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Fair, gerecht und machbar: ‎ Nur mit ihren Städten und Regionen kann die EU „Fit für 55“ werden  

Nach Vorlage des „Fit für 55“ -Pakets durch die Europäische Kommission, mit dessen Hilfe die CO 2 -Emissionen der EU bis 2030 um 55 % gesenkt werden sollen, fordert der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) für die Städte und Regionen, die über rechtliche Zuständigkeiten sowie über die erforderliche Bürgernähe verfügen, um die Wende hin zur Klimaneutralität voranzubringen, im Rahmen der neuen und überarbeiteten Vorschriften eine zentrale Rolle und einen direkten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Klimaschutzpaket hat die Senkung der durch Industrie, Gebäude, Verkehr und Landnutzung verursachten Emissionen zum Ziel und wird, auch infolge der Umsetzung des Verursacherprinzips, erhebliche Auswirkungen für sämtliche europäischen Regionen, Unternehmen wie auch Bürgerinnen und Bürger bringen. Dreh- und Angelpunkt des Pakets ist ein neu aufgelegtes Leitbild für die CO 2 - Bepreisung, und in diesem Zusammenhang muss dem territorialen Zusammenhalt besonderes Augenmerk gelten. Das Paket muss den Erfordernissen jedes einzelnen Gebiets gerecht werden, für eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für die Umsetzung von 90 % der Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und 70 % der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels verantwortlich sind, sorgen, sie besser bei der Aufteilung der Einnahmen berücksichtigen und ihnen einen direkten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für grüne Investitionen und klimaschutzrelevante Sozialausgaben gewähren.

Apostolos Tzitzikostas , Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen und Gouverneur der griechischen Region Zentralmakedonien, sagte dazu: „Die Wende hin zur Klimaneutralität kann Europa nur dann gelingen, wenn dabei die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt gestellt sowie die besonderen Voraussetzungen eines jeden Gebiets berücksichtigt werden und niemand, kein Mensch und keine Region, zurückgelassen wird. Als erstes muss der Verwaltungsaufwand reduziert und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas direkter Zugang zu EU-Mitteln gewährt werden. Europa braucht einen grünen und gerechten Wiederaufbau, der zur Überwindung der Klimakrise beiträgt, die Resilienz stärkt, Innovationen unterstützt und Arbeitsplätze vor Ort entstehen lässt. Wir müssen die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Regionen in ihren Zuständigkeitsbereichen – etwa bei der Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden, eines nachhaltigen Verkehrs, beim Schutz der Biodiversität oder bei der Bekämpfung der Energiearmut – und letztlich all unserer Bürgerinnen und Bürger stärken, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen. Deshalb haben wir die europaweite Kampagne ‚Der Grüne Deal – Going local‘ ins Leben gerufen.“

Für den Bürgermeister von Sevilla, Juan Espadas (SPE/ES), Vorsitzender der AdR-Fachkommission ENVE und der Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal – Going local“ „markiert das ‚Fit für 55‘-Paket den Beginn einer neuen Klimarevolution. Es muss ehrgeizige Ziele setzen, auch wenn wir wissen, dass dies mit Kosten verbunden ist. Die Folgen des Klimawandels werden jeden von uns und alle Städte und Regionen treffen, zuallererst aber die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, für Gerechtigkeit und geeignete soziale Unterstützung zu sorgen, damit niemand, kein Mensch und keine Region, zurückgelassen wird, wenn wir Wohngebäude, Mobilität, Energie usw. ‚fit für 55‘ machen.“

Mit den neuen und aktualisierten Energie- und Klimarechtsvorschriften will die EU die Emissionen bis 2030 um 55 % senken und bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Das „Fit für 55“-Paket ist ein Eckpfeiler der Klima- und Wachstumsstrategie der Union. Es umfasst 13 Legislativvorschläge zu verschiedenen Aspekten der ökologischen Wende und stützt sich dabei auf ein erneuertes Emissionshandelssystem. Mit der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie sollen der Gebäudesektor und der Straßenverkehr in den Emissionshandel einbezogen werden, zwei Bereiche, in den die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Fach- und Sachkompetenz zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals und zu einem sozialverträglichen Wandel beitragen können.

Die europäischen Regionen und Städte müssen im Rahmen des Klima-Sozialfonds wie auch des Fonds für einen gerechten Übergang als Akteure anerkannt werden, da eine übermäßige Zentralisierung den territorialen Zusammenhalt und die soziale Gerechtigkeit des ökologischen Wandels untergraben kann. Das „Fit für 55“-Paket erstreckt sich auch auf die Energieeffizienz von Gebäuden, ein Bereich, in dem der Europäische Ausschuss der Regionen und die Europäische Kommission im März 2021 eine verstärkte Zusammenarbeit aufgenommen haben.

Aktualisierungen bestehender EU-Rechtsvorschriften im Rahmen von „Fit für 55“:

  • Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS)
  • Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)
  • Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung
  • Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • Änderung der Energieeffizienzrichtlinie
  • Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Änderung der Verordnung zur Festsetzung von CO 2 -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
  • Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie

Neue Legislativvorschläge im Rahmen von „Fit für 55“:

  • Neue EU-Forststrategie
  • CO 2 -Grenzausgleichssystem
  • Klima-Sozialfonds
  • ReFuelEU Aviation – Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe
  • FuelEU Maritime – Förderung nachhaltiger Schiffskraftstoffe

Ansprechpartner:

David Crous

david.crous@cor.europa.eu

+32 (0) 470 88 10 37

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