Während die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel zusammenkommen, um den aktuellen Stand der wirtschaftlichen Erholung Europas zu erörtern, wurde eine vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) in Auftrag gegebene neue Studie vorgelegt. Aus ihr geht hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nur mangelhaft in die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne eingebunden werden. Die Studie wurde in der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des AdR vorgestellt. Die ECON-Mitglieder äußerten zudem große Bedenken, dass es mangels Berücksichtigung regionaler Unterschiede in den Plänen und angesichts einer unzureichenden Abstimmung mit den kohäsionspolitischen Zielen zu Überschneidungen zwischen Fonds kommen könnte.
In der Studie werden acht nationale Aufbau- und Resilienzpläne analysiert, die der Europäischen Kommission bis Ende Mai vorgelegt wurden. Fazit: Die Pläne sehen nur sehr begrenzte Möglichkeiten für die Regionen vor, einen demokratischen Beitrag zu leisten. Die meisten regionalen und lokalen Akteure wurden nur formell und einseitig konsultiert und lediglich mit der administrativen Umsetzung der Investitionsmaßnahmen beauftragt. Ihre Ideen flossen nur selten in die Pläne ein. Mehr politische Mitsprache der Städte und Regionen bei der Verwendung der Investitionsressourcen würde jedoch die Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaften stärken und den Aufbau von Kompetenzen auf lokaler Ebene fördern. Werden die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die Investitionen und Dienstleistungen sowie die Umsetzung der Reformen maßgeblich mittragen, nicht ausreichend einbezogen, könnte dies Wirkung und Effizienz der Aufbaupläne NRLR erheblich schmälern.
Michael Murphy (IE/EVP), Vorsitzender der Fachkommission ECON und Mitglied des Grafschaftsrates von Tipperary, erklärte: „Die heute vorgelegte Studie bestätigt, worauf wir bereits in früheren Arbeiten hingewiesen hatten: es gibt unterschiedlichste Gegebenheiten in der EU, aber viele Mitgliedstaaten sehen die Konsultationen mit den regionalen und lokalen Akteuren nicht als sinnvollen Austausch, sondern als eine einseitige Formalie, die es abzuhaken gilt . Der Wissens- und Erfahrungsschatz der Regionen und Städte findet nur selten Eingang in die Aufbaupläne – eine verpasste Chance und schlicht schlechte Regierungspraxis, wie wir finden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind von entscheidender Bedeutung für Investitionen und öffentliche Dienstleistungen sowie für die Umsetzung von Reformen; den Aufbauprozess in der EU ohne sie zu gestalten, ist daher ein Fehler.“
Die Mitglieder des ECON-Ausschusses bedauerten, dass bei den in den nationalen Aufbauplänen vorgeschlagenen Investitionen potenzielle Synergien zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und den Kohäsionsfonds der EU nicht berücksichtigt werden. Die Überschneidungen zwischen den beiden Finanzinstrumenten könnten die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik untergraben. Außer im Falle Italiens und Belgiens ist keine Zuweisung von Mitteln an die Gebietskörperschaften vorgesehen. Eine weitere Schlussfolgerung der Studie lautet, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung des ökologischen und digitalen Wandels in den nationalen Aufbauplänen nur vage und unscharf definiert wird.
Im Lichte der Ergebnisse der Studie forderten die Mitglieder der Fachkommission ECON die Europäische Kommission nachdrücklich auf, sämtliche nationalen Aufbaupläne einer gründlichen Bewertung zu unterziehen, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf eine Festlegung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den verbleibenden Phasen der Aufbaupläne zu dringen, den Zusammenhalt als grundlegenden Wert zu wahren und die Regionen und Städte der EU in das Europäische Semester sowie in die Überwachung und Bewertung der Pläne einzubeziehen.
