Klicken Sie hier, um eine Maschinenübersetzung dieses Textes zu erhalten.
Lokale und regionale Entscheidungsträger fordern Sozialsysteme für das 21. Jahrhundert  

Die Fachkommission NAT befürwortet entschieden den Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung im lokalen Umfeld sowie spezifische Leitlinien für die Übergangszeit. Sie greift damit die zunehmend verbreitete Meinung auf, dass die Heimunterbringung ein überholtes Modell ist, das manchmal sogar den Menschenrechten widerspricht.

„Ich glaube, dass Vielfalt unsere Kultur bereichert und uns die Augen für die wichtigen Dinge im Leben öffnet“, unterstrich Xamuel Gonzalez-Westling (SE/SPE), Mitglied des Gemeinderats von Hofors und Berichterstatter für die Stellungnahme zur Deinstitutionalisierung von Fürsorgesystemen auf lokaler und regionaler Ebene. „Jeder Mensch trägt auf seine eigene Weise zum Fortschritt unserer Gesellschaft bei. Es sind unsere Unterschiede, die uns als Gesellschaft stärker machen. Wenn wir diese Unterschiede akzeptieren und versuchen, aus ihnen zu lernen, werden wir nicht nur bessere Entscheidungen treffen, sondern auch etwas über uns selbst lernen. Die Deinstitutionalisierung ist vielmehr ein Mittel zum Zweck als nur ein Ziel an sich.“

Xamuel Gonzalez-Westling sagte dies am 26. September in Brüssel in der Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), in der seine Empfehlungen angenommen wurden. Seine Stellungnahme soll am 30. November im AdR-Plenum erörtert und verabschiedet werden.

Jeder Sechste in der Europäischen Union – insgesamt etwa 80 Millionen Menschen – leidet an einer mittelschweren bis schweren Behinderung. Mehr als ein Drittel aller über 75-Jährigen haben eine Beeinträchtigung, die sie in ihrem täglichen Leben behindert. Dieser Prozentsatz dürfte mit der Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in der EU weiter ansteigen. Die meisten dieser Menschen können aufgrund physischer oder sonstiger Barrieren sowie von Diskriminierung nicht mehr in vollem Umfang an Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben.

„Das Anliegen meiner Stellungnahme“, so Xamuel Gonzalez-Westling, „ist ein Paradigmenwechsel – wir brauchen mehr individualisierte Pflege und eine vergleichende Analyse der Deinstitutionalisierung der Pflege in den Mitgliedstaaten. Wir empfehlen, Indikatoren als Teil einer Strategie und eines Plans für den Übergang zu wohnortnaher Betreuung auszuarbeiten bzw. weiterzuentwickeln.“

Die Schaffung der Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderungen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, ihre Talente entfalten und gesellschaftlichen und beruflichen Aufgaben nachkommen können, sollte als eine Investition in die wirtschaftliche und soziale Zukunft Europas begriffen werden“, erklärte Marek Plura (PL/EVP), Mitglied des Europäischen Parlaments, gegenüber den Mitgliedern des AdR und ergänzte: „Die heute erörterte Stellungnahme des AdR ist ein wertvoller Beitrag zu den Beratungen über die neue Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen.“

Im Stellungnahmeentwurf des AdR wird darauf hingewiesen, dass die institutionelle Pflege angesichts der sich wandelnden gesellschaftlichen Einstellung zu Menschen mit Behinderungen und psychischen Problemen zunehmend in Frage gestellt wird. Die negativen Auswirkungen der langfristigen Heimunterbringung und die Überlegenheit offenerer Formen der Betreuung in der Gemeinschaft sind mittlerweile allgemein anerkannt. Hinzu kommt, dass hochwertige lokale Dienstleistungen nicht einmal zwangsläufig teurer sein müssen. Gesundheitsökonomische Studien zeigen, dass umfeldnahe psychiatrische Dienste im Allgemeinen genauso viel kosten wie die Krankenhausversorgung. Da sie aber durchweg bessere Ergebnisse für den Einzelnen haben, erweisen sie sich aus gesamtgesellschaftlicher Sicht als kosteneffizienter.

Die lokalen und regionalen Mandatsträger wiesen darauf hin, dass der Übergang von der institutionellen zur wohnortnahen Betreuung nicht nur logistische Veränderungen erfordert, sondern auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Stigmatisierung, Vorurteilen und Stereotypen sowie zur Förderung eines Umdenkens ergriffen werden müssen.

Die Mitglieder der Fachkommission NAT legten außerdem besonderes Augenmerk auf die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes: Die Familie (biologische Eltern oder Adoptiveltern) und das breitere Umfeld sorgen durchweg für bessere Pflege als institutionelle Alternativen.

Der AdR fordert die Mitgliedstaaten auf, Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass von der Vormundschaft weitaus weniger Gebrauch machten werden muss, weil die Betroffenen dadurch ihre gesetzlichen Rechte nahezu vollständig verlieren.

Die Mitglieder der Fachkommission NAT machten sich ferner für das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und medizinische Behandlung außerhalb der Pflegeeinrichtungen stark.

Angenommen wurden zudem die Stellungnahme Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik – Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, von Jerry Lundy (IE/ALDE), und die Stellungnahme Revitalisierung ländlicher Gebiete durch digitale Dörfer von Enda Stenson (IE/EA). Außerdem wurde ein Meinungsaustausch zu der Initiative für die nachhaltige Entwicklung der Blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum geführt, eine Stellungnahme, für die Samuel Azzopardi (MT/EVP) als Berichterstatter verantwortlich zeichnet.

Die nächste Sitzung der Fachkommission NAT findet am 20. November in Brüssel statt.

Hinweise für die Presse

• In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.“ Außerdem haben sich sämtliche 27 Mitgliedstaaten der EU durch die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits dazu verpflichtet, ein Europa ohne Barrieren zu schaffen.

• In der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen werden Maßnahmen dargelegt, die die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 (IP/10/225) ergreifen sollte. Daneben wird auch auf die Maßnahmen im Bericht über die Unionsbürgerschaft aus dem Jahr 2010 verwiesen (IP/10/1390).

• Leitlinien zur Umsetzung und Unterstützung eines nachhaltigen Übergangs von der institutionellen Betreuung zu Betreuungsalternativen in der Familie oder in der lokalen Gemeinschaft für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Problemen und ältere Menschen in Europa.

• Die Gemeinsamen europäischen Leitlinien für den Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft können einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012 entnommen werden. Sie wurden von der europäischen Expertengruppe für den Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft formuliert, in der sich Interessenträger zusammengeschlossen haben, um die Interessen pflegebedürftiger Menschen und deren Familien zu vertreten.

• Fotos können über die Flickr-Seite des Europäischen Ausschusses der Regionen heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin:

Wioletta Wojewódzka
Tel. +32 2 282 22 89

wioletta.wojewodzka@cor.europa.eu

Teilen :