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Der AdR begrüßt die Bereitschaft der Kommission zu einer engeren Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften  

Mit ihrer neuen Mitteilung „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere EU-Rechtsvorschriften zur Vorbereitung auf die Zukunft“ ebnet die Europäische Kommission den Weg für eine bessere Rechtsetzung in der Europäischen Union und bekräftigt ihr Bestreben, ihre Politikgestaltung transparenter, inklusiver und effizienter zu machen. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt die Zusage der Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirksamer in den gesamten Politikzyklus einzubeziehen und einen Ansatz für die Rechtsetzung zu finden, der auf territoriale Unterschiede Rücksicht nimmt.

Die Kommission macht mit ihren Standpunkten deutlich, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung, Durchsetzung und abschließenden Bewertung der EU-Politik vor Ort spielen. In der Mitteilung der Kommission werden die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Dreh- und Angelpunkt einer besseren Rechtsetzung gesehen. Außerdem wird die Rolle und Relevanz territorialer Folgenabschätzungen als wertvolles Instrument der Folgenabschätzungen durch die Kommission anerkannt. Darüber hinaus wird die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überprüfung der Rechtsvorschriften der EU bestätigt, die bereits mit der Einrichtung der Plattform „Fit for Future“ (F4F) im Mai 2020 anerkannt wurde. Konkret betont die Kommission in der Mitteilung die Rolle der drei AdR-Mitglieder , die den AdR in der Lenkungsgruppe der F4F-Plattform vertreten, und auch die Rolle des AdR-Netzes regionaler Hubs (RegHub) als sachkundige Untergruppe der Plattform. Dies ist angesichts der insgesamt gestärkten Rolle der Evaluierungen im Rahmen der Maßnahmen der Kommission für eine bessere Rechtsetzung besonders wichtig. Der AdR begrüßt ferner die Absicht der Kommission, systematisch auf sein Subsidiaritäts-Bewertungsschema zurückzugreifen, um zu beurteilen, ob Rechtsvorschriften auf EU-Ebene gerechtfertigt sind oder nicht.

Mark Speich (DE/EVP) , Staatssekretär für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, Vorsitzender der AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen ( CIVEX ) und einer der drei AdR-Mitglieder der F4F-Plattform, erklärte: „Ich begrüße die erzielten Fortschritte, insbesondere bei der Plattform „Fit for Future“ und dem Subsidiaritäts-Bewertungsschema. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir diese positive Entwicklung weiter voranbringen, könnte dies meines Erachtens zu einem ständigen Monitoringausschuss führen, der nicht nur die künftigen, sondern auch die bestehenden Rechtsvorschriften und deren Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt der regionalen Umsetzung laufend überprüfen würde.“

Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Mitteilung und ihrer Ziele sieht der AdR den aktualisierten Leitlinien und dem Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung erwartungsvoll entgegen, die die zentralen Instrumente für die Umsetzung der Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung und das Mittel zur Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der Politikgestaltung der EU sind.

Berichterstatter Piero Mauro Zanin (IT/EVP) , stellvertretendes AdR-Mitglied und Präsident des Regionalrats von Friaul-Julisch Venetien, wird eine AdR-Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über bessere Rechtsetzung erarbeiten. Sie wird voraussichtlich am 28. September in der Sitzung der Fachkommission CIVEX angenommen und auf der AdR-Plenartagung am 1./2. Dezember 2021 verabschiedet.

Kontakt:

Marie-Pierre Jouglain

Mobiltel.: +32 (0) 473 52 41 15

mariepierre.jouglain@cor.europa.eu

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