Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen und Luftqualität auf Initiative des Europäischen Ausschusses der Regionen in das Arbeitsprogramm 2021 der Plattform aufgenommen
Die zweite Plenarsitzung der Plattform „Fit for Future“ (F4F) fand am 4. März zum Thema 'bessere EU - Vorschriften für weniger Verwaltungsaufwand' statt. An der Veranstaltung unter dem Vorsitz von Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, nahmen die drei AdR-Mitglieder Mark Speich (DE/EVP), Anne Karjalainen (FI/SPE) und Ulrika Landergren (SE/RE) sowie 27 Vertreter der EU-Mitgliedstaaten teil. Ziel der Sitzung war es, das Arbeitsprogramm und die Geschäftsordnung der Plattform zu erörtern und zu beschließen. Der AdR hat sich dafür stark gemacht, dass die Themen öffentliches Auftragswesen, Rechtsvorschriften zur Luftqualität, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und staatliche Beihilfen in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden. Die Plattform hat nun diese Vorschläge allesamt berücksichtigt.
Die F4F-Plattform ist das wichtigste Instrument der Agenda für bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission und soll das EU-Recht mit Blick auf künftige Herausforderungen vereinfachen und modernisieren und zugleich Bürokratie abbauen. Der AdR ist mit drei Fachkommissionsvorsitzenden im Leitungsgremium der Plattform und des Netzes regionaler Hubs (RegHub) vertreten. Die Neuauflage der RegHubs wurde in einer Auftaktveranstaltung am 3. März als Untergruppe der F4F-Plattform vorgestellt. Damit ist der AdR auf beiden Ebenen vertreten, d. h. sowohl bei der Überarbeitung bestehender EU-Rechtsvorschriften als auch ihrer Bewertung. Er vertritt daher nicht nur die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, die das EU-Recht in der täglichen Praxis anwenden. Diese stärkere Beteiligung am EU-Rechtsetzungsprozess ist einer der Erfolge, die der AdR im Rahmen seiner Mitwirkung an der Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verzeichnen konnte.
Mark Speich (DE/EVP) , Staatssekretär für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen ( CIVEX ) erklärte: „Ich begrüße, dass die Plattform „Fit for Future“ ihr Arbeitsprogramm und eine Geschäftsordnung vereinbart und damit einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht hat. Besonders positiv ist, dass das RegHub-Netz des Europäischen Ausschusses der Regionen nun offiziell als aktiver Teil in die F4F-Plattform eingegliedert wurde. Die Regionen und Städte kennen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften aus erster Hand und können so die Stellungnahmen der Plattform auf eine tragfähigere und breitere Faktengrundlage stellen. Die Europäische Kommission sollte sich daher weiter konsequent auf die Basis stützen.“
Im Anschluss an die erste F4F-Plenarsitzung am 26. November 2020 hatte der AdR Vorschläge für das Jahresarbeitsprogramm der Plattform unterbreitet. Im Ergebnis wurden das Vergaberecht, insbesondere die Aspekte der elektronischen Auftragsvergabe, Rechtsvorschriften über Luftqualität, die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und das Beihilferecht in das Programm aufgenommen.
Anne Karjalainen (FI/SPE) , Mitglied des Stadtrates von Kerava und Vorsitzende der AdR-Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC), betonte: „Als Ausschuss der Regionen wollen wir die F4F-Plattform mit einer Bottom-up-Perspektive durch das Fachwissen unserer Mitglieder und durch die Erfahrungen des RegHub - Netzwerk des Ausschusses bereichern. Wir erwarten von der „Fit for Future“-Initiative ferner einen Beitrag zu einem kreislauforientierten Ansatz für europäische Rechtsvorschriften in den Politikbereichen von höchster Priorität wie dem Grünen Deal und gerechten Übergangsprozessen.“
Ulrika Landergren (SE/RE) , Mitglied des Gemeinderates von Kungsbacka (Schweden) und Vorsitzende der AdR - Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT), äußerte sich positiv zur Geschäftsordnung: „Wir begrüßen, dass die meisten Hinweise und Vorschläge des AdR zur Geschäftsordnung von der Kommission berücksichtigt wurden, und fordern nachdrücklich, die Beratungen der Plattform öffentlich zu machen. Öffentliche Plenarsitzungen werden die Transparenz erhöhen, das Bewusstsein für die Arbeit der Plattform schärfen und dazu beitragen, das Verständnis und Akzeptanz für unsere Entscheidungen erhöht werden.“
Das RegHub-Netz des AdR will seine Rolle als Untergruppe der Plattform ausfüllen und dazu die Erfahrungen der Interessenträger mit der Umsetzung vor Ort bereitstellen. Dank seiner spezifischen Rolle ist das Netz in der Lage, die Faktengrundlage der für die Regionen und Städte relevanten Stellungnahmen der Plattform zu verbreiten. Darüber hinaus begrüßen der AdR und sein RegHub-Netz, dass sie nun die Rückmeldungen der regionalen und lokalen Ebene zu Genehmigungs- und Planungsanforderungen, die wesentliche Infrastrukturprojekte behindern, gesammelt in einem schriftlichen Bericht vorlegen können.
