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Kohäsionspolitik: Städte und Regionen fordern Verlängerung der außerordentlichen Flexibilität zur Bewältigung der COVID-19-Krise  

In einem Schreiben an die Europäische Kommission macht der AdR die dringende Forderung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geltend, die nach wie vor die Hauptlast der Pandemiebewältigung tragen

Laut einer Umfrage des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ganz klar an einer Verlängerung der letztes Jahr eingeführten Flexibilitätsmaßnahmen für die Mobilisierung von EU-Strukturfondsmitteln und staatlichen Beihilfen bei der Bekämpfung von COVID - 19 interessiert. Die Regionen und Städte sind darauf angewiesen, dass die Ausnahmeregelungen verlängert werden, um weiterhin Notfallinvestitionen tätigen und wichtige Initiativen wie Programme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen auflegen zu können. Diese Forderung wird in einem gemeinsamen Schreiben des AdR-Präsidenten Apostolos Tzitzikostas und der Vorsitzenden der AdR-Fachkommission COTER Isabelle Boudineau an die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sowie die für die einschlägigen Politikbereiche zuständigen Kommissionsmitglieder übermittelt.

Die Städte und Regionen haben im vergangenen Jahr an vorderster Front zur Bewältigung der COVID-19-Krise beigetragen. Durch die beiden Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise ( CRII und CRII+ ) wurde eine außerordentliche und sinnvolle Flexibilität eingeführt, damit kohäsionspolitische Mittel aus dem Zeitraum 2014 - 2020 zur Finanzierung von Maßnahmen in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie verwendet werden können (z. B. für Investitionen in Gesundheitsversorgungssysteme, Unterstützung von KMU, Arbeitsmarktinvestitionen). Zudem wird in den Mitgliedstaaten derzeit die neue Aufbauhilfe REACT-EU in die Wege geleitet, eine dringliche Gesetzgebungsinitiative, mit der über die Strukturfonds 47,5 Mrd. EUR für die am stärksten getroffenen Mitgliedstaaten und Regionen bereitgestellt werden.

Die Regional- und Kommunalpolitiker sind weiterhin auf diesen außerordentlichen Rechtsrahmen angewiesen, um die Folgen der Pandemie vor Ort zu bekämpfen und jedweden Einbruch notwendiger Investitionen in einer so heiklen Phase zu verhindern. Um nachvollziehen zu können, wie die Verwaltungsbehörden der Strukturfonds diese drei Notfallinstrumente nutzen, hat die Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt ( COTER ) eine Umfrage unter den AdR-Mitgliedern durchgeführt. Aus den Ergebnissen ergibt sich ganz klar die Notwendigkeit, die Flexibilitätsmaßnahmen im Rahmen von CRII und CRII+ zu verlängern, um alle förderfähigen Kosten ordnungsgemäß zu zertifizieren, die Ausschöpfungsquoten zu erhöhen und Irrtümer zu vermeiden.

Demensprechend sollte die Europäische Kommission Folgendes in Betracht ziehen:

  • Die Verlängerung der Möglichkeit eines EU-Kofinanzierungssatzes von 100 % um ein weiteres Jahr über den 30. Juni 2021 hinaus;
  • eine Verlängerung der N+3-Regel;
  • einer vorübergehende Anhebung der Obergrenzen der De-minimis -Regelung für staatliche Beihilfen.

Durch die rechtzeitige Verlängerung der Flexibilität könnten Investitionen zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen in der Krise gesichert und die enorme Arbeitsbelastung hunderter regionaler Verwaltungsbehörden erleichtert werden, die die kohäsionspolitischen Programme für 2014-2020 abschließen, die neuen Programme für 2021-2027 einleiten und zudem noch bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne mitwirken müssen.

In dem Schreiben betonen Präsident Apostolos Tzitzikostas und die COTER-Vorsitzende Isabelle Boudineau , dass eine Verlängerung der Flexibilitätsmaßnahmen die Städte und Regionen in ihrem Engagement bestärken würde, die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik durch gesteigerte Effizienz, Transparenz und Handlungskompetenz optimal zu nutzen und gleichzeitig den Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft im Geiste der UN-Nachhaltigkeitsziele und des europäischen Grünen Deals voranzubringen.

Hintergrundinformationen:

Im Mai 2021 startete die Fachkommission COTER des AdR ihre Umfrage zur Durchführung der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+). Daran nahmen 67 Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften (Beamte, politische Mandatsträger etc.), Vertreter von Verwaltungsbehörden der operationellen Programme der Strukturfonds sowie sonstige Interessenträger auf lokaler und regionaler Ebene teil, die mit der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+) und der Aufbauhilfe REACT-EU zu tun haben. Aus folgenden 20 EU-Mitgliedstaaten wurden so Meinungen und Erfahrungen zusammengetragen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien und Schweden.

Die Ergebnisse können hier eingesehen werden.

Investitionen über die Strukturfonds müssen stets durch nationale Mittel kofinanziert werden. Der Kofinanzierungssatz schwankt je nach EU-Mitgliedstaat und sogar je nach Region, denn er bemisst sich nach dem relativen Wohlstand der EU-Gebiete. Neben verschiedenen vereinfachten Verfahren und Flexibilitäten räumte die Investitionsinitiative CRII den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, ohne eine verpflichtende nationale Mitfinanzierung einen EU-Kofinanzierungssatz von 100 % für relevante operationelle Programme in Anspruch zu nehmen.

Die N+3-Regel beinhaltet die Aufhebung der Mittelbindungen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020. Die Europäische Kommission hebt also die Zweckbindung sämtlicher Mittel eines operationellen Programms auf, die bis zum 31. Dezember des dritten Haushaltsjahres nach der ursprünglichen Mittelbindung nicht in Anspruch genommen worden sind.

De-minimis -Beihilfen sind kleine staatliche Beihilfebeträge für Unternehmen , die EU-Länder nicht der Europäischen Kommission melden müssen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 200 000 EUR pro Unternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren.

Ansprechpartner:

Matteo Miglietta

Tel. +32 (0)470 895 382

matteo.miglietta@cor.europa.eu

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