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Kommunal- und Regionalpolitiker fordern ein neues EU-Gütesiegel für gewerbliche und handwerkliche Qualitätserzeugnisse  

Nach dem Vorbild geografischer Angaben für Lebensmittel würde das neue System helfen, Nachahmungen zu bekämpfen sowie Arbeitsplätze und Produkte zu schützen, die Teil des kulturellen Erbes Europas sind.

Ein neues EU-weites System zum Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse, das sich an das erfolgreiche Modell für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel anlehnt, käme sowohl Handwerkern als auch der örtlichen Wirtschaft zugute. Das neue System würde den rechtlichen Schutz von Qualitätserzeugnissen stärken, zur Bekämpfung von Nachahmungen beitragen und Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Der Vorschlag stammt aus einer von Martine Pinville, Mitglied des Regionalrates von Nouvelle-Aquitaine, erarbeiteten Stellungnahme, die am Mittwoch, den 13. Oktober, vom Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) einstimmig verabschiedet wurde.

Solinger Messer aus Deutschland, Böhmisches Kristallglas aus Tschechien, Limoges-Porzellan aus Frankreich, Murano-Glas aus Italien, Keramik aus Puente del Arzobispo und Talavera in Spanien oder Donegal-Tweed aus Irland sind nur einige Beispiele für europäische Produkte, die nicht nur Embleme jahrhundertealter Handwerkstraditionen, sondern Teil des europäischen Kulturerbes sind und deren Bekanntheit und Beliebtheit weit über die Grenzen der EU hinausreichen. Europäische Handwerkskunst ist in Städten, Provinzen und Regionen der EU in großer Vielfalt zu finden. Das Fundament dieser lokaler Produktionsstätten ist das oftmals von Generation zu Generation weitergegebene Fachwissen.

In seiner auf der Plenartagung einstimmig verabschiedeten Stellungnahme fordert der AdR die Europäische Kommission auf, einen Rechtsrahmen für den Schutz europäischer gewerblicher und handwerklicher Erzeugnisse zu schaffen. Die Kommunal- und Regionalpolitiker betonen, dass die fehlende Harmonisierung auf EU - Ebene im Bereich der geografischen Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse zu einem Flickenteppich nationaler Rechtsinstrumente führt, was den Schutz von Produkten und Unternehmen schwächt.

Isolde Ries , Vizepräsidentin des  Landtags des Saarlandes , führte dazu aus: "Europa verfügt über einen großen Reichtum an Industrie- und Handwerksprodukten. Ein geeigneter Schutz dieser Produkte sichert ortsgebundene Arbeitsplätze, insbesondere im ländlichen Raum und schützt das lokale Kulturerbe. Die aktuelle Covid-19-Krise hat die Nachfrage nach lokalen Produkten noch weiter verstärkt. Eine Rückverfolgbarkeit und Transparenz bei Herkunft und Herstellung eines Produktes wird somit noch wichtiger. Ein europäisches System zum Schutz gewerblicher und handwerklicher Erzeugnisse, wie beispielsweise die traditionsreiche Produktion von Stahl und Keramikwaren im Saarland, könnte den Flickenteppich von teil existierenden Systemen in den Mitgliedsstaaten beenden."

Thomas Gottfried Schmidt , Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung, unterstreicht : "Der Schutz geografischer Angaben ist uns seit langem bei Agrar- und Lebensmittelprodukten vertraut. Für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU fehlt dieser Schutz noch – es ist höchste Zeit dafür. Deshalb unterstütze ich diese Stellungnahme sehr. Der Nutzen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegt auf der Hand: Es geht nicht nur um Schutz, sondern auch um Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Europa lebt aus seiner regionalen Vielfalt. Und dazu gehören auch die vielen typischen gewerblichen und handwerklichen Erzeugnisse! Ich hoffe sehr, dass die EU-Kommission zügig einen Verordnungsentwurf vorlegt."

Dietmar Brockes , Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen, sagt zur Handwerkskunst berühmten Solinger Bestecks: „Die deutsche Schneidwaren- und Besteckindustrie hat ihren wesentlichen Ursprung im nordrhein-westfälischen Solingen. Wir in NRW sind stolz auf den 700 Jahre alten, mittelständisch geprägten Industriezweig, dessen Produkte heute in der ganzen Welt bekannt sind.“

Der AdR weist auf die wirtschaftlichen Aspekte des Schutzes von g. A. für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse hin: sie verbessern die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, indem sie die Erkennbarkeit und das Image der Produkte stärken und die Bereitschaft der Verbraucher erhöhen, für Produkte mit garantierten Qualitätsmerkmalen und garantierter Herkunft zu zahlen. Geografische Angaben entsprechen der veränderten Verbrauchernachfrage: Die Menschen wollen eine bessere Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz über den Ursprung eines Erzeugnisses und der Art seiner Herstellung. Auch die Nachfrage nach lokalen Produkte hat sich während der COVID - 19 - Krise noch verstärkt.

Aus Sicht der AdR-Mitglieder ist zudem der Zusammenhang zwischen geografischem Gebiet und Erzeugnis grundlegend, was sich besonders in der herausragenden Bedeutung des Faktors Mensch und des Wissens um die Herstellung gewerblicher und handwerklicher Erzeugnisse zeigt. In einigen Regionen ist der Ausgangsstoff gar nicht mehr vorhanden oder nicht mehr geeignet, und dennoch bestehen Unternehmen und Fachkenntnisse fort oder entwickeln sich sogar weiter, so dass herausragende Produkte erzeugt werden.

Die AdR-Plenartagung fand während der 19. Europäischen Woche der Regionen und Städte statt , die vom 11. bis 14. Oktober gemeinsam vom AdR und der Kommission veranstaltet wurde.

Hintergrundinformationen:

Zum zweiten Mal in sechs Jahren fordert der AdR die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag für eine Regelung zum Schutz von g. A. für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der Europäischen Union auszuarbeiten. Eine erste Stellungnahme zum Thema „Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der EU auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse“ wurde im Februar 2015 verabschiedet. Berichterstatterin war Maria Luisa Coppola (IT/EVP).

Daraufhin kündigte die Europäische Kommission in ihrem „Aktionsplan für geistiges Eigentum“ von November 2020 an, die Möglichkeit der Schaffung eines EU-Systems zum Schutz geografischer Angaben (g. A.) für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (d. h. für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse) zu prüfen. Die anschließende öffentliche Konsultation diente dazu, eine fiktive Kosten-Nutzen-Rechnung für die Einführung einer effizienten, transparenten EU-Schutzregelung für geografische Angaben zu erstellen. Die Konsultation endete im Juli 2021. Ziel war es, einen detaillierten Einblick in die Probleme zu gewinnen, mit denen die einschlägigen Interessenträger konfrontiert sind, unter anderem in Bezug auf den bestehenden rechtlichen Schutz authentischer, für ein Gebiet typischer nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse im Binnenmarkt, die Vor- und Nachteile eines Tätigwerdens der EU und die verfügbaren politischen Optionen. Einschließlich der Kontrolle und Durchsetzung eines künftigen EU-Schutzsystems für solche Produkte. Die Rückmeldungen zu der ersten Folgenabschätzung wurden durch je eine rechtliche und eine wirtschaftliche Studie ergänzt. Die Kommission dürfte ihren Vorschlag für eine Verordnung bis Ende des Jahres vorlegen.

Ansprechpartner:

Matteo Miglietta

Tel.: +32 470 895 382

Matteo.Miglietta@cor.europa.eu

Ella Huber

Ella.Huber@cor.europa.eu

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