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Lokale und regionale Mandatsträger*innen begrüßen Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU  

Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut durch angemessene Mindestlöhne erhält durch die Auswirkungen der COVID-19 Krise neue Priorität

Die Regionen und Städte sehen in der Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut und der Konvergenz der Mindestlöhne aller Mitgliedstaaten die Grundvoraussetzungen für eine soziale, faire und nachhaltige Marktwirtschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie, mit der ein Rahmen für die Festlegung angemessener Mindestlöhne geschaffen werden soll, die zugleich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und die Rolle der Sozialpartner berücksichtigt. Die vom Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (AT/SPE) ausgearbeitete Stellungnahme des AdR wurde diese Woche nach einer Debatte mit einem Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes verabschiedet.

In den letzten Jahren hat in vielen Mitgliedstaaten die Lohnungleichheit zugenommen. Der Anteil der von Armut bedrohten Arbeitnehmer ist von 8,3 % im Jahr 2010 auf 9,3 % im Jahr 2018 gestiegen. Darüber hinaus hat sich der Ausbruch von COVID-19 negativ auf die Löhne der Arbeitnehmer ausgewirkt, insbesondere auf diejenigen mit den niedrigsten Einkommen. Der AdR fordert daher, einen Annäherungsprozess einzuleiten, um in allen Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn eine Untergrenze von mindestens 60 % des nationalen Vollzeit-Bruttomedianlohns und 50 % des nationalen Vollzeit Bruttodurchschnittslohns zu erreichen. Ferner fordert er die Kommission auf, sowohl den künftigen Kapazitätsaufbau als auch die Autonomie der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen.

Peter Kaiser (AT/SPE) , Landeshauptmann von Kärnten und Berichterstatter dieser Stellungnahme, sagte: "Angemessene Mindestlöhne sind ein wichtiger Baustein der europäischen sozialen Säule. Die Corona-Pandemie hat in unserem Alltagsleben vor Augen geführt, dass gerade auch Geringverdiener*innen unsere Gesellschaft in der Krise am tatkräftigsten unterstützt haben.  Das verdient Anerkennung, aber vor allem auch konkretes Handeln. Die Erwerbsarmut und die Abwärtsspirale des ungesunden Arbeitskostenwettbewerbs müssen dringend bekämpft werden. Damit Arbeit in der EU sich für alle lohnt, brauchen wir eine verbindliche europäische Zielsetzung hin zu einem Mindestlohn von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Bruttomedianlohns und 50% des jeweiligen nationalen Bruttodurchschnittslohns. Dabei muss der einzuleitende europäische Konvergenzprozess die bestehenden nationalen Systeme der Lohnfindung und die Autonomie der Sozialpartner respektieren."

Birgit Honé (DE/PES) , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung des Landes Niedersachsen , sagte: „Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für europäische Mindestlöhne kann das soziale Europa jetzt endlich Fahrt aufnehmen. Damit haben wir die Rahmenbedingungen für eine stärkere Tarifbindung und für faire und angemessene Mindestlöhne. Ziel muss sein, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten – insbesondere in den unteren Lohngruppen – zu verbessern und das Gender-Pay-Gap zu verringern. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn anständig leben können. Lohnungleichheit und Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es in einem sozialen Europa nicht geben!“

Bernd Voss (DE/Grün) , Mitglied des Landtags von Schleswig-Holsteins, fügte hinzu: Eine Richtlinie, die anständige Mindestlöhne in Europa absichert, ist ein Instrument einer fortschrittlichen Wirtschaftspolitik. Damit die lokalen und regionalen Behörden bei der Durchsetzung von fairen Mindestlöhnen wirksam agieren können, müssen ihre Zuständigkeiten gestärkt und die Abstimmung mit denen der nationalstaatlichen Behörden verbessert werden. Auch müssen Ehrenamtliche, Kirchen und Gewerkschaften unterstützt werden, die insbesondere zugezogene Mitarbeiter*innen ohne regionale Sprachkompetenz hinsichtlich ihrer Rechte, Integration und sozialen Teilhabe beraten."

Zwar verfügen nur sehr wenige Regionen der EU über Gesetzgebungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestlöhnen, doch sie spielen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Schlüsselrolle bei der Aushandlung regionaler Tarifverträge. Durch diese kann wiederum sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten die geltenden Vergütungsbedingungen einhalten und das Recht auf Kollektivverhandlungen achten. Gleichzeitig fordert der AdR in seiner Stellungnahme, mit einem vielschichtigen Ansatz gegen die Erwerbstätigenarmut vorzugehen, der auch andere Faktoren wie das Steuersystem, die Bildungsmaßnahmen, die Höhe der Sozialleistungen und die Beschäftigungspolitik berücksichtigt.

Miguel Cabrita , beigeordneter Staatssekretär der portugiesischen Ministerin für Beschäftigung, die auch zuständig für berufliche Ausbildung ist, sagte: „ Wir alle sehen in der Gewährleistung angemessener Löhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung angemessener Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie für die Schaffung gerechter und widerstandfähiger Wirtschaften und Gesellschaften. Angemessene Löhne sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Sozialmodells. Wir alle haben uns dem Gedanken verschrieben, dass sich Arbeit lohnen muss, und unterstützen das Ziel, in der gesamten EU angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten, sei es durch Gesetze oder Tarifverhandlungen, wobei die nationalen Systeme und die Autonomie der Sozialpartner geachtet werden.

Weitere Informationen:

Die Gewährleistung angemessener Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt zu den 20 Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte . Am 4. März legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, der ihre Umsetzung beschleunigen und den Weg für den EU-Sozialgipfel am 7./8. Mai in Porto ebnen soll.

In dieser Woche veröffentlichte der AdR eine neue Studie , in der die lokale und regionale Dimension der Mindestlöhne in Europa analysiert wird. Darin wird der Schluss gezogen, dass Diskrepanzen zwischen den Regionen die guten Absichten einer Mindestlohnpolitik zunichtemachen könnten. So garantiert der nationale Mindestlohn in vielen Hauptstadtregionen mit hohen Lebenshaltungskosten kein angemessenes Einkommen. Darüber hinaus unterscheiden sich in manchen Grenzregionen der EU die Mindestlöhne erheblich voneinander, mit möglichen Folgen für den Arbeitsmarkt auf beiden Seiten der Grenze. In der Studie wird vorgeschlagen, regionale Einschätzungen eines „existenzsichernden Lohns“ als Grundlage für Referenzwerte zu entwickeln. Zudem wird die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überwachung und Förderung der Ziele der neuen Richtlinie hervorgehoben.

Ansprechpartner:

Lauri Ouvinen

Tel.: +32 473536887

lauri.ouvinen@cor.europa.eu

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