Als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 bewerten die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Lage täglich neu und legen sowohl Sofortmaßnahmen als auch mittelfristige Vorschläge vor, um die Auswirkungen der Krise abzufedern.
Neben Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung und zur Behandlung der Krankheit hat die Europäische Kommission einen „Coronavirus-Krisenstab“ eingerichtet und am 13. März eine Reihe von Legislativvorschlägen vorgelegt, mit denen die wirtschaftlichen Folgen der Krise abgemildert werden sollen. Die Vorschläge betreffen den Schutz von Arbeitnehmern und Unternehmen vor Einkommensverlusten, z. B. durch vereinfachte Vorschriften für staatliche Beihilfen sowie Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Investitionsfonds. Unter anderem hat die Europäische Kommission eine neue „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise“ in einer Größenordnung von 37 Mrd. EUR vorgeschlagen, für die nicht verwendete bzw. noch nicht zugewiesene Strukturfondsmitten genutzt würden. Alle Informationen zur Reaktion der EU auf die Coronakrise können in sämtlichen EU-Amtssprachen über diesen Link abgerufen werden.