Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat 329 Mitglieder, die lokale und regionale Gebietskörperschaften aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Die Mitglieder kommen fünf bis sechs Mal im Jahr zu Plenartagungen in Brüssel zusammen, um politische Prioritäten zu erörtern und Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften zu verabschieden.
Die Mitglieder müssen demokratisch gewählt sein und/oder ein politisches Mandat in ihrem Heimatland innehaben. Jede nationale Regierung schlägt Regional- und Kommunalvertreter (Mitglieder und Stellvertreter, die nationale Delegationen bilden) vor, die anschließend vom Rat der EU ernannt werden müssen.
Im April 2019 verabschiedete das Präsidium eine Strategie für eine ausgewogene Mitwirkung weiblicher und männlicher Mitglieder an den Arbeiten des AdR.
Die Mitglieder erhalten kein Entgelt vom AdR. Für die Teilnahme an
AdR-Sitzungen oder ordnungsgemäß genehmigten Reisen erhalten sie jedoch
eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Beförderungskosten sowie
Tagegelder zur Deckung ihrer gesamten Kosten während der Reise und am
Sitzungsort. Weitere Informationen finden Sie hier
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Die AdR-Mitglieder gehören entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion – – und entsprechend ihren Fachgebieten bestimmten Fachkommissionen an.