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Modernisierung des Steuersystems – Städte und Regionen unterstützen Vereinfachung und Steuergerechtigkeit  

Eine faire Besteuerung und Investitionen für die Umstellung auf eine CO 2 -arme und ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft waren die wichtigsten Themen in der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), die auf Einladung von Robert Sorin Negoiţă (RO/SPE), Leiter der rumänischen Delegation im AdR und Bürgermeister des 3. Sektors von Bukarest, am 21. Juni in Bukarest stattfand.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist mit einem Steueraufkommen von rund einer Billion Euro (7 % des BIP der EU, Angaben von 2015) eine wichtige Steuereinnahmequelle in der Europäischen Union. Trotz vieler Reformen hat das Mehrwertsteuersystem jedoch nicht mit den Herausforderungen unserer heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Mehrwertsteuereinbußen von 150 Milliarden Euro pro Jahr und hohe Verwaltungs- und Befolgungskosten insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen sind die Folge.

Durch die Fragmentierung und Komplexität des Mehrwertsteuersystems entstehen den Unternehmen insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr hohe Befolgungskosten. Kleine Unternehmen werden dabei überproportional belastet, da viele dieser Kosten zu festen Sätzen erhoben werden und nicht auf dem Umsatz basieren. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen diese Kosten um bis zu 18 % pro Jahr gesenkt werden. Zu einer weiteren Verringerung des Aufwands dürften auch ein Online-Portal, auf dem sich die Unternehmen über die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme informieren können, und die Ausweitung der Miniregelung für eine einzige MwSt-Anlaufstelle beitragen. Die Einführung eines auf dem Bestimmungslandprinzip beruhenden Steuersystems wird zudem das Risiko unlauteren Wettbewerbs reduzieren und den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen , erklärte Paul Lindquist (SE/EVP), Mitglied der Provinziallandtagsversammlung von Stockholm und Berichterstatter für die Stellungnahme des AdR zum Paket Steuergerechtigkeit , die in der Sitzung der Fachkommission ECON angenommen wurde.

Eine besondere Herausforderung für das bestehende Steuersystem ist die Digitalwirtschaft. Ihre zunehmende Bedeutung könnte nicht nur zu einem Einbruch bei den Steuereinnahmen, sondern auch zu Unterschieden bei der Besteuerung führen, so die Bedenken. Derzeit ist der Durchschnittssteuersatz für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen nur halb so hoch (9,5 %) wie für Unternehmen mit herkömmlichen Geschäftsmodellen (23,2 %). Die Gründe dafür liegen zum einen in den von einigen Regierungen gebotenen Steueranreizen für digitale Unternehmen, zum anderen darin, dass die Steuer in dem Land erhoben wird, in dem sich der eingetragene Sitz des Unternehmens befindet, und nicht in dem Land der tatsächlichen Wirtschaftstätigkeit. Die Diskussionsbeiträge der ECON-Sitzung sollen in eine gesonderte Stellungnahme von Jean-Luc Vanraes (BE/ALDE) einfließen, die den Mitgliedern der Fachkommission am 23. Oktober vorgestellt werden soll.

Die Kommunal- und Regionalpolitiker führten ferner einen Meinungsaustausch zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Städte und Regionen haben umfassende Befugnisse und finanzielle Verantwortung in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und Wohnungswesen, die eine entscheidende Rolle für eine grünere und nachhaltigere Wirtschaft spielen. In dem von der Europäischen Kommission vorgelegten „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ sind jedoch keine öffentlichen Investitionen vorgesehen, obgleich die Gebietskörperschaften wichtige Emittenten grüner Anleihen sind. Tilo Gundlack (DE/SPE), Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, wird am 23. Oktober die Standpunkte der Städte und Regionen zu dieser Thematik in einem ersten Stellungnahmeentwurf darlegen.

Hintergrund

Das derzeitige Mehrwertsteuersystem stammt aus dem Jahr 1993 und war als Übergangsregelung gedacht. Es ist fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und anfällig für Betrug. Die Europäische Kommission hat in ihrem Mehrwertsteuer-Aktionsplan von 2016 einen neuen Mehrwertsteuerraum skizziert, mit dem die geltenden Vorschriften umfassend überarbeitet werden. Mit den neuen Bestimmungen soll ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingeführt werden, das auf dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland beruht. Die derzeitigen Vorschläge sind die letzten Glieder der Überarbeitung der MwSt-Vorschriften und der Schaffung eines einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums.

Viele Länder vertreten die Auffassung, dass neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um auch digitale Geschäftsmodelle zu erfassen. Die Europäische Kommission arbeitet eng mit der OECD zusammen, um die Entwicklung einer internationalen Lösung zu unterstützen. Parallel zu den Diskussionen auf internationaler Ebene schlägt die Kommission zwei Lösungen auf EU-Ebene vor, nämlich erstens eine Digitalsteuer auf digitale Tätigkeiten, die sich derzeit der Besteuerung in der EU völlig entziehen, und zweitens eine langfristig angelegte Reform der Körperschaftssteuervorschriften, damit Gewinne dort registriert und besteuert werden, wo Unternehmen in großem Maßstab mit Nutzern interagieren.

Ansprechpartnerin:

Carmen Schmidle

Tel. +32 (0)2 282 2366

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