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„Wir müssen den KMU das Leben leichter machen“  

Die intelligente Regulierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das Ziel eines Stellungnahmeentwurfs, den die Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) angenommen hat. Was KMU am meisten bräuchten, seien einfache, klare und einheitliche Vorschriften, so der Berichterstatter Christian Buchmann (AT/EVP).

 

KMU bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Zwei von drei Arbeitsplätzen und mehr als die Hälfte der europäischen Wirtschaftsleistung werden von KMU geschaffen. Ein KMU-freundliches Regelungsumfeld ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gründung und die Entwicklung von Unternehmen und somit auch für die Schaffung von Innovation, wirtschaftlichem Wachstum und Arbeitsplätzen.

 

Ein hoher Verwaltungsaufwand, uneinheitliche Anforderungen und sich überschneidende oder widersprüchliche Regeln kommen KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen sehr viel teurer zu stehen. Auch durch Vorschriften in Bereichen wie Steuern, Berichts- und Informationspflichten und Umweltschutz sind die KMU unverhältnismäßig stark betroffen. Dieses Problem wird in einer globalisierten Welt sogar noch akuter. Intelligente Regulierung bedeutet andererseits nicht zwangsläufig weniger Regulierung, sondern vielmehr klarere und einfachere Regeln, die den KMU das Leben erleichtern“, erklärt Dr. Christian Buchmann (AT/EVP), Vorsitzender der Fachkommission ECON und Landesrat für Wirtschaft des Bundeslands Steiermark.

 

In seinem Stellungnahmeentwurf drängt Buchmann nachdrücklich auf die Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ in allen EU-Politikbereichen und im gesamten Entscheidungsfindungsprozess. Mit anderen Worten: bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften sollen die Auswirkungen auf die kleinsten Unternehmen berücksichtigt werden. Spezifische Priorität und Maßnahmen sollten dem Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen, zum Binnenmarkt, zu Finanzmitteln sowie dem Bereich Mehrwertsteuer- und Steuervorschriften und der Unterstützung durch den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gelten. Ein besseres Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen von KMU und Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz sollte geschaffen werden.

 

Bewährte Verfahren sind in Städten und Regionen überall in Europa zu finden. Paris hat beispielsweise den Zugang von KMU zu öffentlichen Märkten deutlich verbessert und Zahlungsverzüge reduziert. Die ‚Iniciativa Lisboa‘ ermöglicht es Unternehmen, innerhalb von 36 Minuten ein Unternehmen zu gründen. Flandern hat innovationsfreundliche Regelungen eingeführt, die Spielraum zum Experimentieren lassen. Und die schottische ‚Regulatory Review Group‘ bietet KMU-freundliche Alternativen zu gesetzlichen Vorschriften. Anregungen und Erfahrungen aus diesen und anderen Beispielen können die Grundlage für bessere Ergebnisse durch neue und innovative Konzepte sein und müssen ihren Weg ins europäische System finden “, so Dr. Christian Buchmann .

 

Die Mitglieder der Fachkommission ECON betonten daher, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unbedingt in die diesbezüglichen Anstrengungen der Europäischen Union eingebunden werden müssen. Dies gilt u.a. für die Programme des Small Business Act (SBA), die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (IIV), die Ausschüsse der Europäischen Kommission für Folgenabschätzungen (FA) und die REFIT-Plattform für das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung.

 

Die Mitglieder des AdR werden auf der Plenartagung am 11./12. Mai 2017 über die endgültige Stellungnahme abstimmen.

 

 

Hintergrund:

 

Der Begriff intelligente Rechtsetzung bedeutet, dass politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU für die Unternehmen, Bürger und öffentlichen Einrichtungen auf dem wirksamsten Weg den größtmöglichen Nutzen bringen. Damit soll sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen offen und transparent getroffen werden, sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen und von allen Beteiligten mitgetragen werden. Zu den einschlägigen Instrumenten gehören die Folgenabschätzung, Vereinfachung, Verringerung des Verwaltungsaufwands und die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung geltender Rechtsvorschriften.

 

 

Ansprechpartnerin:
Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366
Carmen.schmidle@cor.europa.eu

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