Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen haben eine Stellungnahme zu dem „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ verabschiedet, die von Guillermo Martínez Suárez (ES/SPE), Minister für Präsidialangelegenheiten der Regionalregierung von Asturien, als Berichterstatter ausgearbeitet wurde. Darin äußert sich der AdR zu der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Hindernisse für die Ausübung der Unionsbürgerrechte und zu den Prioritäten bei der Sensibilisierung für die Unionsbürgerschaft.
Die Umsetzung der Grundrechte und -freiheiten in Europa sowie der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte obliegt größtenteils den nahezu 100 000 lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU. In der am 30. November verabschiedeten Stellungnahme reagiert die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU auf den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017 der Europäischen Kommission vom Januar 2017 und spricht diesbezügliche Empfehlungen aus.
Die Mitglieder begrüßen die Zusage, eine „europäische Säule sozialer Rechte“ zu verabschieden, da dies den EU-Bürgern zugutekommt, betonen aber, dass die Stärkung der sozialen Rechte durch angemessene rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen gestützt werden sollte.
Die AdR-Mitglieder sprechen sich dafür aus, die Teilhabe der Bürger durch eine starke Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung, die Sicherung eines Mindesteinkommens, den Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Gruppen zu stärken.
Im Zusammenhang mit dem Brexit halten es die Mitglieder für absolut notwendig, die Rechte der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Bürger und ihrer Familien nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu wahren. Hierzu gehört auch der Zugang zum Gesundheitssystem und den sozialen Dienstleistungen.
Berichterstatter Martínez Suárez erklärte: „Es ist wichtig, das Gefühl der Verbundenheit der Bürger mit dem Projekt Europa zu stärken. Dabei müssen wir uns besonders den jungen Menschen zuwenden. Viele haben das Vertrauen in die europäische Integration und in die Unionsbürgerschaft als Garant für die persönliche und berufliche Entfaltung verloren.“
Die Unionsbürgerschaft wurde vor 25 Jahren durch den Vertrag von Maastricht geschaffen und tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu. Sie verleiht den Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort in der EU Rechte wie Freizügigkeit, konsularischer Schutz sowie aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen.
In Anlehnung an den Bericht der Kommission ist die Stellungnahme in vier Kapitel gegliedert: Förderung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und der gemeinsamen Werte der EU, Ausweitung der Teilhabe der Bürger in einer demokratischen EU, Erleichterung des Alltags der Unionsbürger und Stärkung der Sicherheit und Gleichberechtigung.
Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament 2019 unterstützen die lokalen und regionalen Entscheidungsträger den Vorschlag, länderübergreifende Listen aufzustellen. Dass die Wahlen nach national unterschiedlichen Regeln ablaufen, widerspricht dem europäischen Charakter der Europawahlen, wie die Mitglieder betonen. Die Städte und Regionen fordern außerdem, die Unionsbürgerschaft künftig um das Regionalwahlrecht zu erweitern.
Die AdR-Mitglieder weisen darauf hin, dass die EU-Bürger den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am stärksten vertrauen. Die Mitglieder fordern daher eine wesentlich wichtigere Rolle in der Beschlussfassung der EU, damit die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger besser berücksichtigt werden.
Um das Projekt Europa den Bürgerinnen und Bürgern wieder näher zu bringen und ihnen einen Kommunikationskanal für ihre Ansichten zu bieten, führt der Europäische Ausschuss der Regionen derzeit die Kampagne „Nachdenken über Europa“ durch, in deren Rahmen seit ihrem Beginn im März 2016 mehr als 150 Bürgerdialoge stattgefunden haben. Die Bürgerdialoge sollen 2018 fortgesetzt werden in dem Bemühen, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen.
Mit einer Online-Umfrage und einer speziellen App mit einer Reihe von Fragen zur Zukunft der EU-Politik soll das Feedback der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden. Bislang wurden über 11 000 Antworten verzeichnet. Die zusammengetragenen Anliegen der Bürger sollen den EU-Institutionen dann in Form einer AdR-Stellungnahme zur Zukunft Europas unterbreitet werden, die im Oktober 2018 verabschiedet werden soll.
Ansprechpartner: David Crous | david.crous@cor.europa.eu | +32 (0) 470 88 10 37