Der AdR weist darauf hin, dass große Teile des EU-Umweltrechts, einschließlich der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinien und der Naturschutzrichtlinien, nicht ausreichend umgesetzt wurden
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine Reihe von Vorschlägen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederherstellung der Meeresökosysteme vorgelegt. Der AdR fordert ein neues EU - Meeresgesetz, das mittels messbarer Ziele und Fristen eine langfristige Perspektive für den Schutz und die Wiederherstellung mariner Ökosysteme bietet. Die Kommunal- und Regionalpolitiker schlagen einen Ozeanfonds zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs vor und fordern die Aufhebung der Steuerbefreiung für in der Fischerei verwendete Kraftstoffe in der Energiebesteuerungsrichtlinie. Der AdR fordert die Kommission ferner auf, im Zuge ihrer Bemühungen, den Nährstoffeintrag in die EU-Meere zu verringern und Algenblüten und die Ausbreitung toter Meeresböden zu stoppen. Außerdem sollten neue Vorschriften über verpflichtende Quoten für recycelten Stickstoff und Phosphor auf dem EU-Markt erlassen werden.
Die Meere leiden unter einer irreversiblen Umweltverschmutzung. Internationaler Seeverkehr, übermäßige Befahrung mit Wasserfahrzeugen, städtische Bebauung, Industrieproduktion, Landwirtschaft und Energieerzeugung wirken sich allesamt auf die Qualität von Wasser, Meeren und Meeresbiodiversität aus. Die Weltmeere werden nicht nur mit Kunststoffen, chemischen Schadstoffen und Düngemitteln überfrachtet. Auch die städtische Entwicklung und der Tourismus stellen eine zunehmende Belastung für Küstenräume dar, mit tiefgreifenden Wirkungen auf die Meeresökosysteme und die biologische Vielfalt.
Vor diesem Hintergrund hat der AdR eine von Berichterstatterin Emma Nohrén (SE/Die Grünen) ausgearbeitete Stellungnahme verabschiedet. Die stellvertretende Bürgermeisterin der schwedischen Gemeinde Lysekil fasste das in die Worte: „Ozeane und Klima sind doch zwei Seiten der gleichen Medaille! Eine Klimaregulierung ist ohne gesunde Ozeane nicht möglich. Daher muss das Klimagesetz durch ein Meeresgesetz mit Zielen und Fristen für die Verbesserung der Meeresumwelt ergänzt werden. Die Meeresverschmutzung ist ein globales Problem, doch liegt die Hauptlast auf den Regionen, Städten und Gemeinden. Lokale und subnationale Behörden können viel für den Schutz der Meeresumwelt in der EU tun. Wir müssen sie aber mit geeigneten Maßnahmen dabei unterstützen und so zugleich Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft ankurbeln. Wir können nicht länger warten. Die EU muss beim grünen Wandel ganz vorn dabei sein, wie im europäischen Grünen Deal vorgesehen.“
Der AdR weist darauf hin, dass EU-Umweltvorschriften wie die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Naturschutzrichtlinien gemäß einem Bericht des Rechnungshofs zum Großteil nicht ausreichend umgesetzt wurden. Er räumt ein, dass der erste Umsetzungszyklus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie komplex und schwierig war, betont jedoch gleichzeitig, dass ohne vorgegebene Schwellenwerte und klare, ehrgeizige und messbare Ziele keine Fortschritte zu erzielen sein werden, weshalb derartige Ziele nun umgehend festgelegt werden müssen.
Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, Regeln festzulegen, nach denen die Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Konsultationsverfahren und in die Ermittlung, Konzipierung und Planung von Maßnahmen einbeziehen, wobei die Zuständigkeiten klarzustellen sind. Damit ließe sich ein stärkeres Engagement für eine erfolgreiche Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU fördern.
Der AdR fordert die Europäische Kommission ferner auf, eine Taskforce für den Schutz der biologischen Vielfalt der Meere Europas bis 2030 einzusetzen, die sich aus Projektleitern von Umweltvorhaben zusammensetzt, die die subnationalen Behörden bei der Projektplanung und der Beantragung von EU-Mitteln unterstützen und beraten, um die Meeresverschmutzung zu stoppen und die Meeresökosysteme wiederherzustellen.
Analog zu dem kürzlich verabschiedeten EU-Klimagesetz fordern die Städte und Regionen ein neues EU - Meeresgesetz mit einer langfristigen Ausrichtung auf den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresökosystemen. Der AdR unterstützt den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines Ozeanfonds mit dem Ziel, den Seeverkehr zu dekarbonisieren und 20 % der Einnahmen für den Schutz, die Wiederherstellung und die bessere Bewirtschaftung mariner Ökosysteme zu verwenden.
