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Mittelkürzungen nur bei systematischen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit  
Intensivere Überwachung der Rechtsstaatlichkeit durch die EU hilft den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Demokratie und Wirtschaft vor Ort

Kommunal- und Regionalpolitiker aus der gesamten Europäischen Union unterstützen die Vorschläge der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Diese sehen auch die Möglichkeit vor, bei schweren und systematischen Verstößen Sanktionen gegen Staaten zu verhängen. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) fordert die EU-Institutionen ferner auf, eine Kultur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern und dazu die lokalen Gemeinschaften und die Gebietskörperschaften sowie die „Netze“ der auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Bürgerbeauftragten stärker einzubeziehen.

Der Ausschuss hat in seinen diesbezüglichen Empfehlungen , die am 12. Februar auf der ersten Plenartagung der neuen fünfjährigen Mandatsperiode angenommen wurden, die Notwendigkeit einer umfassenderen und gründlicheren Überwachung und einer angemessenen Ressourcenausstattung für diese Aufgabe unterstrichen. Ziel ist es, auf der Grundlage regelmäßiger Treffen auf regionaler und nationaler Ebene und anhand der Rule-of-Law-Checkliste des Europarates – der wichtigsten europäischen Kontrollinstanz für Menschenrechte – eine objektive und transparente Bewertung der Rechtsstaatlichkeit vorzunehmen. Der Prozess soll in einer jährlichen Konferenz in einer Stadt gipfeln, die sich besonders für verantwortungsvolles Regieren engagiert. In der Stellungnahme hebt der AdR auch hervor, dass die justiziellen Netze und die Anwaltsvereinigungen vor Ort konsultiert werden müssen. Überdies muss die finanzielle Unterstützung für die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien insbesondere auf lokaler Ebene aufgestockt werden.

Christophe Rouillon , Vorsitzender der SPE-Fraktion im AdR und Bürgermeister von Coulaines (Frankreich), erläuterte die Stellungnahme: „Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur einer der gemeinsamen Grundwerte der Europäischen Union, sondern auch die unabdingbare Voraussetzung für ihr Funktionieren. Der Zivilgesellschaft und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften kommt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu. Wir glauben, dass Sanktionen notwendig sind. Sie müssen sich aber gegen die Verletzer der Rechtsstaatlichkeit richten und nicht gegen die Opfer. Der Ausschuss macht sich seit Langem dafür stark, dass europäische Regionen und Städte nicht für Rechtsstaatlichkeitsverstöße ihrer nationalen Regierungen sanktioniert werden. Mit dieser Stellungnahme haben wir dargelegt, wie eine engere Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften, d. h. mit der Zivilgesellschaft, Rechtsanwälten und Gebietskörperschaften, zum Schutz und zur Förderung einer Rechtsstaatlichkeitskultur beitragen kann.“

„Unsere Empfehlungen sind aus zwei Gründen bedeutsam“, so Rouillon weiter. „Erstens zeigt diese Stellungnahme, dass sich die Kommunal- und Regionalpolitiker aus der gesamten EU für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Zweitens liefern diese Empfehlungen konkrete Anregungen für Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur eine Grundsatzfrage, sie ist auch eine Kosten-Nutzen-Frage. Unserer Ansicht nach ist es kontraproduktiv, Finanzmittel über Systeme zu verteilen, die durch eine schwache Regierungsführung und in einigen Fällen die systematische Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet sind. Ein solches Vorgehen könnte das Vertrauen zwischen den Menschen in der EU untergraben, auf dem die europäische Integration fußt. Eine intensivere und gründlichere Überwachung der Rechtsstaatlichkeit durch die EU dient dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Demokratie und Wirtschaft vor Ort.“

Berichterstatter für die Stellungnahme war Franco Iacop (IT/SPE), seinerzeit Präsident des Regionalparlaments von Friaul-Julisch Venetien. Das Dokument wurde von Herrn Rouillon erläutert, da Franco Iacop seit Dezember kein AdR-Mandat mehr hat.

Die darin enthaltenen Empfehlungen spiegeln die Überzeugung wider, dass sich die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit nicht auf die nationale Ebene beschränken darf, da an der Governance in der Europäischen Union Politiker und Verwaltungen der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene beteiligt sind. Der AdR führt diese Argumentation noch weiter und fordert, dass die EU als juristische Person selbst überwacht wird. Die EU sollte deshalb den Beitritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstreben und das entsprechende Verfahren wiederaufnehmen.

Zu den Vorschlägen, die nach Ansicht des AdR geprüft werden sollten, gehört auch die Ausschöpfung des Potenzials der EU-Agentur für Grundrechte im Rahmen des Überwachungssystems. Der AdR schlägt zudem vor, dass sich interessierte Städte und Regionen an der Überarbeitung und Verfeinerung der Kriterien zur Messung von Rechtsstaatlichkeit im Rahmen eines Pilotprojekts beteiligen können.

Ansprechpartner:

Andrew Gardner

Tel. +32 473 843 981

andrew.gardner@cor.europa.eu

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