Die F4F-Plattform hat über 50 Mitglieder (darunter die 27 Mitgliedstaaten) und ihr Arbeitsprogramm folgt den Prioritäten des Jahresarbeitsprogramms 2021 der Europäischen Kommission . Der AdR verabschiedete dazu auf seiner Plenartagung am 10. Dezember 2020 eine Entschließung .
Hintergrund:
Die erste Plenarsitzung zum Auftakt der „Fit for Future“-Plattform fand am 26. November 2020 statt. Es handelt sich um eine hochrangige Expertengruppe, die die Europäische Kommission dabei unterstützt, Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den durch sie verursachten unnötigen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Die Europäische Kommission wird die Stellungnahmen der Plattform berücksichtigen und dafür sorgen, dass die EU-Rechtsvorschriften den Menschen und Unternehmen – insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen – helfen, anstatt sie zu behindern. Die Arbeit der Plattform wird sich auf Themen konzentrieren, die in ein jährliches Arbeitsprogramm aufgenommen wurden. Für jeden Bereich trägt die Plattform Daten, Fakten und Beiträge zusammen, mit deren Hilfe die EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und unnötige Kosten vermieden werden könnten, ohne die Ziele zu gefährden. Dazu gibt die Plattform dann Stellungnahmen ab, in denen auch das Digitalisierungspotenzial und die Regulierungsdichte berücksichtigt werden. Diese Bemühungen sind Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission.
Das Netz regionaler Hubs (RegHub) des AdR ist ein Netzwerk europäischer Städte und Regionen, das die Umsetzung der EU-Politik bewertet. Die neue Generation der regionalen Hubs besteht aus 46 Kontaktstellen, das sind 10 mehr als bei der ersten Auflage. Als Kontaktstellen fungieren dabei Bedienstete lokaler oder regionaler Verwaltungen, die bei den Interessenträgern technische Rückmeldungen über die Erfahrungen mit der Umsetzung der EU - Politik vor Ort einholen. Auf diese Weise bringt das Netzwerk die lokale und regionale Perspektive in die EU - Politikgestaltung ein und erweitert deren Faktengrundlage.
Die AdR-Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ wurde im November 2017 von der Europäischen Kommission mit folgenden Zielen eingesetzt:
- Abgabe von Empfehlungen für eine bessere Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;
- Benennung von Politikbereichen, in denen die Zuständigkeiten an die EU-Mitgliedstaaten zurückübertragen oder ihnen endgültig zurückgegeben werden könnten;
- Ermittlung neuer Wege, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besser in die Politikgestaltung und -umsetzung der EU einzubinden.
Die Taskforce legte 2018 ihren Abschlussbericht über „eine neue Arbeitsweise“ vor. Ausgehend von dem Konzept der aktiven Subsidiarität geht es darum, die Beiträge der lokalen und regionalen Ebene im vollen Umfang zu berücksichtigen, damit in allen Etappen der Ausarbeitung, Annahme und Umsetzung von EU-Gesetzesvorschriften ein angemessener europäischer Mehrwert erzielt wird.
Ansprechpartnerin:
Marie-Pierre Jouglain
Mobiltel.: +32 (0) 473 52 41 15
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