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Hin zu einer gerechteren Arbeitskräftemobilität in Europa: Europäische Arbeitsbehörde benötigt Unterstützung durch angemessene Durchsetzungsmaßnahmen  

Die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde ist ein positiver Schritt hin zu einer gerechteren grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität in Europa, so der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) in einer Stellungnahme, die von Doris Kampus (AT/SPE), Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration in der Steiermärkischen Landesregierung, als Berichterstatterin erarbeitet wurde. Die Versammlung der Städte und Regionen der EU wies gleichwohl darauf hin, dass nationale Sanktionen und Geldbußen besser koordiniert werden müssen, um Verstößen gegen EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Entsendung von Arbeitnehmern und der Koordinierung der Sozialsysteme vorzubeugen.

In der am Dienstag, den 9. Oktober verabschiedeten Stellungnahme wird betont, dass die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission darauf abzielen sollte, die Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu stärken und die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und des freien Dienstleistungsverkehrs zu unterstützen.

„Der missbräuchliche Umgang mit diesen Freiheiten schwächt nicht nur die Kohäsion in der EU, sondern hat auch erhebliche soziale, wirtschaftliche und budgetäre Nachteile für die Regionen, Städte und Gemeinden, die lokalen Unternehmen und ihre Bürger selbst zur Folge. Die Europäische Arbeitsbehörde sollte die nationalen Behörden unterstützen und für mehr Klarheit bei der Durchsetzung der Vorschriften über grenzüberschreitende Sachverhalte sorgen, da die nationalen Behörden hier derzeit an territoriale Zuständigkeitsgrenzen stoßen. Ohne angemessene Durchsetzungsmechanismen, die auch eine abschreckende Präventivwirkung entfalten, bleibt ihr Einfluss indes beschränkt“, so Berichterstatterin Doris Kampus .

Um regelwidriges Verhalten zu unterbinden und die Qualität der Mobilität zu erhöhen, empfiehlt der Ausschuss, Verfahren für die grenzübergreifende Durchsetzung nationaler Sanktionen zu erleichtern und für mehr Transparenz und Kohärenz beim Vollzug von Sanktionen in einem grenzüberschreitenden Kontext zu sorgen. Die konzertierten und gemeinsamen Kontrollen der zuständigen nationalen Behörden sollten von ihrer Art her erheblich verbessert werden, um die Durchsetzbarkeit der Ergebnisse zu optimieren.

Diese Bedenken werden auch im Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments geteilt. In seiner Rede auf der Plenartagung des AdR gab der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jeroen Lenaers (NL/EVP), zu bedenken: „Europa muss sicherstellen, dass freie Mobilität auch faire Mobilität bedeutet, dass die Arbeitnehmerrechte in der gesamten EU garantiert und geschützt sind, dass unlauterer Wettbewerb zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen verhindert und Sozialbetrug und Missbrauch der Freizügigkeit bekämpft werden. Die Europäische Arbeitsbehörde muss mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden, um in der Praxis tatsächlich etwas zu bewirken. Sie darf nicht zu einem zahnlosen Tiger verkommen, die von der Kommission vorgeschlagene Freiwilligkeit der Teilnahme der Behörden der Mitgliedstaaten reicht nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen.“

Da die regionale und lokale Ebene unmittelbar von Unregelmäßigkeiten im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität betroffen ist und sie den engsten Kontakt zu den Bürgern und somit zu den Arbeitsuchenden und Arbeitgebern aufweist, fordern die Regionen und Städte eine angemessene Vertretung über den AdR im Verwaltungsrat der Europäischen Arbeitsbehörde. Zudem ist eine enge Beteiligung der Sozialpartner durch sektorale und regionale Vertretungen in der Gruppe der Interessensträger zu gewährleisten.

Schließlich verweist der Ausschuss auf das breite Spektrum nationaler, regionaler und lokaler Praktiken und Rechtslagen in Europa und betont, dass das Subsidiaritätsprinzip und die nationalen Zuständigkeiten in arbeits- und sozialpolitischen Fragen uneingeschränkt zu achten sind. Ebenso müssen die Aufgaben und Zuständigkeiten eindeutig festgelegt werden, um die Verdoppelung bestehender Strukturen zu vermeiden.

Hintergrundinformationen

Die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität in Europa ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 2017 lebten und arbeiteten 17 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Diese Zahl hat sich innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts nahezu verdoppelt. Die Zahl der Entsendungen ist im Zeitraum 2010 bis 2016 um 68 % auf 2,3 Millionen angewachsen. 1,4 Millionen EU-Bürger pendeln als Grenzgänger zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat. Daneben sind mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer im Straßenverkehrssektor tätig, die Tag für Tag bei der Beförderung von Fahrgästen oder dem Transport von Waren Grenzen zwischen EU-Staaten überqueren.

Die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union 2017 angekündigte Europäische Arbeitsbehörde soll 2019 eingerichtet werden und ihre Arbeit aufnehmen und bis 2013 voll einsatzfähig sein. Die Gewährleistung einer fairen Arbeitskräftemobilität in Europa ist ein Schlüsselelement der europäischen Säule sozialer Rechte.

Ansprechpartner:

Lauri Ouvinen

Tel. +32 22822063

lauri.ouvinen@cor.europa.eu

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