Klicken Sie hier, um eine Maschinenübersetzung dieses Textes zu erhalten.
Der massive Ausbau erneuerbarer Energien in der EU muss auch der lokalen und der regionalen Dimension in vollem Umfang Rechnung tragen.  

In dem nachstehend wiedergegebenen Interview beantwortet Andries Gryffroy (BE/EA), Mitglied des flämischen Parlaments und Berichterstatter des Europäischen Ausschusses der Regionen für die auf der Plenartagung am 27./28. April 2022 verabschiedete Stellungnahme „Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Anpassung an die neuen Klimaziele für 2030“, vier Fragen zur Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überarbeitung der Richtlinie und zu ihrem Beitrag zur Förderung der Energieunabhängigkeit der EU. In der Stellungnahme wird die Europäische Kommission ersucht, auf der Grundlage einer detaillierten Folgenabschätzung, bei der die unterschiedlichen Auswirkungen der Richtlinie auf die Regionen in der EU berücksichtigt werden, zu prüfen, ob die in der Richtlinie genannten Ziele noch ehrgeiziger gestaltet werden können.

Inwieweit trägt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu dem Ziel bei, die Unabhängigkeit der EU von externen Energielieferungen zu erreichen?

Der Krieg in der Ukraine hat die Energieversorgungssicherheit ins Zentrum der politischen Agenda gerückt und den Preis der Abhängigkeit der EU vom Import fossiler Brennstoffe aufgezeigt. Der kürzlich angenommene REPowerEU-Plan ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch zu verringern und die Energiewende voranzubringen.

Darüber hinaus gilt es, bei den Energiequellen zu diversifizieren und den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix der EU zu erhöhen, um Bedrohungen im Hinblick auf die Versorgungssicherheit zu bewältigen und die hohen Energiepreise einzudämmen, die insbesondere einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger in Schwierigkeiten bringen können.

Deshalb müssen wir unsere Investitionen in erneuerbare Energien erhöhen und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie mit Blick auf das Klimaziel der EU anpassen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu senken.

Wir benötigen mehr Unterstützung auf lokaler und regionaler Ebene, um Energiegemeinschaften entwickeln, öffentliche Gebäude mit Energie aus erneuerbaren Quellen versorgen und sichere, erschwingliche und nachhaltige alternative Energiequellen für den Verkehrssektor, das Baugewerbe und die Industrie anbieten zu können.

Warum ist eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Umsetzung der neuen Klimaziele für 2030 so wichtig?

Damit die EU die globalen Klimaziele erreichen und bis 2050 klimaneutral werden kann, bedarf es eines ehrgeizigen und stabilen Rechtsrahmens. Ein solcher Rahmen sollte der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gebührend Rechnung tragen. Deshalb ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten diese Gebietskörperschaften umfassend in die Planung und Umsetzung nationaler Klimaschutzmaßnahmen einbeziehen.

Aus lokaler und regionaler Perspektive halten wir es für erforderlich, weitere Anreize für die Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu schaffen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen und administrative Hindernisse und sonstige Faktoren, die den Netzzugang behindern, zu verringern. Das übergeordnete Ziel muss darin bestehen, die kollektive Eigenerzeugung und den kollektiven Eigenverbrauch von erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Wir müssen die Investitionen aus öffentlichen Mitteln sowie über EU-Förderprogramme und öffentlich-private Partnerschaften aufstocken. Das gilt auch für grenzübergreifende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die einen strategischen Beitrag zu einem gänzlich integrierten, dekarbonisierten und dezentralisierten Energiesystem in der EU leisten.

Welche Rolle spielen die Städte und Regionen in der Richtlinie und wie können sie von dieser profitieren?

Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen hat eine starke lokale Dimension. Diesbezüglich werden in der Richtlinie die Rolle der lokalen Energiegemeinschaften sowie die Vorteile anerkannt, die diese den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Gebieten bieten können.

Die Möglichkeiten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen fallen jedoch in städtischen und ländlichen Gebieten, auf Inseln und in Berggebieten jeweils unterschiedlich aus. So gibt es in der EU nicht nur im Hinblick auf die natürlichen Bedingungen für die Erzeugung von Solar- und Windenergie oder von Wasserstoff Unterschiede, sondern auch bei der Präsenz bestimmter Industrien und bei der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Beispielsweise können Lösungen, die für die Begebenheiten in Schweden perfekt geeignet sind, womöglich in Frankreich oder Polen weniger gut funktionieren. Gleichermaßen könnten die Maßnahmen und vorrangigen Investitionen, die wir derzeit in Flandern durchführen, möglicherweise nicht für andere EU-Regionen geeignet sein.

