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Schriftliche Konsultation der Interessenträger zum Bericht über die Hindernisse im Binnenmarkt und zum Aktionsplan zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften  

Der EU-Binnenmarkt wurde vor über 25 Jahren ins Leben gerufen und ist seitdem ein Eckpfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung der EU. Er gilt als eine der größten Errungenschaften der EU und ist Dreh- und Angelpunkt ihrer wirtschaftlichen und politischen Integration.

Der EU-Binnenmarkt hat einen hohen wirtschaftlichen Integrationsgrad erreicht und ist nunmehr der größte zusammengeschlossene Markt der Welt. Davon profitieren die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sowie ihre Städte und Regionen in erheblichem Maße.

Dennoch stoßen Bürger und Unternehmen immer noch auf Hindernisse, die sie davon abhalten, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Zudem entstehen immer wieder neue Barrieren. Durch die Beseitigung der verbleibenden Hindernisse und eine wirksame Durchsetzung der bestehenden europäischen Rechtsvorschriften ließen sich weitere maßgebliche Binnenmarktvorteile für die Wirtschaft der EU und für die Bürgerinnen und Bürger erzielen.

Die Europäische Kommission hat dies erkannt und in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen ergriffen, um diese Hindernisse abzubauen und die Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften zu verbessern. Am 10. März 2020 veröffentlichte sie zwei Mitteilungen zum Binnenmarkt, mit denen sie diese Bemühungen fortsetzt.

In der ersten Mitteilung mit dem Titel Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen wird ein breites Spektrum von Hindernissen im Binnenmarkt aus Sicht der europäischen Unternehmen und Verbraucher ermittelt. Zudem wird auf die Ursachen dieser Hindernisse verwiesen: restriktive und komplexe nationale Vorschriften, begrenzte Verwaltungskapazitäten, unvollständige Umsetzung der EU-Vorschriften und deren unangemessene Durchsetzung.

Bei der zweiten Mitteilung handelt es sich um den Langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften. Er ist das Ergebnis eines vom Europäischen Rat im März 2019 auf den Weg gebrachten Prozesses und enthält über 20 Maßnahmen für eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.

Beide Mitteilungen sind Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Kommission die europäische Wirtschaft dabei unterstützen will, die Klimaneutralität und zugleich eine Marktführerschaft im digitalen Bereich anzustreben. Das Paket industriepolitischer Maßnahmen und die KMU-Strategie werden Gegenstand von zwei gesonderten Stellungnahmen des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) sein.

Die vorgenannten Mitteilungen zum Binnenmarkt werden in einer neuen AdR-Stellungnahme behandelt, für die die Fachkommission ECON Tadeusz Truskolaski (EA/PL), Bürgermeister von Białystok, zum Berichterstatter ernannt hat.

Diese soll in der Sitzung der Fachkommission ECON am 24. Juni 2020 angenommen und auf der Plenartagung am 12.-14. Oktober 2020 verabschiedet werden.

Im Rahmen dieser schriftlichen Konsultation möchte Herr Truskolaski die Beiträge der einschlägigen Interessenträger zu folgenden Fragen einholen:

Fragen

  1. Hat die Europäische Kommission in ihren Mitteilungen zum Binnenmarkt vom 10. März 2020 Ihrer Meinung nach alle relevanten Hindernisse für den Binnenmarkt ermittelt und die richtigen Prioritäten gesetzt? Wenn nein, was fehlt und warum?
  2. Sollte die Europäische Kommission neue Legislativvorschläge zur Beseitigung der Binnenmarkthindernisse und zur besseren Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in Erwägung ziehen? Wenn ja, welche Art von Initiativen sollten in Betracht gezogen werden?
  3. Wie können wir den Binnenmarkt besser vor unfairen Wirtschaftspraktiken durch Regierungen und Akteure aus Drittländern schützen? Wie können wir den Binnenmarkt besser vor Dumping auf dem Weltmarkt schützen?

Wenn Sie sich an dieser Konsultation beteiligen möchten, schicken Sie Ihre Antworten auf die drei obigen Fragen und etwaige zusätzliche Bemerkungen bitte bis zum 20. Mai 2020, 15.00 Uhr, an econ@cor.europa.eu.

Darüber hinaus stehen Herr Truskolaski und sein Team auf Anfrage und bei Bedarf für Online‑Sitzungen und Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sekretariat der Fachkommission ECON​


Contact:
Contact Person: Rafael Mondelaers
Organizer: ECON Secretariat
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