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Städte und Regionen kritisieren die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie zur Umsetzung von Top-Down-Reformen  

Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) lehnen den Vorschlag der Europäischen Kommission ab, Top-Down-Strukturreformen in den Mitgliedstaaten aus den Mitteln der Kohäsionspolitik zu finanzieren. In der von Olga Zrihen (BE/SPE), Mitglied des wallonischen Parlaments, erarbeiteten und auf der AdR-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme wird außerdem darauf hingewiesen, wie wichtig ein gemischter Bottom-up- und Top-down-Ansatz unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzipierung und Umsetzung von Reformprozessen ist.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein neues Instrument zur Umsetzung von Reformen sieht eine finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten vor, die sich freiwillig zur Durchführung komplexer Strukturreformen verpflichten. Diese Unterstützung würde durch technische Hilfestellung im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) ergänzt. Für den Zeitraum 2017-2020 schlägt die Kommission eine Verdoppelung der ursprünglichen Mittelzuweisung für das SRSP von 142,8 Mio. EUR vor. Dazu sollen die Spielräume des EU-Haushalts genutzt und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, Mittel vom Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf das SRSP umzuschichten.

Der Europäische Ausschuss der Regionen spricht sich nachdrücklich dagegen aus, Mittel vom Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) – dem wichtigsten, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Städten und Regionen verwalteten Investitionsinstrument der EU – in ein Programm umzuleiten, dass zentral verwaltet wird und dem ein Top-Down-Ansatz zugrunde liegt, der den spezifischen Bedürfnissen der Kommunen und der entscheidenden Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Strukturreformen nicht Rechnung trägt.

Dem aktuellen Vorschlag mangelt es an Transparenz im Hinblick auf die Beurteilungskriterien. Zudem ist es mehr als fragwürdig, erhebliche Finanzressourcen für ein Instrument zu binden und zuzusagen, das Unterstützung auf rein freiwilliger Basis leistet. Wir möchten EU-Unterstützung für Reformen mit einem europäischen Mehrwert, die den demokratischen Regeln Rechnung tragen und vor Ort etwas bewegen“,sagte Olga Zrihen (BE/SPE), Mitglied des wallonischen Parlaments.

Nach Ansicht der Berichterstatterin wäre die Missachtung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Partner bei den Strukturreformen ein Fehler, und einer der wichtigsten Gründe für die langsamen Fortschritte bei den Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters sei die Tatsache, dass die Reformen vor Ort nicht genügend mitgetragen würden. Ein Schritt in die richtige Richtung bestünde darin, dass dem Europäischen Semester durch die Berücksichtigung der territorialen Vielfalt in Europa und die umfassende Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den nationalen Reformprogrammen eine territoriale Dimension verliehen wird.

Jede weitere Verbindung zwischen unionsrelevanten Strukturreformen und der Kohäsionspolitik macht es umso wichtiger, dass das Europäische Semester auf europäischer Ebene demokratischer gestaltet wird. Es sollte durch einen Verhaltenskodex ergänzt werden, in dem die Normen für die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften festgelegt werden, um auf diese Weise die Effizienz und Eigenverantwortung im Zuge dieses Prozesses zu erhöhen. Das Subsidiaritätsprinzip und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Partnerschaft sollten das gemeinsame Fundament nicht nur der Kohäsionspolitik, sondern aller EU-Politikbereiche zur Förderung der Strukturreformen bilden“, sagte Frau Zrihen.

In Bezug auf die von der Europäischen Kommission im Dezember 2017 vorgeschlagenen neuen Haushaltsinstrumente für das Euro-Währungsgebiet befürwortet der AdR in seiner Stellungnahme die Schaffung eines EU-Instruments zum Schutz vor asymmetrischen Schocks. Allerdings sollte sich eine zusätzliche Unterstützung nicht mit den bestehenden Instrumenten wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) überschneiden, sondern diese ergänzen. Der AdR begrüßt darüber hinaus den Vorschlag, im Rahmen des Europäischen Währungsfonds eine Kreditlinie oder Garantien einzurichten für den Fall, dass sich der einheitliche Abwicklungsfonds für die Bewältigung der Auswirkungen insolvenzbedrohter Banken auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen als unzureichend erweisen sollte.

Weitere Informationen:

• Stellungnahme: Das geänderte Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) und neue Haushaltsinstrumente für das Euro-Währungsgebiet

• Entschließung zu der Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die ESI-Fonds zur Unterstützung von Strukturreformen

• Stellungnahme: Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020

• Studie: Verbesserung des Europäischen Semesters durch die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

Ansprechpartner:

Carmen Schmidle

Tel.: +32 (0)2 282 2366

Mobiltel.: +32 0 494 735 787

carmen.schmidle@cor.europa.eu

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