Deshalb ist es wichtig, dass die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien solchen Besonderheiten sowie auch den regionalen und nationalen Unterschieden bei den Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort Rechnung tragen. In diesem Sinne ist ein Bottom-up-Ansatz einem Top-down-Ansatz vorzuziehen.

Worin sollten die drei zentralen Prioritäten der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestehen?

Zunächst einmal gilt es, den Grundsatz der Technologieneutralität zu wahren, damit die EU ihre Wirtschaft kosteneffizient dekarbonisieren und – bei möglichst geringen sozialen und wirtschaftlichen Kosten – bis 2050 Klimaneutralität erreichen kann. Technologien, die über 70 % an Treibhausgas einsparen, eine stoffliche Verwertung von Abfällen ermöglichen oder nicht zuletzt im Verkehrssektor Kreislaufwirtschaftsmodelle fördern können, sollten deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Zweitens muss die Integration des Energiemarkts vertieft werden. In diesem Zusammenhang begrüße ich sehr, dass mit dem neuen Richtlinienvorschlag eine stärkere Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien angestrebt wird. Für die Verwirklichung eines integrierten, dekarbonisierten und dezentralisierten Energiesystems ist dies von grundlegender Bedeutung. Damit die Regionen ihr Potenzial in der neuen Energielandschaft voll ausschöpfen können, muss die EU jedoch weitere Unterstützung bereitstellen, um – nicht nur im Rahmen von TEN-E – Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern, an denen lokale und regionale Gebietskörperschaften grenzüberschreitend beteiligt sind.

Drittens müssen wir bei grünem Wasserstoff eine globale Führungsrolle einnehmen und Anreize für die Entwicklung des entsprechenden Marktes schaffen. Wie auch andere nachhaltige Energieträger wird Wasserstoff bei der Energiewende eine entscheidende Rolle spielen. Wenngleich unsere Priorität letztlich in der Förderung grünen Wasserstoffs bestehen sollte, könnte zu Zwecken der Dekarbonisierung übergangsweise CO2-armer Wasserstoff genutzt werden, solange grüner Wasserstoff nicht in ausreichenden Mengen und zu erschwinglichen Kosten verfügbar ist.

Hintergrund

Die AdR-Stellungnahme „Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Anpassung an die neuen Klimaziele für 2030wurde auf der Plenartagung im April verabschiedet und ist ein vorrangiges Dossier der AdR-Arbeitsgruppe Der Grüne Deal – Going local. Die im Juni 2020 gebildete Arbeitsgruppe aus 13 lokalen und regionalen Mandatsträgern soll gewährleisten, dass die Städte und Regionen der EU direkt an der Festlegung, Umsetzung und Bewertung der zahlreichen Initiativen beteiligt werden, die unter den europäischen Grünen Deal, die EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, fallen.

Einige wesentliche Punkte der Stellungnahme:

Der AdR

unterstützt die Anhebung des Gesamtziels für erneuerbare Energien bis 2030 und plädiert dafür, dass alle Sektoren einen Beitrag leisten sollen; betont, dass der massive und zügige Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend für die Verwirklichung der EU-Klimaziele sowie für erschwinglichere Energiepreise und eine bessere Versorgungssicherheit des Energiesystems der EU ist;

plädiert bei den für erneuerbare Energien vorgegebenen Zielen für eine flexible und ausgewogene Vorgehensweise, die die kontinuierliche Entwicklung von Technologien fördert und Sicherheit für Investoren bietet, wobei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhalten und ein nachhaltiger und gerechter Übergang gewährleistet werden muss;

betont, dass unbedingt für Kohärenz zwischen den im Paket „Fit für 55“ enthaltenen Rechtsvorschriften gesorgt und der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sowie ein technisch neutraler Ansatz beibehalten werden müssen, um auf möglichst nachhaltige und kosteneffiziente Weise bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen;

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht überall in der Europäischen Union über dieselben Zuständigkeiten verfügen und dass Entscheidungen auf der die effizientesten Lösungen bietenden Regierungsebene getroffen werden sollten.

Teilen :