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EU-Institutionen sollten die Anliegen Europäischer Bürgerinitiativen stärker beherzigen  

Die Konferenz zur Zukunft Europas sollte unter anderem zu einer besseren Weiterverfolgung Europäischer Bürgerinitiativen (EBI) durch die EU-Gesetzgeber führen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können zum Erfolg der Konferenz als auch der EBI beitragen und für ein europäisches Projekt sorgen, das auf echter Teilhabe beruht.

Bei dem vom EWSA ausgerichteten Tag der Europäischen Bürgerinitiative 2021 wurde der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) von Karl-Heinz Lambertz (BE/SPE) und Vincent Chauvet (FR/Renew Europe) vertreten, die beide selbst bereits EBI organisiert hatten. Im Einklang mit seinem politischen Hauptziel einer bürgerfreundlicheren EU fördert und unterstützt der AdR jene EBI, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen und die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften politisch relevant sind. Gleichzeitig ist der AdR als Vertreter der den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten stehenden Regierungsebenen ein zentraler Partner für die Förderung von EBI – dem ersten länderübergreifenden Instrument der EU für partizipative Demokratie.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Instrument der politischen Teilhabe, das 2011 durch den Vertrag von Lissabon geschaffen und im Januar 2020 überarbeitet wurde, um sie für Organisatoren und Unterstützer leichter zugänglich, weniger aufwändig und einfacher nutzbar zu machen. Sie eröffnet die Möglichkeit, dass sich eine Million Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zusammentun und die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Umsetzung der EU-Verträge vorzulegen. Laut dem 2020 vorgelegten Bericht der OECD über das Interesse an der deliberativen Demokratie in Europa sind repräsentative Prozesse in den vergangenen 40 Jahren zumeist auf lokaler (52 %) und regionaler Ebene (30 %) zu finden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind daher natürliche Partner bei der Förderung von EBI mit territorialem Bezug.

Da die EU sich mit der Konferenz zur Zukunft Europas für eine direktere Einbeziehung der Bürger in die europäische Politik engagiert, erörterten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, darunter Karl-Heinz Lambertz, anlässlich des EBI-Tages im EWSA die Frage, was dies für die EBI bedeutet und welche Rolle die EBI in den partizipativen Strukturen der EU spielt bzw. spielen kann oder sollte.

Karl-Heinz Lambertz , ehemaliger Präsident des AdR, Präsident des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und Organisator der EBI Minority SafePack - eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas , erklärte: „Das Ziel der Europäischen Bürgerinitiativen deckt sich mit dem der Konferenz zur Zukunft Europas: Die Stimme unserer Bürgerinnen und Bürger muss nicht nur gehört, sondern auch beachtet werden. Das werden wir nur dann schaffen, wenn den Wünschen der Bürger auf EU-Ebene wirksam Rechnung getragen wird. Gemeinsam mit den Organisationen der Zivilgesellschaft können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Erfolg der Konferenz als auch der EBI beitragen und für ein auf echter Teilhabe beruhendes europäisches Projekt sorgen.“

Vincent Chauvet , Bürgermeister der französischen Stadt Autun und AdR-Berichterstatter für die Stellungnahme „Mehr Ehrgeiz Europas zum Klimaschutz bis 2030 im Hinblick auf die COP 26“, berichtet über eine von ihm organisierte EBI der Anfangszeit unter der Bezeichnung Single Communication Tariff Act , die durchaus Erfolge zeitigte, auch wenn sie keine Million Unterzeichner fand. Diese EBI hatte die Einführung eines einheitlichen Mobilfunktarifs in der gesamten EU zum Ziel und trug zur Ausarbeitung der EU-Richtlinie über Roamingtarife bei. „Auch bei Fragen des Klimaschutzes können die EBI einiges bewirken: Allerdings sind sie immer noch zu wenig bekannt und genutzt, auch wenn sie einfach in der Anwendung sind und keine umfangreichen finanziellen Mittel voraussetzen“ , so Vincent Chauvet. „Wir müssen sie stärker fördern und vielleicht sogar ausweiten, z. B. indem wir die Unterzeichnung bereits ab einem Alter von 16 Jahren zulassen oder indem wir gemeinsam mit den lokalen Behörden in den Medien für sie werben.“

Hintergrundinformationen:

Der AdR hat drei Stellungnahmen zu den Europäischen Bürgerinitiativen verabschiedet:

Europäische Bürgerinitiative (CDR 167/2010), verabschiedet 2010, Berichterstatterin: Sonia Masini,

Europäische Bürgerinitiative (CIVEX-VI/005), verabschiedet im Oktober 2015, Berichterstatter Luc Van den Brande,

Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (CIVEX-VI/028), verabschiedet im März 2018, Berichterstatter: Luc Van den Brande.

In der im Oktober 2018 verabschiedeten Stellungnahme „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“ wird die EBI in den größeren Zusammenhang mit dem Themenkreis Demokratie und Bürgerbeteiligung gestellt. Es wird hervorgehoben, dass „partizipative Instrumente wie die Europäische Bürgerinitiative gestärkt werden sollten, denn EBI können als Instrument zur Ergänzung der bestehenden Strukturen der repräsentativen Demokratie auf EU-Ebene sowie zur innovativen Gestaltung zusätzlicher Elemente der partizipativen Beschlussfassung und des ständigen Dialogs dazu beitragen, Bürger und Bürgerinnen für ein gemeinsames Ziel zu mobilisieren, wichtige politische Themen auf der europäischen Ebene hervorzuheben und die Entwicklung EU-weiter Debatten zu fördern“.

Ähnlich wurde in der im Juni 2019 verabschiedeten Entschließung des AdR mit Vorschlägen für die neue Legislaturperiode der Europäischen Union die EBI zu den bestehenden Instrumenten der partizipativen Demokratie gezählt, die die Legitimität und die demokratischen Grundlagen der EU stärken und durch neue Instrumente wie ein ständiges System des Dialogs mit den Bürgern ergänzt werden sollten.

Ansprechpartnerin:

Marie-Pierre Jouglain

Tel.: +32 (0) 473 52 41 15

Mariepierre.jouglain@cor.europa.eu

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