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Plattformwirtschaft: EU-weite Regeln nötig ‎ für fairen Wettbewerb und Sicherung der Arbeitnehmerrechte  

Kommunal- und Regionalpolitiker haben gegenüber Nicolas Schmit, dem neuen EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, betont, dass die EU klare Regeln für die Plattformwirtschaft festlegen muss, um Arbeitnehmerrechte und gleiche Wettbewerbsbedingungen unabhängig davon zu gewährleisten, ob wirtschaftliche Tätigkeiten im Binnenmarkt online oder in traditioneller Form ausgeübt werden.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat heute zwei Stellungnahmen verabschiedet, in denen er darauf hinweist, dass viele geltende EU-Vorschriften angesichts neuer Geschäftsmodelle und atypischer Beschäftigungsformen, die auf digitalen Plattformen häufig vorkommen, überholt sind. Insbesondere die Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Jahr 2000 hat zu mehreren Gerichtsverfahren in Bezug auf Unternehmen wie Uber und Airbnb geführt.

Bei seinem ersten öffentlichen Auftritt als Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte erklärte Nicolas Schmit auf der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen: „Mit der neuen Agenda der Kommission sollen die derzeitigen Herausforderungen und Chancen der neuen Arbeitswelt, der Globalisierung, der Automatisierung, der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz in Verbindung mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gemeistert und genutzt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen in Europa einen Nutzen aus diesen Veränderungen haben, insbesondere mit Blick auf ihre Arbeitsplätze und Lebensgrundlagen. Regionalregierungen und  - verwaltungen werden ihren Teil dazu beitragen, dass wir dieses gemeinsame Ziel erreichen.“

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, Karl-Heinz Lambertz , unterstrich: „Die sozialen Rechte müssen in der künftigen EU einen zentralen Platz haben. Sie müssen die Menschen schützen und zugleich mit dem technischen Wandel Schritt halten. Die EU muss mit einem klaren Plan sicherstellen, dass die Veränderungen in unserer Industrie ohne ein weiteres Auseinanderklaffen der Lohnschere und wachsende Ungleichheiten vonstattengehen. Mit der richtigen Regulierung kann die Plattformwirtschaft eine Gelegenheit sein, dass jeder von der Digitalisierung profitiert und niemand zurückgelassen wird.“

Die beiden Stellungnahmen beleuchten verschiedene Aspekte der kollaborativen Wirtschaft und der Plattformarbeit. In der ersten Stellungnahme , die von Dimitrios Birmpas (EL/SPE), Mitglied des Gemeinderats von Egaleo, erarbeitet wurde, wird hervorgehoben, dass ein umfassender Rechtsrahmen auf EU-Ebene erforderlich ist, damit der soziale Schutz und die sozialen Rechte der auf Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet sind, z. B. angesichts von Praktiken wie der absichtlich falschen Einstufung von Arbeitnehmern als Selbständige durch Arbeitgeber, die arbeitsrechtliche Vorschriften, Steuerpflichten und Tarifverträge umgehen wollen.

„Die Plattformarbeit bringt dem Arbeitsmarkt eine Reihe von Vorteilen, da sie leicht zugänglich und flexibel ist. Durch geeignete Maßnahmen müssen jedoch angemessene Arbeitsbedingungen für die Plattformarbeiter gewährleistet werden. Grundlegende Arbeits- und Sozialvorschriften müssen auf die Plattformwirtschaft und die dort Beschäftigten, darunter viele junge Menschen, ausgeweitet werden. Angesichts des transnationalen Charakters der digitalen Wirtschaft ist ein klarer europäischer Rahmen erforderlich, um die zahlreichen Regulierungsfragen anzugehen, die sich aus der Plattformarbeit ergeben. Dazu zählt auch die Frage, wie das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt werden kann“, so der Berichterstatter, der die Absicht von EU-Kommissar Schmit begrüßt, sich mit den Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern und neuen Formen prekärer Beschäftigungsverhältnisse auseinanderzusetzen.

In der zweiten Stellungnahme wird die EU dazu aufgefordert, dass bei der Bestimmung des Status von Plattformen der kollaborativen Wirtschaft der genaue Grad der durch die Plattform ausgeübten Kontrolle zugrunde gelegt wird, um zu klären, welche Vorschriften für ihre Tätigkeit gelten. Die kollaborative Wirtschaft lässt die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Akteuren verschwimmen. Deshalb sollte das Konzept des „Dienstleistungserbringers“ durch EU-weite Schwellenwerte präzisiert werden. Mit den neuen EU-Vorschriften sollten die Plattformen auch verpflichtet werden, den Behörden die erforderlichen Daten zu übermitteln, damit diese die Vorschriften durchsetzen und gewährleisten können, dass die Anbieter der kollaborativen Wirtschaft in gebührendem Maße Steuern zahlen.

Berichterstatter Peter Florianschütz (AT/SPE), Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Gemeinderats der Stadt Wien, erklärte: „Wir brauchen in der EU klare und faire Vorschriften für digitale Plattformen. Die Gesetze müssen für alle gelten, und die EU muss für die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger in Städten, Gemeinden und Regionen eintreten. Derzeit haben wir mehr Probleme als Lösungen. Das fängt an bei Steuerfragen und geht über kurzfristige Mietverträge im Wohnungssektor bis hin zu Schwierigkeiten bei der städtischen Mobilität und im öffentlichen Raum. Die EU muss ein offenes Ohr für ihre Städte haben.“

In der Stellungnahme werden auch Bedenken angesichts der Fragmentierung des Binnenmarkts geäußert, da die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte unterschiedliche Regeln für die Akteure der kollaborativen Wirtschaft festgelegt haben. Der AdR ist der Ansicht, dass die Angleichung der Vorschriften gerade kleineren Unternehmen der kollaborativen Wirtschaft in ihrem Wachstum nützen könnte, denn die großen multinationalen Plattformen sind besser in der Lage, mit der rechtlichen Komplexität zurechtzukommen.

Ansprechpartnerin:

Lauri Ouvinen

Tel. +32 22822063

lauri.ouvinen@cor.europa.eu

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