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EU-Rechtsetzung: ‎ Europäische Kommission empfiehlt Stärkung der Rolle der Regionen und Städte  
Bericht der Kommission berücksichtigt Empfehlungen der Taskforce für Subsidiarität

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker an der Politikgestaltung der EU zu beteiligen. Der AdR unterstützt die Vorschläge, die von der Kommission in ihrer Mitteilung angekündigt werden. Ein größeres Mitspracherecht der Städte und Regionen wird seiner Ansicht nach der Qualität und Wirksamkeit der EU - Politik zugutekommen.

In der Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit werden die Arbeit und die Empfehlungen der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ , in der der AdR durch seinen Präsidenten und zwei Mitglieder vertreten war, weitgehend unterstützt. Die Kommission schlägt vor, den Fokus der REFIT-Plattform , die die EU-Rechtsvorschriften verbessern soll, um die Bereiche Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu ergänzen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker daran zu beteiligen. Auch die Verbindungen zu den Netzen des AdR sollen gestärkt werden.

In der Mitteilung der Kommission wird zudem das AdR-Pilotprojekt für den Aufbau eines Netzwerks regionaler Hubs begrüßt, das von Präsident Lambertz Anfang Oktober in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union: die Perspektive der Regionen und Städte angekündigt wurde. Das vorgeschlagene Netzwerk regionaler Hubs soll die Bewertung der Durchführung der Politik unterstützen und die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirksamer in die EU-Politikgestaltung einbringen.

AdR- Präsident Karl-Heinz Lambertz sagte: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission nicht nur aktiv den Kontakt zu nationalen Parlamenten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gesucht und ihnen zugehört hat, sondern deren Anregungen für eine bessere Funktionsweise der EU auch wirklich aufgegriffen hat. Die EU muss ihre Arbeitsweise ändern und Entscheidungen möglichst bürgernah treffen. Eine stärkere Mitsprache der Regionen und Städte im EU-Beschlussfassungsprozess sorgt für eine bessere Anwendung und Kenntnis der Rechtsvorschriften. Es geht nicht um ‚weniger Europa‘, sondern um ein Europa, in dem die Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen.“

Die Kommission fordert den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente ferner auf, das vorgeschlagene „Subsidiaritätsraster“ zu verwenden, Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zu ihren Sitzungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einzuladen und ihre Zusammenarbeit mit den regionalen Parlamenten zu intensivieren. Die Kommission schlägt vor, diese Ideen auf der Konferenz „Subsidiarität als Bauprinzip der Europäischen Union“ weiterzuentwickeln, die der österreichische Ratsvorsitz am 15./16. November in Bregenz veranstaltet.

Neben Präsident Lambertz vertraten Michael Schneider (DE/EVP) und François Decoster (FR/ALDE) den AdR in der Taskforce für Subsidiarität.

Dr. Schneider, Staatssekretär, Bevollmächtigter das Landes Sachsen-Anhalt beim Bund und Vorsitzender der Lenkungsgruppe Subsidiarität des AdR, betonte: „ Als Regional- und Kommunalpolitiker sind wir zuständig für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften vor Ort. Die Subsidiarität hilft uns dabei, die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger auf der geeigneten Ebene anzugehen, sprich: auf der europäischen, der nationalen oder der regionalen. Vor diesem Hintergrund kann ich den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Subsidiarität politisch und rechtlich besser anzuwenden, nur begrüßen. In der nächsten Zeit werden viele Regionen über unser Subsidiaritätskontrollnetz die Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften auf die Regionen und Städte prüfen, um zu sehen, wie die Gesetzesdichte in der EU verringert werden kann.

Im Sinne einer bürgernäheren EU rufen wir die künftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, darüber zu wachen, dass die Kommission nach 2019 das Thema Subsidiarität ganz oben auf der Tagesordnung hält. Der Europäische Ausschuss der Regionen ist bereit, das Subsidiaritätsprinzip gemeinsam mit der EU und den nationalen Behörden in die Praxis umzusetzen.“

François Decoster, stellvertretender Vorsitzender des Regionalrates der Region Hauts-de-France , erklärte: „Mit Unterstützung der Europäischen Kommission wird die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gestärkt, und sie werden umfassender an der europäischen Politik beteiligt. Durch unseren Grundsatz der aktiven Subsidiarität, der in dem Bericht der Taskforce dargelegt wird, werden wir funktionsfähige Strategien entwickeln und die Identifikation mit dem, was die EU tut, stärken. Allerdings halte ich persönlich es für bedauerlich, dass die Europäische Kommission das von mir vorgeschlagene Erasmus-Programm für lokale und regionale Mandatsträger nicht berücksichtigt hat, denn damit hätten Mandatsträger gemeinsame Initiativen auf den Weg bringen können, die den Bürgern zugutekommen.“

Hintergrund

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem nationale Parlamente prüfen können, ob das Subsidiaritätsprinzip bei Entwürfen für Rechtsvorschriften der EU eingehalten wird. Im Rahmen des „Frühwarnsystems“ können die nationalen Parlamente binnen acht Wochen darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Erreicht die Anzahl der begründeten Stellungnahmen mindestens ein Drittel der den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen, muss der Entwurf von der Europäischen Kommission überprüft werden. Dieses Verfahren der „gelben Karte“ wurde zwischen 2007 und 2017 lediglich dreimal angewendet.

Die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ wurde im November 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker eingesetzt. Dieser beauftragte die Taskforce damit, drei Fragen zu prüfen: erstens, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU; zweitens, die Bedeutung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit für die Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU sowie, drittens, die Frage, ob Zuständigkeiten für einzelne Politikbereiche auf die Mitgliedstaaten rückübertragen werden sollen.

Die Taskforce hielt insgesamt sieben Sitzungen ab, in denen diese drei Fragestellungen erörtert wurden. Ausgehend von den dort geführten Debatten, einer öffentlichen Anhörung und den Beiträgen zahlreicher Interessenträger legte die Taskforce einen Bericht mit neun Empfehlungen für konkrete Maßnahmen vor, die sich an die nationalen Parlamente, nationale Stellen, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Ausschuss der Regionen sowie die Europäische Kommission richten.

Die Taskforce setzte sich aus drei Mitgliedern des Europäischen Ausschusses der Regionen – AdR-Präsident Karl-Heinz Lambertz (Belgien), Michael Schneider (Deutschland) und François Decoster (Frankreich) – sowie drei Mitgliedern nationaler Parlamente – Toomas Vitsut (Estland), Kristian Vigenin (Bulgarien) und Reinhold Lopatka (Österreich) – zusammen und wurde vom Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans geleitet.

Ansprechpartner:

Lauri Ouvinen

Tel.: +32 2 282 20 63

lauri.ouvinen@cor.europa.eu

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