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Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050: EU muss erforderliche technische und finanzielle Unterstützung für Gebietskörperschaften bereitstellen  

Empfehlungen von André Viola zu dem neuen Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom Europäischen Ausschuss der Regionen einstimmig verabschiedet

Die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU hat am heutigen Donnerstag eine Reihe von Empfehlungen zu dem neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Berichterstatter für die Stellungnahme ist André Viola, Mitglied des Departementrates des Departements Aude. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein Eckpfeiler des Pakets „Fit für 55“, mit dem die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gesenkt werden sollen.

Auf Gebäude entfallen 40 % des Endenergieverbrauchs der Union und 36 % ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen. Das übergeordnete Ziel der neuen Richtlinie ist die Dekarbonisierung des europäischen Gebäudebestands bis 2050.

Bei der Erläuterung der Stellungnahme betonte Berichterstatter André Viola (FR/SPE), Europabeauftragter im Departementrat des Departements Aude und Leiter der französischen Delegation im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR): „Wir müssen unsere Energiesysteme insgesamt überdenken, um resilienter zu werden und Energiearmut zu bekämpfen und dabei gleichzeitig unsere Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Die Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands erfordert Ehrgeiz! Wir brauchen einen zukunftsfähigen Renovierungsplan, der für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Gebietskörperschaften finanziell tragbar ist. Bei der Überarbeitung der Richtlinie ist darauf zu achten, dass der gesamte Lebenszyklus der Gebäude berücksichtigt wird und alle Phasen der Kreislaufwirtschaft einbezogen werden. Die Partnerschaftsvereinbarung, mit der Frankreich bis 2027 EU-Fördermittel in Höhe von 18,4 Mrd. Euro erhalten wird, macht die energetische Sanierung von Gebäuden und Wohnungen – verbunden mit einer begleitenden Unterstützung der betroffenen Haushalte – zu einer strategischen Priorität. Die nötigen Mittel stehen bereit – nun sollte keine Zeit mehr verloren und unverzüglich mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden!“

Der AdR betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konzipierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Gebäuderenovierungswelle einbezogen werden müssen, um zu gewährleisten, dass der Wandel auf allen Ebenen stattfindet. Ferner weist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU darauf hin, dass die Ziele der Renovierungswelle nur realisierbar sind, wenn den Gebietskörperschaften gezielt erhebliche Ressourcen zugewiesen werden, und zwar sowohl finanziell als auch mit Blick auf den Kapazitätsaufbau und die technische Unterstützung.

In seiner Stellungnahme fordert der Ausschuss, dass die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowohl für Neubauten als auch für Renovierungen gelten sollte. Der Berichterstatter mahnt, dass schrittweise Renovierungen, die mit geringen Ambitionen einhergehen und die ein Festhalten an fossilen Brennstoffen zur Folge haben können, vermieden und Renovierungen mit dem Ziel von Nullemissionsgebäuden mit möglichst geringem Energie- und Materialbedarf begünstigt werden sollten.

Um mehr Synergien zwischen der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Schadstoffverringerung zu schaffen, vertritt der AdR einen Ansatz, bei dem der Materialbedarf so gering wie möglich gehalten und die Kreislaufwirtschaft gefördert wird, indem Strategien zur Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Gebäuden in die nationalen Renovierungspläne aufgenommen werden.

Die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU macht darauf aufmerksam, dass auch klimapositive Gebäude gefördert werden müssen, die die zusätzlichen Emissionen weniger effizienter Gebäude ausgleichen sollten.

In der Stellungnahme des Ausschusses wird der von AdR-Mitglied André Viola unterbreitete Vorschlag unterstützt, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung nicht wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen für 2027 anzustreben, sondern auf 2025 vorzuziehen. Der AdR fordert, die einzelstaatlichen Strategien und Maßnahmen in diesem Bereich in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konzipieren. Es muss jedoch vermieden werden, dass Gebäuderenovierungen zu steigenden Kosten für Mieter führen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die bereits von Energiearmut betroffen sind und die der kontinuierliche Anstieg der Energiepreise am härtesten trifft.

In diesem Sinne hebt der Ausschuss hervor, dass eine massive Gebäuderenovierung die Chance bietet, Energiearmut zu bekämpfen und Gebäude schutzbedürftiger Haushalte und Unternehmen zu Plusenergiegebäuden umzubauen, wobei eine EU-weite Verschärfung der Energiearmutsprobleme infolge der Renovierungswelle vermieden werden muss. Daher wird die Kommission in der AdR-Stellungnahme aufgefordert, eine umfassende Strategie zur Beseitigung der Energiearmut in der EU zu entwickeln.

In Bezug auf die Renovierungspässe wird in der Stellungnahme des AdR vorgeschlagen, dass sie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen den Gebäudeeigentümern zur Verfügung gestellt werden sollten.

Weiterhin fordert der Berichterstatter die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für die Verbesserung der Energieeffizienz historischer Gebäude bereitzustellen und hierfür spezielle Finanzierungsprogramme zu schaffen.

Ansprechpartner:

David Crous

david.crous@cor.europa.eu

+32 470 88 10 37

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