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Neuer Ansatz in der Wettbewerbspolitik muss der Schlüsselrolle der Städte und Regionen für den ökologischen und digitalen Wandel gerecht werden  

Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) diskutierten auf ihrer Dezember-Plenartagung in Brüssel den Jahresbericht der Europäischen Kommission zur Wettbewerbspolitik. In der von Dominique Lévêque (FR/SPE) erarbeiteten Stellungnahme fordert der AdR, dass künftige Rechtsvorschriften der Komplexität notwendiger staatlicher Maßnahmen gerecht werden müssen, um das volle wirtschaftliche Potenzial der Regionen im digitalen und ökologischen Wandel freizusetzen.

Die auf den Säulen der Beihilfenkontrolle und Kartellpolitik beruhende EU-Wettbewerbspolitik hat zur Aufgabe, den Binnenmarkt vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und dem Missbrauch von Marktmacht durch Großunternehmen zu schützen. Sie zielt darauf ab, einen Binnenmarkt zu schaffen, der sowohl Unionsbürgern als auch Verbrauchern zugutekommt. In der auf der Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme wird einerseits die Bedeutung einer soliden Wettbewerbspolitik anerkannt und gleichzeitig betont, dass Wettbewerb nicht als Selbstzweck, sondern vielmehr als Mittel zur Verwirklichung übergeordneter politischer Ziele verstanden werden sollte.

„Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern, Infrastrukturen und Investitionen war immer schon ein Kennzeichen des europäischen Sozialmodells – und wird auch bei der bevorstehenden grünen und digitalen Wende eine zentrale Rolle spielen“ , so Dominique Lévêque (FR/SPE) , Bürgermeister von Aÿ-en-Champagne. Das Kernanliegen der Regionen ist es daher, eine stringente Wettbewerbspolitik mit dem Bedarf an öffentlichen Investitionen im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und des angestrebten digitalen Binnenmarktes in Einklang zu bringen. Jeder neue Regelungsrahmen muss die unterschiedlichen geografischen und sozialen Erfordernisse berücksichtigen und schließlich eine gute Balance im Zielkonflikt zwischen Wettbewerb und Kohäsion finden.“

Im Großen und Ganzen begrüßte der AdR den jüngsten Bericht der Kommission, der u.a. deutlich machte, dass die Kommission ihre strikte Haltung bezüglich der Frage, ob öffentliche Dienstleistungen und Investitionen auf lokaler Ebene den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen, etwas gelockert hat. Als Paradebeispiel für diese Modernisierung des Beihilferechts bezog sich der AdR auf die kürzlich umgesetzten Breitbandleitlinien. Sie lassen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Spielraum bei der Bewältigung sozialer und wirtschaftlicher Herausforderungen im Übergang zu einer digitalen Wirtschaft. „Angesichts der Schwierigkeiten von Lokal- und Kommunalpolitikern, die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten durch Investitionen in Breitbandinfrastruktur zu überbrücken, ist diese Reform ein Schritt in die richtige Richtung“ , so Dominique Lévêque .

In Bezug auf die bevorstehende Überarbeitung der Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen forderten die AdR-Mitglieder außerdem, dass jeder neue Regelungsrahmen, der Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz lenkt, ebenso ehrgeizige Maßnahmen zur Sicherstellung einer erschwinglichen und zuverlässigen Energieversorgung vorsehen muss. Zudem forderten die AdR-Mitglieder die Kommission dazu auf, zu prüfen, ob die Steuerfreiheit von Kerosin eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Luftfahrtsektors darstellt. Angesichts vergangener Fälle, in denen Mitgliedstaaten ihre nationalen Steuersysteme ausnutzten, um inländischen Luftfahrtunternehmen unfaire Vorteile zu verschaffen, empfahlen sie, eine eventuelle Besteuerung auf europäischer Ebene zu koordinieren.

Schließlich betonte der AdR den strukturellen Charakter der Wohnungskrise, die städtische Gebiete in ganz Europa betrifft; insbesondere den Umstand, dass viele Wohnungsmärkte selbst die Nachfrage von Mietern mit mittleren Einkommen kaum mehr bedienen. Der AdR forderte die Kommission daher auf, die EU - Verordnung über den sozialen Wohnungsbau zu präzisieren und sie klar, einfach und transparent zu gestalten. Aufgrund der Systemvielfalt nationaler Wohnungspolitiken in Europa und aufgrund des breiten Spektrums lokaler Immobilienmarktkonstellationen sollten die überarbeiteten Verordnungen strikt dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen: Sie sollten den Spielraum der Mitgliedstaaten wahren, die Zugangskriterien zu Sozialwohnungen selbst festzulegen und spezifische Maßnahmen durchzuführen.

Zum Schluss der Plenarversammlung baten die AdR-Mitglieder Stephanie Yon-Courtin (FR/Renew) – die Berichterstatterin im Europaparlament – darum, sich in den kommenden Parlamentsdebatten weiterhin für die Position des AdR einzusetzen.

Ansprechpartner:

Carmen Schmidle       Maximilian v. Klenze

Tel. +32 (0)494 735787       +32 (0)2 282 2523

  Maximilian.vonKlenze@cor.europa.eu

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