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Regional- und Kommunalpolitiker fordern Beibehaltung der flexiblen Haushaltsregeln, bis die wirtschaftspolitische Steuerung der EU reformiert ist.  

Weniger Bürokratie, eine „goldene Regel“ für die Kofinanzierung der Kohäsion und Steuergerechtigkeit sind die Voraussetzungen, die die EU für eine nachhaltige Erholung benötigt.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat die wesentlichen Mängel der derzeitigen wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa hervorgehoben und erklärt, dass eine neue Sparpolitik infolge der COVID-19-Krise und des Krieges in der Ukraine unbedingt vermieden werden muss. In den auf der Plenartagung verabschiedeten Empfehlungen forderten die Kommunal- und Regionalpolitiker die Einführung einer „goldenen Kofinanzierungsregel“ für die Strukturfonds und begrüßten die bisherigen Schritte hin zu einem gerechteren Steuersystem, einschließlich des Vorschlags zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union. Allerdings äußerten sie Bedenken dahingehend, dass die neuen Vorschriften den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erhöhen könnten.

Die EU steht an einem Wendepunkt und muss Wege und Mittel finden, um den Zusammenhalt und den Wohlstand ihrer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, wie der AdR in seiner auf der Plenartagung am 27./28. April verabschiedeten Stellungnahme zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa betonte. In der Stellungnahme, die von Elio Di Rupo (BE/SPE), Ministerpräsident der Wallonie und ehemaliger belgischer Ministerpräsident, erarbeitet wurde, werden die Auswirkungen des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hervorgehoben, die für fast ein Drittel der öffentlichen Ausgaben und mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen in der gesamten EU verantwortlich sind.

„Die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa muss grundlegend überprüft und an die neuen Gegebenheiten unserer Regionen und Städte angepasst werden. Der Krieg in der Ukraine, die COVID-19-Krise sowie der digitale und der grüne Wandel erfordern allesamt öffentliche Investitionen. Aus diesem Grund plädiert der AdR für eine verlängerte Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel, bei der Schlüsselinvestitionen von der Kofinanzierungsregel ausgenommen und die Städte und Regionen in das Europäische Semester einbezogen werden. Wir brauchen einen neuen Mechanismus, um die öffentliche Verschuldung tragfähig zu machen und erneute Sparmaßnahmen zu vermeiden“, so Berichterstatter Di Rupo.

Der AdR weist erneut darauf hin, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) und die anderen Elemente des derzeitigen wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU mehrere wesentliche Mängel aufweisen, u. a. fehlende Transparenz und mangelnde demokratische Legitimität. Er fordert, dass diese im Rahmen der von der Europäischen Kommission ins Auge gefassten Reformen angegangen werden.

Regional- und Kommunalpolitiker bekräftigten die Forderung nach einer „goldenen Kofinanzierungsregel“, die die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds von den Schulden- und Defizitvorschriften des SWP ausnehmen würde. Zudem forderten sie die Einführung einer dauerhaften europäischen Arbeitslosenrückversicherung nach dem Vorbild des erfolgreichen Programms SURE, dem die Rettung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie zu verdanken ist.

Ferner muss nach Ansicht des AdR der in der Mitteilung der Kommission zum achten Kohäsionsbericht genannte „Grundsatz, dem Zusammenhalt nicht zu schaden“ Anwendung finden. Dabei gilt es, Komplementarität und Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und den anderen Politikbereichen der EU sicherzustellen, um eine Beeinträchtigung des Konvergenzprozesses und eine Zunahme der regionalen Unterschiede zu vermeiden.

Das Erfordernis von Steuergerechtigkeit in Europa und die Bekämpfung von Steuerbetrug wurden in der Stellungnahme von Elio Di Rupo hervorgehoben und standen im Mittelpunkt einer gesonderten Stellungnahme, die auf der Plenartagung am 27./28. April verabschiedet wurde. In dieser Stellungnahme, die von Federico Borgna (IT/SPE), Bürgermeister und Präsident der Provinz Cuneo, erarbeitet wurde, lag der Schwerpunkt auf dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen, mit der die von der OECD im Oktober 2021 erzielte globale Einigung in EU-Recht umgesetzt werden soll.

Der Berichterstatter betonte: „Die Einführung eines Mindeststeuerbetrags für multinationale Unternehmen innerhalb der EU ist ein grundlegender Schritt für die europäische Integration. Es ist unabdingbar, eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren und dabei den Anreizen und Investitionen für den grünen Wandel sowie Forschung und Innovation höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Realwirtschaft soll dadurch positiv beeinflusst werden, indem dank eines Regulierungs- und Steuersystems, das Unternehmen auf dem Weltmarkt maximal wettbewerbsfähig macht, Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Hintergrund

Im Oktober 2020 verabschiedete der AdR eine erste Stellungnahme von Elio di Rupo zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung. Bereits darin wurde gefordert, die Anwendung der – im März 2020 erstmals in der Geschichte des Euro-Währungsgebiets aktivierten – allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie den befristeten EU-Rahmen für staatliche Beihilfen bis zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage in Europa zu verlängern.

Mit ihrer am 19. Oktober 2021 veröffentlichten Mitteilung hat die Europäische Kommission die öffentliche Debatte über die Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU wieder aufgenommen. Die Debatte war erstmals im Februar 2020 angestoßen, dann aber aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesetzt worden. Am 28. März 2022 veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Online-Umfrage zur Zukunft des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU. Viele Teilnehmer gaben an, dass die Fiskalpolitik wachstumsfreundlicher werden, soziale Fragen berücksichtigen und die politischen Prioritäten für den grünen und den digitalen Wandel unterstützen sollte.

Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission eine Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der für in der EU tätige Großkonzerne ein globaler effektiver Mindeststeuersatz von 15 % sichergestellt werden soll. Mit dem Vorschlag löst die EU ihr Versprechen ein, äußerst rasch zu handeln und zu den ersten Vertragspartnern zu zählen, die die zwei Monate zuvor von 137 Staaten und Hoheitsgebieten vereinbarte historische globale Steuerreform umsetzen. Allerdings haben die Finanzminister der EU bisher keine einstimmige Einigung über die EU-Richtlinie erzielt.

Weitere Informationen über die Arbeit des AdR im Bereich Kohäsionspolitik und wirtschaftliche Erholung finden Sie auf der Website der Fachkommission COTER und auf der AdR-Website „Zusammenhalt als unser Grundwert“.

Ansprechpartner:

Matteo Miglietta

Tel.: +32 (0) 470 895 382

matteo.miglietta@cor.europa.eu

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