher auf Zugang zu langlebigen Produkten zu gewährleisten und vorzeitige Obsoleszenz sowie die Vernichtung unverkaufter, nicht verderblicher Waren zu beenden. Unser Ziel muss letztlich eine abfallfreie Gesellschaft sein“ , erklärt der Berichterstatter Tjisse Stelpstra (NL/EKR) ‚ Mitglied der Deputiertenstaaten der Provinz Drenthe.

Das Hauptziel der in Arbeit befindlichen Stellungnahme des AdR besteht darin, die territoriale Säule des neuen Aktionsplans auszuloten und zu ermitteln, welche Chancen und Herausforderungen sich für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU aus den verschiedenen geplanten politischen Maßnahmen ergeben.

„Ganz ohne Zweifel begrüßen wir das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene umfassende Paket legislativer und politischer Maßnahmen. Allerdings wird im neuen Aktionsplan unserer Ansicht nach das politische Potenzial der Regionen und Städte für die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft vor Ort nicht weit genug erkannt und zum Tragen gebracht. Neben spezifischen Zielen werden auch Preissignale und -anreize für ein nachhaltiges Verhalten der Hersteller, Nutzer und Verbraucher gebraucht“ , fügt Berichterstatter Tjisse Stelpstra hinzu.

Im Zusammenhang mit COVID-19 und seinen Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme und die Wirtschaft wirft der Berichterstatter Tjisse Stelpstra ein Schlaglicht auf die Abhängigkeit der EU von Ressourcen und fragt, was diesbezüglich für die Aufstellung von Konjunkturprogrammen mitgenommen und berücksichtigt werden muss. „Die verheerende Situation, die durch COVID-19 entstanden ist, muss bei allen politischen Entscheidungsträgern ein Umdenken bewirken und der Weckruf für ein neues Wirtschaftsmodell sein, bei dem das Wohlergehen der Gesellschaft und ökologische Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Erholung der EU stehen“ , fordert Berichterstatter Tjisse Stelpstra .

Der Aktionsplan kann einen nicht unerheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise leisten, da die Kreislaufwirtschaft zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Von 2012 bis 2018 stieg die Zahl der mit der Kreislaufwirtschaft verbundenen Arbeitsplätze in der EU um 5 % auf rund 4 Millionen ( Europäische Kommission ).

Anmerkungen:

Je nachdem, wie sich die Lage im Zusammenhang mit COVID-19 weiter entwickelt, ist folgender Zeitplan für die AdR - Stellungnahme zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgesehen: Das Arbeitsdokument soll in der Sitzung der Fachkommission ENVE am 8. Juni erörtert werden. Der Stellungnahmeentwurf soll in der Sitzung der Fachkommission ENVE am 9. September angenommen werden; die Verabschiedung ist für die Plenartagung am 13./14. Oktober 2020 geplant.

Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere Interessenträger schicken ihre schriftlichen Beiträge bitte bis zum 1. Mai 2020 an Aliona.Fornea@cor.europa.eu und enve@cor.europa.eu .

Der Berichterstatter Tjisse Stelpstra und seine Sachverständige Ingrid Zeegers sowie das ENVE-Team des AdR stehen auf Anfrage für Online-Sitzungen und Chats zur Verfügung .

Als Rahmen für die Diskussionen bietet der Berichterstatter sein Arbeitsdokument zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft an, das einige allgemeine und spezifische Fragen zu den folgenden vier Aspekten enthält:

1. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft

2. Umstellung der Wirtschaft

3. Abfall gibt es nicht, nur Ressourcen

4. Vorgabenformulierung und Ausarbeitung eines Rechtsrahmens

Das Arbeitsdokument des Berichterstatters steht ab dem 8. April auf der Website der Konsultation in allen EU - Amtssprachen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

David Crous

Tel.: +32 (0) 470 88 10 37

david.crous@cor.europa.eu

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