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Halbzeitüberprüfung von Horizont 2020 und künftiges F+I-Programm: Laut den Berichterstattern von AdR und EP kämen höhere F+I-Ausgaben allen EU-Regionen zugute  

Horizont 2020 – das laufende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU – ist als Erfolg zu bewerten, doch sind weitere Anstrengungen nötig, die europäischen F+I-Tätigkeiten über das Rahmenprogramm hinaus auszubauen, bekräftigten die Berichterstatter des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Parlaments vergangenen Donnerstag. Die Europäische Kommission führt derzeit eine Halbzeitüberprüfung von Horizont 2020 durch, an der die Überlegungen zu dem neuen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ansetzen werden.

 

Die Fachkommission SEDEC des AdR nahm ihren Stellungnahmeentwurf am Donnerstag, den 8. Juni, an und plädierte dafür, Innovation und Forschung wieder zu einer politischen und haushaltspolitischen Priorität zu machen. Berichterstatter Christophe Clergeau (FR/SPE), Mitglied des Regionalrats der Region Pays-de-la-Loire, betonte, dass die Haushaltsmittel des nächsten Rahmenprogramms auf mindestens 120 Mrd. EUR aufgestockt werden sollten, ohne die Kohäsionspolitik zu beeinträchtigen, innerhalb derer F+I verstärkt Priorität haben müssen. Diese Linie vertritt auch das Europäische Parlament, dessen Berichterstatterin Soledad Cabezón Ruiz (ES/S&D) hervorhob, dass ein Europa der Exzellenz nur über mehr Kohäsion erreicht werden kann.

Für den Europäischen Ausschuss der Regionen ist es deshalb entscheidend, dass die Innovationskluft zwischen Regionen und Mitgliedstaaten geschlossen wird. In seiner Stellungnahme, die auf der Plenartagung am 11. Juli zur Verabschiedung ansteht, unterstreicht Herr Clergeau, dass das Rahmenprogramm auf den Ausbau der F+I-Kapazitäten in den Regionen und ihre Befähigung ausgerichtet sein muss, an Horizont 2020 durch den Beitrag hochwertiger Projekte teilzunehmen.

„Es ist wichtig, ein Exzellenzkonzept zu fördern, das in den Städten und Regionen verwurzelt ist, nicht zu Ausgrenzung oder einer zu starken Konzentration führt und Raum für neue Marktteilnehmer lässt“, präzisierte Herr Clergeau.

In dem Stellungnahmeentwurf wird es auch als notwendig erachtet, mehr Klarheit in die Debatte über Synergien von F+I mit den übrigen EU-Politikbereichen zu bringen, die auf den Grundsätzen der Kohärenz, der Vereinbarkeit, der Komplementarität, der Mitgestaltung und der Innovationsökosysteme aufbauen sollten. „Die Förderung der Mitgestaltung von F+I-Programmen durch die Städte und Regionen ist entscheidend für die Wirkung des Rahmenprogramms und seine Relevanz für die Bedingungen vor Ort“, erklärte Berichterstatter Clergeau und fügte hinzu, dass die interregionale Zusammenarbeit und intelligente Spezialisierung stärker gefördert werden müssen.

In dem Stellungnahmeentwurf wird darauf verwiesen, dass der europäische Mehrwert des Rahmenprogramms in erster Linie auf seiner kollektiven und kooperativen Dimension sowie auf seinem Beitrag zur Vernetzung von Forschern und Verknüpfung von Innovationsökosystemen beruht. Exzellenz sollte deshalb nicht nur an der wissenschaftlichen Wirkung gemessen werden, sondern auch an der Ermöglichung offener und kooperativer Innovation und der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie an der Gewährleistung von Beschäftigung und Wohlergehen der Einwohner der Städte und Regionen.

In ihrer Sitzung am Donnerstag erörterte die Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur ferner folgende Themen:

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Berichterstatterin: Ulrike Hiller, DE/SPE). In dem Stellungnahmeentwurf wird die Überarbeitung der Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit vor dem Hintergrund der steigenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU begrüßt. Die vorgesehene Verlängerung der Exportmöglichkeit von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von drei auf sechs Monate wird als positiv erachtet. Gleichwohl hat die Berichterstatterin Bedenken hinsichtlich der Sonderregelung für Beschäftigungszeiten unter 12 Monaten. Ferner wird unterstrichen, dass alle EU-Bürger Anspruch auf die Familien-Sozialleistungen des Landes haben sollten, in dem sie gemeldet oder steuerpflichtig sind.

Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft (Berichterstatter: Kieran McCarthy, IE/EA). Der Ausgleich zwischen Transparenz und Restriktion, die Förderung des Potenzials der Datenschutz-Grundverordnung, die Entwicklung des Datenverkehrs und die Verbesserung der Interoperabilität sind die zentralen Fragestellungen, die in diesem Stellungnahmeentwurf erörtert werden und zu der Schlussfolgerung führen, dass die Rolle der europäischen Städte und Regionen in der nachhaltigen Umsetzung der Digitalen Agenda und im Aufbau der europäischen Datenwirtschaft stärker anerkannt werden muss.

Die europäische Säule sozialer Rechte und die soziale Dimension Europas. In einer von Hauptberichterstatter Mauro D'Attis (IT/EVP) und AdR-Vizepräsident Karl Heinz Lambertz geleiteten Debatte betonten die Mitglieder, dass die Stärkung der sozialen Dimension der EU-Maßnahmen eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Bürger wieder Vertrauen in das europäische Projekt fassen. Die Festigung des sozialen Zusammenhalts und eine Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen könnten zur Lösung zahlreicher Probleme führen, denen sich die EU derzeit stellen muss, von der Abwanderung der Fachkräfte bis hin zu unlauterem Wettbewerb im Binnenmarkt. Die Stellungnahme von Herrn D’Attis steht im Oktober zur Verabschiedung an, rechtzeitig vor dem europäischen Sozialgipfel am 17. November in Göteborg.

Die nächste Sitzung der Fachkommission SEDEC findet am 28./29. September in Timișoara in Rumänien statt. Zentrales Thema ist im Hinblick auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 das kulturelle Erbe als Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts.

 

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