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Mit den Vorschlägen für die GAP nach 2020 wird die EU ihre Ziele verfehlen und weder die Familienbetriebe noch die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums erhalten können  

Als Reaktion auf den Vorschlag über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020, den die Europäische Kommission heute vorgelegt hat, erklärt Karl-Heinz Lambertz (BE/SPE) , Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen:  „Durch die drastischen Kürzungen der Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Erhöhung der Kofinanzierung im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und das Ende der Finanzierung der ländlichen Entwicklung durch die GAP im Rahmen der Kohäsionspolitik wird es nicht mehr in allen Regionen möglich sein, die Landwirtschaft fortzuführen und die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten, um das im Lissabon-Vertrag verankerte Ziel des territorialen Zusammenhalts zu erreichen“.

Für den AdR-Präsidenten ist es unerlässlich, die ländlichen Gebiete über die GAP hinaus auf allen EU-Politikfeldern zu berücksichtigen: der Bedarf dort übersteigt nämlich bei weitem das, was in der Säule „Ländliche Entwicklung“ der GAP getan werden kann. Die Kommission sollte in diesem Sinne ein besseres territoriales Gleichgewicht gewährleisten, indem sie dem besonderen Bedarf der ländlichen und stadtnahen Gebiete, insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik, gerecht wird.

Der Berichterstatter der Stellungnahme des AdR zur Zukunft der GAP nach 2020 , Guillaume Cros (FR/SPE) , stellvertretender Vorsitzender des Regionalrates von Okzitanien, betonte: „ Viele Landwirte verkaufen ihre Waren mit Verlust und haben ein Einkommen, das nicht der Wertschätzung entspricht, die ihre Arbeit verdient. Ohne faire Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, ohne eine wirtschaftliche Anerkennung werden sich die jungen Menschen weiterhin von diesem Beruf abwenden. Aber die jetzt von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation wird nicht ausreichen, um Krisen in einzelnen Branchen vorzubeugen. Die Kommission muss den Landwirten Instrumente zur Regulierung der Märkte vorschlagen, die effizienter und kostengünstiger sind als nachträglich ergriffene Krisenmaßnahmen.

Der AdR begrüßt zwar eine gerechtere Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und die Einführung einer Umverteilungsprämie für die ersten Hektare, er fragt sich jedoch, welche Tragweite die Kommissionsvorschläge zur Deckelung und Degression tatsächlich haben werden. Er fordert die Kommission auf, den Prozentsatz der Beihilfe abzuschätzen, der über diese neuen Umverteilungsmechanismen tatsächlich in jedem Mitgliedstaat an die Kleinerzeuger umverteilt werden könnte.

Weitere Informationen

Stellungnahme des AdR „ Die GAP nach 2020

Ansprechpartnerin:

Nathalie Vandelle

Tel.: +32 22822499

nathalie.vandelle@cor.europa.eu

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