Um der zunehmenden Eutrophierung der Meere der EU Einhalt zu gebieten, fordert der AdR die Europäische Kommission auf, den Weg zu ebnen und Vorschriften für einen verbindlichen Anteil rückgewonnener Nährstoffe aus in der EU in Verkehr gebrachten Düngemitteln im Rahmen der Kreislaufwirtschaft vorzuschlagen. Der AdR betont, dass Phosphor und Stickstoff wichtig für die Lebensmittelerzeugung sind und dass Phosphor auf der EU - Liste kritischer Rohstoffe steht.
Die Versammlung der lokalen und regionalen Mandatsträger der EU unterstützt die Ziele und Vorgaben für den Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 . Der AdR fordert die Europäische Kommission jedoch auf, in ihrem 2021 vorzulegenden Aktionsplan klare, messbare Ziele mit entsprechenden Fristen zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme aufzunehmen.
Der AdR ist darüber beunruhigt, dass in den derzeitigen Meeresschutzgebieten der EU nicht ausreichend für Schutz sowie Überwachung und Kontrolle gesorgt wird. Der Europäischen Umweltagentur zufolge können weniger als 1 % der europäischen Meeresschutzgebiete als vollständig geschützt gelten. Der AdR unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, ein Netz von Meeresschutzgebieten zu schaffen, das 30 % der Meere in der EU abdeckt und auch Beschränkungen der Fischerei und der Wirtschaftstätigkeiten umfasst. Die Kommunal- und Regionalpolitiker betonen, dass 10 % der Meere der EU streng geschützt werden sollten, auch durch Nullnutzungszonen.
Der AdR schlägt die Schaffung einer EU-Meeresakademie mit Nachwuchswissenschaftlern aus allen Mitgliedstaaten vor, die bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die Bedeutung gesunder Meere zusammentragen und verbreiten.
Zur Bekämpfung des Plastikmülls im Meer rufen die AdR-Mitglieder alle Mitgliedstaaten auf, Pfandsysteme für Getränkebehälter aus Kunststoff einzurichten, während die Europäische Kommission aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass diese Systeme miteinander kompatibel sind. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem Binnenmarkt für Verpackungen. Des Weiteren fordert der AdR die Kommission auf, ein Verbot der Neueinstreu von Sportplätzen mit Granulat mit einem Übergangszeitraum von sechs Jahren zu beschließen und Nanoplastik und biologisch abbaubare und lösliche Polymere in die Regulierungsmaßnahmen einzubeziehen, um die Menge absichtlich zugesetzten Mikroplastiks zu verringern, worüber gegenwärtig in der EU verhandelt wird.
Der AdR merkt an, dass nach Umweltgesichtspunkten differenzierte Hafengebühren den Küstenregionen eine effiziente Möglichkeit zur Verbesserung des Umweltzustands und zur Reduzierung der Emissionen in die Luft und das Wasser sowie des Abfalls und der Lärmemissionen bieten können, und dringt auf ein Verbot des Ablassens von Wäscher-Abwasser in der EU.
Der AdR sieht im Verursacherprinzip einen Kerngrundsatz der EU-Rechtsvorschriften über die Meeresumwelt und beglückwünscht die Europäische Kommission zu ihrem öffentlich zugänglichen Internetportal für Meeresinformationen WISE .
Der Stellungnahmeentwurf wurde auf der AdR- Plenartagung am 5.–7. Mai 2021 vorgelegt.
Hintergrund:
Lesen Sie hier das Interview, in dem Emma Nohrén (SE/Die Grünen) fünf Fragen zum Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz der Meeresumwelt beantwortet.
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wurde am 17. Juni 2008 mit dem Ziel angenommen, die Meeresumwelt in ganz Europa wirksamer zu schützen. Die Europäische Kommission hat detaillierte Kriterien und methodische Standards entwickelt, um die Mitgliedstaaten bei ihrer Umsetzung zu unterstützen. Diese wurden 2017 überarbeitet und mündeten in den neuen Beschluss der Kommission über den guten Umweltzustand . Die biologische Vielfalt ist einer der wichtigsten Politikbereiche des europäischen Grünen Deals , der Ende 2019 verabschiedet wurde. Im Mai 2020 nahm die Europäische Kommission die Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 an, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten und der Natur wieder mehr Raum in unserem Leben zu geben.
Die Stellungnahme „Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz der Meeresumwelt“ ist ein Dossier der AdR-Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal – Going local“ . Die im Juni 2020 eingesetzte Arbeitsgruppe aus 13 lokalen und regionalen Mandatsträgern soll dafür sorgen, dass die Städte und Regionen der EU direkt an der Festlegung, Umsetzung und Bewertung der zahlreichen Initiativen beteiligt werden, die im Rahmen des europäischen Grünen Deals – der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 – durchgeführt werden.
Jedes Jahr gelangen zwischen 4,8 und 12,7 Millionen Tonnen Kunststoff in die Weltmeere. 75 % der Verschmutzung der Weltmeere entfällt auf Plastikmüll. Aus: „Reducing marine litter“, Briefing des Europäischen Parlaments (2019).
Ansprechpartner:
David Crous
Tel.: +32 (0) 470 88 10 37
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