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Die EU-Zuschüsse für Städte können wieder beantragt werden  

Die zweite Antragsrunde für die Städte-Fazilität der EU läuft bis zum 31. Mai . Für den Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro kommen alle Städte und Kommunen, ihre Verbünde sowie kommunale öffentliche Einrichtungen, die Städte oder lokale Gebietskörperschaften zusammenführen, aus den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich in Betracht, die über einen politisch genehmigten Klima- und Energieplan verfügen.

Die Städte-Fazilität der EU ( European City Facility , EUCF) soll die Städte bei der Energiewende unterstützen und bietet Städten und Gemeinden finanzielle Hilfe für die Entwicklung von Investitionskonzepten zur Umsetzung der in ihren Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen. Das übergeordnete Ziel der EUCF ist die Förderung von Investitionen in nachhaltige Energie in allen Kommunen Europas.

Technische Durchführbarkeitsstudien, Marktanalysen, Stakeholder-Analysen, rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Analysen oder Risikoanalysen sind einige der Vorhaben, die aus dem EUCF-Zuschuss finanziert werden können. Die Antragsteller müssen politisches Engagement zur Entwicklung eines Investitionskonzepts zeigen und sich einem zweijährigen Monitoring der EUCF unterwerfen.

Insgesamt werden 69 Projekte ausgewählt (26 in Mittel- und Osteuropa, 24 in den nordischen Ländern und Westeuropa und 19 in Südeuropa). Jedes ausgewählte Investitionskonzept erhält einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro zu seiner weiteren Ausgestaltung.

Die Projekte werden anhand von fünf Kriterien bewertet: Investitionsumfang, Energieeinsparungen, Governance - Struktur, Einbeziehung der Stakeholder und Ausrichtung auf die Ziele der Städte-Fazilität. Die Beantragungsfrist begann am 29. März und endet am 31. Mai. Die Bewertungsergebnisse mit den ausgewählten Projekten werden im August 2021 veröffentlicht.

Ansprechpartnerin:

Berta López Domènech

Tel.: +32 (0) 2 282 2170

Berta.LopezDomenech@cor.europa.eu

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