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Grenzübergreifende territoriale Zusammenarbeit ist beim Katastrophenmanagement von zentraler Bedeutung und braucht mehr Mittel  

Die lokalen und regionalen Mandatsträger fordern die Kommission auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Katastrophenvorsorge durch mehr Anreize auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren immer häufigeren und schwereren Naturkatastrophen in vielen europäischen Regionen hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) heute eine Stellungnahme zu diesem Thema verabschiedet. Die Gebietskörperschaften sprechen sich darin für eine stärkere Kultur der Prävention aus, um die Widerstandsfähigkeit der Bürger zu erhöhen und die Katastrophenrisiken zu verringern.

In dem Dokument werden die Schlüsselrolle der lokalen Akteure und ihre Verantwortung bei der Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und dem Aufbau von Resilienz hervorgehoben. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kennen die Schwachstellen vor Ort am besten. Sie sind auch zuständig für die Durchführung von Informationskampagnen, um die Menschen über die Risiken und Schutzmöglichkeiten zu informieren.

Roberto Ciambetti (EKR/IT) , Berichterstatter für die Stellungnahme zur Grenzübergreifenden Dimension der Katastrophenvorsorge hob die Notwendigkeit der Prävention hervor. „Umwelt- und Naturkatastrophen machen nicht an Grenzen halt. Deshalb müssen wir für eine reibungslose und strukturierte grenz- und regionenübergreifende Koordinierung sorgen und wirksame Strukturen für den Katastrophenschutz in den Grenzgebieten schaffen, in denen ja 37,5 % der EU-Bevölkerung lebt.“

Jedes Jahr fordern Naturkatastrophen ca. 90 000 Todesopfer. Weltweit sind annähernd 160 Mio. Menschen davon betroffen. Zwischen 1980 und 2016 wurden rund 83 % der finanziellen Verluste in den EU-Mitgliedstaaten durch Wetter- und Klimakatastrophen verursacht.

„Mit einer stärkeren Koordinierung der Interventionen und Verfahren können die Notfallmaßnahmen optimiert und so die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kosten verringert werden. Neben den bestehenden EU-Instrumenten – dem Katastrophenschutzverfahren der Union und dem Solidaritätsfonds — brauchen wir auch einen wirksameren Mehrebenenansatz“, so Berichterstatter Ciambetti, der Präsident und Mitglied des Regionalrates der Region Venetien ist. Der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030 kann durch grenzübergreifende Zusammenarbeit wirksamer umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für den Katastrophenschutz.

In dem Dokument wird auch auf die wichtigen bestehenden Initiativen zur Verringerung der Katastrophenrisiken auf lokaler Ebene hingewiesen, zum Beispiel die Kampagne „Making Cities Resilient“ des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNISDR).

Nach Ansicht des Europäischen Ausschusses der Regionen sollten Katastrophenvorsorge- und ‑managementpläne regionenübergreifende Risikoszenarien beinhalten. In der Stellungnahme wird überdies betont, dass bei allen Investitionsmaßnahmen der EU die Fähigkeit zur deutlichen Eindämmung der Folgen von Katastrophen berücksichtigt werden muss. Die Bewertung des Katastrophenrisikos sollte Voraussetzung für die Durchführung EU-finanzierter Infrastrukturprojekte sein.

Die lokalen und regionalen Mandatsträger unterstreichen, dass ein gemeinsames und standardisiertes grenzüberschreitendes Warnsystem aufgebaut werden muss, und fordern harmonisierte Verfahren für die Kommunikation im Bereich Prävention und gemeinsame Notfallverfahren. Sie fordern die Mitgliedstaaten zudem auf, Berufsbilder im Bereich der Katastrophenvorsorge („Risikomanager“) anzuerkennen und zu zertifizieren. Diese Fachleute sollen den lokalen und regionalen Verwaltungsbeamten und Planern in Notfallsituationen mit multidisziplinären und sektorübergreifenden Fachkenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zur Seite stehen.

Hinweis für die Presse:

Der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ist ein nicht verbindliches Abkommen, das am 18. März 2015 in Sendai (Japan) unterzeichnet wurde, Ziel ist es, die Zahl der Katastrophen durch die Stärkung der Widerstandskraft von Städten zu verringern.

Vorläufer war der Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005-2015. Mit dem Aktionsplan, der am Internationalen Tag für Katastrophenvorsorge unterzeichnet wurde, soll der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 – ein nicht bindendes, internationales Konzept für Maßnahmen im Bereich des Katastrophenmanagements – durch Vorschläge für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgestaltet werden. Der Aktionsplan stärkt die 2012 begonnene Partnerschaft zwischen dem AdR und dem UNISDR.

Zusätzliche Informationen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen – Stärkung des EU-Katastrophenmanagements: rescEU - Solidarität und Verantwortung

AdR-Stellungnahme: Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 – ein Konzept zur Berücksichtigung des Katastrophenrisikos in allen EU-Politikfeldern

Ansprechpartnerin:

Wioletta Wojewódzka

Tel. +32 2 282 22 89

wioletta.wojewodzka@cor.europa.eu

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