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EU muss mehr für die Prävention und Bewältigung von Katastrophen tun  

Die Europäische Union sollte den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Mitsprache beim Katastrophenschutz einräumen, heißt es in den am 16. Mai verabschiedeten Empfehlungen des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR). Außerdem müsse die Prävention von Katastrophen verbessert werden.

Das Handeln der EU muss sich auf die Koordinierung und die Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und ihrer lokalen und regionalen Gebietskörperschaften konzentrieren und darf nicht auf die Zentralisierung von Zuständigkeiten auf EU-Ebene ausgerichtet sein. Die Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU unterstrich des Weiteren, dass kommunale Maßnahmen häufig die schnellste und wirksamste Art und Weise zur Begrenzung von Schäden infolge einer Katastrophe sind.

Ausgearbeitet wurden die Empfehlungen zur Überprüfung des Katastrophenschutzverfahrens der Union von Adam Banaszak (PL/EKR), Vizepräsident der Regionalversammlung von Kujawien-Pommern.

Der Berichterstatter erklärte: „ Katastrophen kennen keine Grenzen und treten in immer größerer Häufigkeit und Stärke auf. Darum müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren, unsere Reaktionen abstimmen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Mich beunruhigt, dass die EU ihren Schwerpunkt zu wenig auf vorbeugende Maßnahmen und Reaktionen der Bevölkerung vor Ort legt. Unsere Infrastruktur muss den negativen Auswirkungen von Katastrophen besser standhalten können. Da es in Europa fast immer die Kommunen sind, unter deren Leitung die ersten Maßnahmen bei Katastrophen ergriffen werden, müssen wir stärker mit Freiwilligengruppen vor Ort zusammenarbeiten.

In der Stellungnahme des AdR wird auch darauf hingewiesen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vielen Fällen besser über die Risiken informiert sind als die jeweilige nationale Regierung oder die Europäische Kommission.

Auf der Plenartagung des AdR am 16. Mai erklärte das Mitglied des Europäischen Parlaments Elisabetta Gardini (IT/EVP): „Es ist höchste Zeit, dass die EU ihre Solidarität konkret unter Beweis stellt. Wir müssen den 90 % der Bürger zuhören, die sich einen besseren Katastrophenschutz wünschen. Das neue Verfahren ist eine Reaktion auf die Forderung unserer Bürger nach mehr Solidarität bei maximaler Effizienz und minimaler Bürokratie. Und zwar nicht theoretisch, sondern praktisch.“

Das Katastrophenschutzverfahren der EU , dessen rechtlicher Rahmen seit Januar 2014 gilt, hat zwei grundlegende Ziele: Erstens trägt es zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den teilnehmenden Ländern bei. Und zweitens soll die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes erleichtert werden, um die Wirksamkeit der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionssysteme bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu verbessern. Das Katastrophenschutzverfahren wurde seit seiner Schaffung im Jahr 2001 sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU intensiv genutzt – insgesamt 56 Mal in den Jahren 2016 und 2017, aber es bestehen Zweifel daran, ob die Mitgliedstaaten die Hilfe bekommen, die sie benötigen, und ob die Hilfe rasch genug eintrifft. Das war der Grund, warum die Europäische Kommission im November 2017 eine Überarbeitung vorgeschlagen hat.

Adam Banaszak begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer europäischen Reserve von Katastrophenschutzkapazitäten („rescEU“), da manche Naturkatastrophen die Kapazitäten nationaler Behörden übersteigen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass bei verschiedenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Bedenken bestehen, dass der Vorschlag der Kommission gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen könnte. Um diese Bedenken auszuräumen, empfiehlt der AdR der Kommission, eine Folgenabschätzung ihres Vorschlags durchzuführen.

Weiterhin betont der AdR, dass eine Unterstützung bei der Katastrophenabwehr zwar ein entscheidender Punkt sei, der Schwerpunkt jedoch zunehmend auf der Resilienz gegen künftige Katastrophen liegen müsse. Er erklärt, dass die Verbesserung des Katastrophenschutzverfahrens der EU als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels gesehen werden sollte. Ausdrücklich fordert er stärkere Synergien zwischen dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie und der Kampagne für resiliente Städte des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos.

Viele Länder hatten in den letzten Jahren mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen und waren von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Katastrophen – Naturkatastrophen sowie vom Menschen verursachten Katastrophen – betroffen. 2017 starben in Europa 200 Menschen infolge von Naturkatastrophen. Auch die wirtschaftlichen Kosten sind beträchtlich: 2016 betrugen die katastrophenbedingten finanziellen Schäden fast 10 Milliarden Euro.

Weitere Informationen über das Katastrophenschutzverfahren

Ansprechpartnerin:

Wioletta Wojewodzka

Tel.: +32 2 282 2289

wioletta.wojewodzka@cor.europa.eu

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