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Lokale und regionale Entscheidungsträger gegen Liberalisierung und Wettbewerb im Wassernetz  

Der Europäische Ausschuss der Regionen unterstützt den von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2018 vorgelegten Legislativvorschlag für die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie . Indes moniert er maßgebliche Defizite. Die AdR-Mitglieder fordern die Einführung eines europaweit einheitlichen Prüf- und Beurteilungsschemas für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser. Mikroplastik erachten die Städte und Regionen als klares Gesundheitsrisiko und verlangen eine enge Überwachung. Die Mitglieder sind sich einig darin, dass die EU jeglicher Liberalisierung der Verteilung von Wasser und jedwedem Wettbewerb im Wassernetz einen Riegel vorschieben sollte, da sauberes und gesundes Trinkwasser als grundlegende öffentliche Dienstleistung anzusehen ist. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie ist Teil des Aktionsplans der EU für die Kreislaufwirtschaft und gleichzeitig eine Reaktion auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative Right2Water vom Dezember 2013. Nahezu zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger forderten die Europäische Kommission auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu verbessern, um einen allgemeinen Zugang zu sauberem und gesundem Trinkwasser als grundlegende öffentliche Dienstleistung sicherzustellen.

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat eine Stellungnahme zum Thema „Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ verabschiedet. Berichterstatter war Mark Weinmeister (DE/EVP), Staatssekretär für Europaangelegenheiten des Landes Hessen, der auf der Plenartagung erklärte: „Wasser ist lebenswichtig, und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind dafür verantwortlich, den Zugang zu einer angemessenen und sicheren Versorgung zu gewährleisten. Der Zugang zu sicherem und gesundem Wasser ist der elementarste Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb tut ein ehrgeizigerer Ansatz Not, um die EU-Richtlinie in Einklang mit den WHO-Leitlinien zu bringen.“

Die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission insofern, als er darauf abhebt, gutes Trinkwasser für alle Verbraucher gemäß UN-Nachhaltigkeitsziel 6 („Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“) sicherzustellen.

Indes machen die Städte und Regionen die Gesetzgeber auf eine ganze Reihe potenzieller Umsetzungsprobleme aufmerksam, denen Rechnung getragen werden muss. Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen

• lehnen den Vorschlag der Europäischen Kommission ab, Indikatorparameter, die hygienische Anforderungen zur Trinkwasserqualität über Geruch, Geschmack und Aufbereitungsverfahren aufstellen, zu streichen, und befürworten, diese wieder aufzunehmen;

• fordern die EU-Gesetzgeber auf, die Vorschriften anzupassen und dafür zu sorgen, dass allen Verbrauchern das gleiche Gesundheitsschutzniveau und die gleiche Trinkwasserqualität zuteilwerden, da vorgesehen ist, dass Versorgungsanlagen mit weniger als 10 m3 pro Tag Wasserentnahme oder mit weniger als 50 versorgten Personen, sofern die Wasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt, keine Berücksichtigung in den Regelungen finden;

• verlangen, dass die Europäische Kommission alle in der Richtlinie in Bezug genommen Größen von Versorgungsanlagen definiert und auflistet, da die Berichterstattung und die Häufigkeit der Kontrollen für Wasserversorgungsunternehmen mit einer Abgabemenge von weniger als 500 m3 pro Tag verhältnis- und zweckmäßig sein sollten;

• sprechen sich dafür aus, nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und des vorbeugenden Ansatzes der WHO als Kriterium für eine Gesundheitsgefährdung das Überschreitungsniveau anzulegen, und fordern die Europäische Kommission auf, im Einklang mit den Empfehlungen der WHO höhere Parameterwerte festzulegen;

• mahnen an, das Vorsorgeprinzip sowie bestimmte „Abweichungen“, die den Mitgliedstaaten erlaubt sind, in die Neufassung wieder aufzunehmen;

• geben zu bedenken, dass es keine abgestimmten Methoden zur Bewertung und gesundheitlichen Risikoabschätzung von Mikroplastik gibt;

• weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission keine Definition für „Vorsorge-Richtwerte“ bietet.

Aufgrund ihrer Zuständigkeiten für die Bewirtschaftung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch kommt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle bei der Versorgung aller Bürger mit sicherem und gesundem Leitungswasser zu. Die neugefasste Richtlinie muss den Rahmen und die Verfahren bereitstellen, damit die Gebietskörperschaften diese Aufgabe erfüllen können.

Zusätzliche Informationen

Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der EU wird aktuell durch die Richtlinie 98/83/EG geregelt. Am 1. Februar 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vor, um die Trinkwasserqualität, den Zugang der Bürger zu Trinkwasser und die Information der Bürger zu verbessern.

„Right2Water“ ist die erste Europäische Bürgerinitiative, die die erforderliche Zahl Unterschriften sammeln konnte (mindestens eine Million gültige Unterschriften aus sieben Mitgliedstaaten). Diese wurden der Europäischen Kommission am 20. Dezember 2013 vorgelegt. Right2Water verlangt, dass „EU-Rechtsvorschriften [...] die Regierungen dazu verpflichten [sollten], für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen“. Die Initiative stellt folgende Forderungen „1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. 2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. 3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.“

Ansprechpartner: David Crous | david.crous@cor.europa.eu | +32 470 88 10 37

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