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EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Was Städte und Regionen für die Erholung der Natur tun können  

Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Schädigung der Ökosysteme schreiten nach wie vor in einem besorgniserregenden Tempo voran. Den Vereinten Nationen zufolge sind bis zu 1 Million der geschätzten 8 Millionen Pflanzen- und Tierarten der Erde vom Aussterben bedroht – viele davon innerhalb weniger Jahrzehnte. Die Europäische Kommission schätzt, dass sich mehr als 80 % der Lebensräume in Europa in „schlechtem“ Zustand befinden. Sicher verfügt die EU über einen Rechtsrahmen, über Strategien und Aktionspläne zum Schutz der Natur und zur Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten. Dennoch ist die Wiederherstellung nur in geringem Umfang gelungen, und die Vorschriften wurden nur ungenügend angewendet und durchgesetzt. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Ausschuss der Regionen die von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, insbesondere die darin erstmals rechtsverbindlich festgelegten Ziele. Er fordert allerdings eine straffere Finanzierung zur Förderung der biologischen Vielfalt und eine fachliche Unterstützung der Städte und Regionen.

Die Nahrungsmittel- und Energieversorgungssicherheit darf nicht die Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und anderer Umweltvorschriften gefährden, heißt es in einer auf der Plenartagung am 9. Februar verabschiedeten Stellungnahme zu der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.

Die Städte und Regionen der EU bekräftigen ihre Forderung, zusammen mit den nationalen Regierungen an Wiederherstellungsplänen mitzuarbeiten, denn schließlich sind sie diejenigen, die die Renaturierungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Ebenso fordern die lokalen und regionalen Entscheidungsträger, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur mit nationalen Energie- und Klimaplänen zu verknüpfen, wobei die Ziele von REPowerEU für eine größere Energiesouveränität zu berücksichtigen sind und dafür gesorgt werden muss, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nicht mit den Renaturierungszielen konkurrieren, sondern diese unterstützen.

Berichterstatter Roby Biwer (LU/SPE), Mitglied des Stadtrates von Bettembourg, erklärte: „Auf der COP 15 in Montreal kam es zu einer historischen Einigung über einen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020, an dem auch die Städte und Regionen beteiligt sind. Mit der neuen EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vollzieht die EU einen Paradigmenwechsel. Sie will Lebensräume so gestalten, dass die Wiederherstellung der immer stärker zurückgehenden Artenvielfalt möglich wird. Die Klima- und die Biodiversitätsagenda zusammenzuführen, ist die große Herausforderung dieses Jahrhunderts. Die EU kann jedoch nur dann eine weltweite Führungsrolle spielen, wenn unsere Städte und Regionen umfassend mitreden können. Der Erfolg der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hängt weitgehend davon ab, wie weit und wie gut die Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden. Dazu brauchen die Städte und Regionen ausreichende finanzielle Mittel und qualifizierte fachliche Hilfe. Die umfassende Wiederherstellung der Natur muss jetzt unser Vorsatz sein!“

Die Städte und Regionen der EU fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, lokalen und regionalen Erfordernissen und Prioritäten der Wiederherstellung Rechnung zu tragen und sich auf stark gefährdete Ökosysteme und bedrohte Arten zu konzentrieren – unter ständiger Einbeziehung der lokalen und regionalen Bevölkerung, um den sozialen, wirtschaftlichen, geografischen und ökologischen Besonderheiten der betreffenden Gebiete gerecht zu werden. Die Mitglieder betonen, wie wichtig die Wiederherstellung der Natur in städtischen Gebieten und Städten angesichts der erbrachten Ökosystemleistungen und der klaren Nutzeffekte der Biodiversität ist.

Die derzeitige Lücke bei den öffentlichen Mitteln für Biodiversität müsse durch spezielle Finanzierungsinstrumente für Renaturierung geschlossen werden. Diese müssten für lokale und regionale Gebietskörperschaften leicht zugänglich sein, damit sie den Biodiversitätsverlust aufhalten und umkehren können – auch in städtischen Gebieten. Als Versammlung der Städte und Regionen der EU fordert der AdR, in voller Übereinstimmung mit den ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nationale Mittel vorzusehen.

Der Ausschuss schlägt vor, durch die Erprobung und umfassendere Nutzung marktgestützter Instrumente wie wirkungsorientierte Investitionen, die Bezahlung für Ökosystemleistungen oder Gutschriften für den landbasierten CO2-Abbau Anreize für private Investitionen in den Biodiversitätsschutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen zu schaffen.

Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fehlt es häufig an den für eine wirksame Konzipierung, Durchführung und Überwachung von Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlichen Mitteln und Fachkenntnissen. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission daher auf, ein umfassendes System für eine technische Unterstützung der Städte und Regionen vorzusehen, das Programme für den Auf- und Ausbau von Kapazitäten, Leitlinien für den Zugang zu Finanzmitteln und die Angleichung der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente sowie die Förderung des Austauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren einschließt.

Die Mitglieder weisen auf die Umsetzunglücke bei den Naturschutzrichtlinien hin und fordern strengere Durchsetzungsmechanismen. Der Ausschuss schlägt ein vereinheitlichtes Überwachungs- und Berichterstattungssystem vor, das eine Optimierung der Methoden zur Ermittlung wiederherzustellender Gebiete, zur Bewertung des Zustands von Ökosystemen und zur Festlegung zufriedenstellender Indikatorwerte und Überwachungsziele ermöglicht.

Gemeinsam mit Frida Nilsson (SE/Renew), Mitglied des Gemeinderats von Linköping, Schweden, vertrat Berichterstatter Roby Biwer (LU/SPE) die Städte und Regionen der EU auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP 15. Der AdR hat sich weltweit mit subnationalen Gebietskörperschaften zusammengetan, um den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Eindämmung der Ökosystemschädigung und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt größere Anerkennung und Unterstützung zu verschaffen. Dank dieser Bemühungen wird der AdR im Beschluss der COP 15 ausdrücklich als wichtiger Partner bei der Förderung der Umsetzung des Aktionsplans für subnationale Regierungen zum globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming und Montreal genannt.

Hintergrund

Bei dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur handelt sich um den ersten europaweiten, umfassenden Rechtsakt dieser Art. Er ist ein Schlüsselelement der EU-Biodiversitätsstrategie, in der verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gefordert werden, insbesondere der Ökosysteme mit dem größten Potenzial, Kohlenstoff zu binden und zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhüten und zu verringern.

Ansprechpartner

David Crous

Tel.: +32 470 88 10 37

david.crous@cor.europa.eu

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