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Eine dynamische Dienstleistungswirtschaft erfordert die Mitwirkung der Städte und Regionen  

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt die Initiativen der Europäischen Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. In einer auf der AdR-Plenartagung im Oktober verabschiedeten Stellungnahme ruft der Berichterstatter Jean-Luc Vanraes (BE/ALDE) die Kommission auf, ihre Vorschläge klarzustellen, damit der Binnenmarkt die ihm zugedachte Gestalt annehmen kann.

Die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union ist eine tragende Säule des Binnenmarktes. Dienstleistungen sind ein Schwergewicht im europäischen Wirtschaftsgefüge, denn sie machen 70 % des BIP aus und schaffen 90 % der neuen Arbeitsplätze. Obwohl bedeutende Fortschritte bei der Beseitigung der Hemmnisse erzielt werden konnten, gibt es nach wie vor zu wenig Klarheit und Vorhersehbarkeit der Rechtsbestimmungen, ganz abgesehen von den widersprüchlichen nationalen Besti mmungen, die den europäischen Unternehmen, die jenseits der Grenzen aktiv sein wollen, nach wie vor zu schaffen machen.

Leider muss man dem Dienstleistungssektor eine schwache Wettbewerbsfähigkeit und einen schleppenden Produktivitätszuwachs attestieren ”, erklärt Jean-Luc Vanraes (BE/ALDE), Mitglied des Gemeinderats von Uccle (Belgien). „Wenn es uns gelänge, die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel und die Investitionen in Dienstleistungen abzubauen, könnte dadurch das BIP der EU um 1,7 % erhöht werden. Dann hätten die Dienstleistungserbringer und die Verbraucher eindeutig mehr Möglichkeiten und der Binnenmarkt könnte sich voll entfalten.“

In Anbetracht der Schwierigkeiten der Dienstleistungsunternehmen hat die Europäische Kommission daher im Januar 2017 eine Reihe von Initiativen eingeleitet (elektronische europäische Dienstleistungskarte, Mitteilungsverfahren und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung), um es den Unternehmen leichter zu machen, EU-weit Dienstleistungen zu erbringen. Der Berichterstatter sieht in diesen Maßnahmen zwar einen Beitrag zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen, sorgt sich aber gleichzeitig darum, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften neue Verwaltungslasten auferlegt werden und mögliche Überschneidungen mit den einzelstaatlichen Rechtsetzungsverfahren entstehen, worauf einige nationale und regionale Parlamente hingewiesen haben.

Dennoch begrüßt Vanraes die elektronische europäische Dienstleistungskarte („e-Card“) als einen hilfreichen Beitrag zur Förderung der Mobilität der Dienstleistungen, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Kostensenkung für grenzübergreifend tätige Dienstleister. „ Gerade die KMU werden sich freuen. Sie sind das Rückgrat der regionalen und lokalen Wirtschaft und sie sind es, die die größte Mühe mit der umständlichen Bürokratie haben, wenn sie ihre Dienste grenzübergreifend anbieten wollen .“ Er bedauert jedoch, dass die potenziellen Vorteile der elektronischen Dienstleistungskarte nach wie vor unklar sind, und dringt darauf, dass die Europäische Kommission sie eingehender erläutert.

Vanraes unterstützt auch Schritte zur Verbesserung des Mitteilungsverfahrens für Dienstleistungen, denn die bestehenden Verfahren seien ineffektiv. Die Mitteilungspflicht dürfe jedoch nicht in die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer politischen Versammlungen eingreifen.

Er vertritt die Ansicht, dass Verhältnismäßigkeitsprüfungen gründlich, objektiv und faktengestützt sein müssen, dass sie aber auch angemessen sein sollten, denn ein Pauschalansatz könne in vielen Situationen einen unnötigen Aufwand verursachen. „Es ist allein Sache der Mitgliedstaaten, sei es auf der nationalen, der regionalen oder der kommunalen Ebene, darüber zu befinden, ob und wie Berufe reglementiert werden“ , unterstreicht Vanraes.

Hintergrund:

Das Europäische Parlament und der Rat nahmen am 12. Dezember 2006 die europäische Dienstleistungsrichtlinie an (die bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war). Damit sollten rechtliche und administrative Hürden abgebaut werden, die Unternehmen daran hindern können, ihre Dienstleistungen in einem anderen Land anzubieten, und der grenzüberschreitende Wettbewerb sollte gefördert werden. Im Januar 2017 – als klar war, dass das Potenzial des freien Dienstleistungsmarktes längst noch nicht ausgeschöpft war – legte die Europäische Kommission ein Paket von vier Maßnahmen vor:

eine elektronische europäische Dienstleistungskarte: ein elektronisches Verfahren, durch das Verwaltungsformalitäten vereinfacht werden sollen;

eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe: Es wird klar dargelegt, wie die Mitgliedstaaten bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern;

Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe, in denen der Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial umrissen wird;

• ein verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen, damit Mitgliedstaaten etwaige Bedenken wegen möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens geltend machen können.

Ansprechpartnerin:
Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366

carmen.schmidle@cor.europa.eu

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