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Mehr Transparenz und Verlässlichkeit für neue atypische Beschäftigungsformen  

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt den Vorschlag, mit dem in der EU die Transparenz und Verlässlichkeit der Arbeitsbedingungen für alle unterschiedlichen Formen von Arbeitsverträgen verbessert werden sollen. In dem von Isolde Ries (DE/SPE), Erste Vizepräsidentin des Landtags des Saarlandes, erarbeiteten Stellungnahmeentwurf wird besondere Aufmerksamkeit für atypische Beschäftigungsformen sowie für die geschätzt 4 bis 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Abruf- oder Gelegenheitsarbeitsverträgen in der EU gefordert.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zielt darauf ab, wichtige Grundsätze, die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert sind, umzusetzen und bestimmte Mindestanforderungen einzuführen sowie bestehende Verpflichtungen zur Unterrichtung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die für sie geltenden Arbeitsbedingungen auf den neuesten Stand zu bringen. In der auf der Plenartagung am Donnerstag verabschiedeten AdR-Stellungnahme wird unterstrichen, dass mehr Transparenz und weniger Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die Wirksamkeit des EU-Arbeitsmarktes sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und gerechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten schaffen würden.

„Gerade junge Menschen sind von atypischen Beschäftigungsformen wie befristeten Verträgen oder Gelegenheitsarbeitsverträgen unverhältnismäßig stark betroffen. Die Veränderungen, die wir zurzeit auf dem Arbeitsmarkt erleben, werfen grundlegende Fragen zu den Arbeitsbedingungen auf und könnten das Entstehen neuer Formen prekärer Beschäftigung begünstigen. Wir sollten als Ziel für alle Beschäftigungsformen das gleiche Entgelt für die gleiche Arbeit anstreben“, betont Berichterstatterin Isolde Ries.

In der Stellungnahme wird empfohlen, neue materielle Rechte einzuführen, so z. B. ein Verbot von Null-Stunden-Verträgen, ein Recht auf garantierte Arbeitsstunden und mehr Rechte bei Kündigungen. Nachdrücklich wird eine bessere Berücksichtigung der neu entstehenden Formen der Selbständigkeit gefordert, auch in der kollaborativen Wirtschaft, in der viele Beschäftigungsformen zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung einzuordnen sind. Die Kommission wird außerdem aufgefordert Vorschläge für die bessere Beteiligung von Arbeitnehmern zu unterbreiten.

Außerdem betont der AdR, dass die umfassenden sozial- und beschäftigungspolitischen Zuständigkeiten der nationalen und nachgeordneten Stellen zu achten sind, und weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten über gut funktionierende Arbeitsmarktmodelle verfügen, in denen Mindestrechte tarifvertraglich geregelt werden. Diesbezüglich steht die Stellungnahme im Einklang mit der Position des Rates „Beschäftigung und Sozialpolitik“ vom 21. Juni, der zufolge den nationalen Behörden bei der Festlegung der Begriffe „Arbeitnehmerin“/„Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeberin“/„Arbeitgeber“ auch Flexibilität gelassen werden soll.

Hintergrundinformationen

Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union enthält überarbeitete Vorschriften hinsichtlich der Unterrichtung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die wesentlichen Aspekte ihrer Arbeit. Die Dauer der Probezeit wird auf sechs Monate beschränkt. Außerdem wird eine Reihe von Mindestrechten für die Arbeitnehmer festgelegt, zu denen die folgenden Rechte gehören: das Recht, gleichzeitig für einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten; das Recht auf eine angemessene Frist für die Vorankündigung der Arbeitszeiten; das Recht, um eine sicherere Form der Beschäftigung zu ersuchen mit dem Recht auf eine schriftliche Antwort des Arbeitgebers; das Recht auf kostenlose obligatorische Fortbildung.

Ansprechpartner:

Lauri Ouvinen

Tel. +32 22822063

lauri.ouvinen@cor.europa.eu

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