Neben der Debatte über den EU-Aufbaufonds nahm die Fachkommission ECON den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der Europäischen Union“ an. Darin wird ein harmonisierter EU-Rechtsrahmen für den Schutz dieser Angaben gefordert, um den jetzigen Flickenteppich nationaler Rechtsinstrumente durch einen harmonisierten EU-Rechtsrahmen für diese geschützten Angaben zu ersetzen und so einen wichtigen Teil des europäischen Kulturerbes zu schützen, die Verbraucherrechte zu verbessern, die Einkommen der Erzeuger zu erhöhen und zur Entwicklung der betroffenen Regionen beizutragen.
Berichterstatterin Martine Pinville (FR/SPE), Mitglied des Regionalrates von Nouvelle-Aquitaine, betonte: „Die vom AdR seit Langem geforderte Verordnung zum Schutz geografischer Angaben für Industrie und Handwerk muss jetzt Wirklichkeit werden. Für die Verbraucher wäre eine solche Verordnung ein Garant für Herkunft, Qualität und Echtheit eines Erzeugnisses. Für Handwerker und Unternehmen würde sie eine Aufwertung ihres Knowhows bedeuten und Schutz vor unlauterem Wettbewerb und Nachahmungen bieten. Schließlich geht es für die Regionen darum, das lokale Erbe zu schützen und die Wertschöpfung sowie ortsgebundene Arbeitsplätze in ihrem Gebiet zu erhalten.“
Die Stellungnahme soll auf der Oktober-Plenartagung des AdR verabschiedet werden.
Die Sitzung der Fachkommission ECON bot den Mitgliedern auch Gelegenheit zur Erörterung des von Berichterstatterin Jeannette Baljeu (NL/Renew Europe) erstellten Arbeitsdokuments zur „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ und der Stellungnahme zur Besseren Rechtsetzung von Berichterstatter Piero Mauro Zanin (IT/EVP), Mitglied der Fachkommission CIVEX.
Darüber hinaus bestimmte die Fachkommission ECON Rob Jonkman (NL/EKR) zum Berichterstatter für die Stellungnahme zur „Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität“ und empfahl, Mark Weinmeister (DE/EVP) zum Hauptberichterstatter für das Thema „Europäische digitale Identität“ zu bestellen.
Hintergrund:
Die EU- Aufbau- und Resilienzfazilität ist ein mit 672,5 Mrd. EUR ausgestattetes Finanzinstrument, mit dem die EU - Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen und Investitionen in die gemeinsamen Prioritäten der EU unterstützt werden sollen. 312,5 Mrd. EUR werden in Form von Zuschüssen und 360 Mrd. EUR in Form von Darlehen bereitgestellt. Die Fazilität ist das größte Finanzierungsinstrument des 750 Milliarden Euro umfassenden Aufbauinstruments NextGenerationEU . Um die Unterstützung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, sollten die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen, in denen die zu finanzierenden Reformen und Investitionen aufgeführt sind. Bislang hat die Europäische Kommission 24 von 27 nationalen Plänen erhalten und davon 12 Pläne bereits gebilligt.
Die vom AdR in Auftrag gegebene Studie „Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen“ analysiert acht nationale Aufbau- und Resilienzpläne (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien und Spanien), die der EU bis Ende Mai 2021 vorgelegt wurden. Die vollständige Studie kann hier abgerufen werden.
Bereits in einer im Januar vorgelegten gemeinsamen Konsultation des AdR und des RGRE wurde darauf hingewiesen, dass viele Regierungen in der EU die Regionen und Städte nicht in die Ausarbeitung der Pläne für den postpandemischen Aufbau einbeziehen. Die vollständigen Ergebnisse können hier abgerufen werden.
Gemäß der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe q) sollen die Aufbau- und Resilienzpläne „soweit verfügbar“ nach einem „im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen durchgeführten Prozess der Konsultation lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, von Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und anderen relevanten Interessenträgern“ ausgearbeitet werden, was auch und einer unlängst mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments bekräftigt wurde. Die Mitgliedstaaten müssen in einer Zusammenfassung des Konsultationsprozesses im Einzelnen darlegen, „wie die Beiträge der Interessenträger in den Aufbau- und Resilienzplan einfließen“.
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