Europäische Unternehmerregion (EER) 

​Im Rahmen des Projekts „Europäische Unternehmerregion“ (European Entrepreneurial Region, EER) werden EU-Regionen und -Städte ermittelt und ausgezeichnet, die unabhängig von ihrer Größe, ihrer Wirtschaftskraft und ihren Kompetenzen einen herausragenden und innovativen unternehmerischen Strategieplan vorweisen können. Den Regionen und Städten mit dem überzeugendsten, weitsichtigsten und vielversprechendsten Plan wird für das betreffende Jahr die Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“ (EER) verliehen.

Inhalte

​​Über die Auszeichnung

Die EER-Auszeichnung wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und wird von europäischen Interessenträgern wie SMEunited, Eurochambres, Social Economy Europe und EURADA unterstützt. Die Mitwirkung steht allen Organisationen offen, die zum Erreichen der Ziele dieser Auszeichnung beitragen möchten.​​

Seit seiner Schaffung im Jahr 2010 wurde die EER-Auszeichnung an 39 Regionen und Städte aus 17 EU-Mitgliedstaaten verliehen.

Das EER-Label für das Jahr 2023 wurde an folgende Gebietskörperschaften vergeben:

  • Barcelona (Spanien)
  • Penela (Portugal)
  • Westpommern (Polen)

EER-Auszeichnung – Bewerbungsmodalitäten

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bewerben können sich alle zur EU gehörenden Gebiete der Mitgliedstaaten, darunter Gemeinschaften und Städte und grenzübergreifende Regionen mit Rechtspersönlichkeit, wie etwa EVTZ und Euroregionen.
  • Die Gebiete müssen über politische Befugnisse (nicht zwingend gesetzgeberischer Art) verfügen.
  • Sie müssen fähig sein, eine übergeordnete unternehmerische Vision umzusetzen,
  • unabhängig von Größe, Wirtschaftskraft oder besonderen Kompetenzen.
  • Teilnahmeberechtigt sind Gebiete, die bereits erfolgreich sind, und solche, die den erforderlichen Veränderungswillen vorweisen.

Bewerbungen grenzübergreifender Regionen sind besonders erwünscht.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Bewerbungsformular, bestehend aus:
    • ​einem Informationsblatt über das Bewerbergebiet;
    • ​einer Beschreibung der politischen Vision;
    • einer Beschreibung der geplanten Lenkungsmechanismen zur effizienten Umsetzung der EER-Maßnahmen;
    • einem Handlungsplan;
    • einem Kommunikationsplan;
  • einer Erklärung zum politischen Engagement, aus der hervorgeht, dass die EER-Strategie von der politischen Führung unterstützt wird (zum Beispiel durch die Regionalversammlung, die Regionalregierung oder andere befugte politische Gremien).

Bewerbungsverfahren

Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung folgende Gesichtspunkte:

  • den Haushalt der Bewerber, besondere strukturelle oder territoriale Herausforderungen und die wirtschaftliche Ausgangslage;
  • den Gesamteindruck des Strategieplans der EER-Bewerber.

Näheres zur Bewerbung siehe Abschnitt "Unterlagen".

EE​R-Jury

Die zwölfköpfige Jury (Fachleute und Politiker) besteht aus Vertretern folgender Organisationen:

Die Europäischen Unternehmerregionen

Liste der Regionen, die seit 2011 als „Europäische Unternehmerregion“ ausgezeichnet wurden:

  • 2011 : Brandenburg (Deutschland), County Kerry (Irland) und Murcia (Spanien);
  • 2012 : Katalonien (Spanien), Helsinki-Uusimaa (Finnland) und Trnava (Slowakische Republik);
  • 2013 : Nord-Pas de Calais (Frankreich), Süddänemark (Dänemark) und die Steiermark (Österreich);
  • 2014 : Flandern (Belgien), Marken (Italien) und Nord Brabant (Niederlande);
  • 2015 : Lissabon (Portugal), Nordirland (Vereinigtes Königreich) und Valencia (Spanien);
  • 2016 : Glasgow (Vereinigtes Königreich), Lombardei (Italien) und Małopolskie (Polen);
  • 2017 : Extremadura (Spanien); Niederösterreich (Österreich) und Westgriechenland (Griechenland);
  • 2018 : Zentralmazedonien (Griechenland), Île-de-France (Frankreich) und Nordwestirland (Irland);
  • 2019 : Asturien (Spanien), Gelderland (Niederlande) und Thessalien (Griechenland);
  • 2020 : Danzig/Woiwodschaft Pommern (Polen), Göteborg (Schweden) und Navarra (Spanien);
  • 2021-2022 : Castelo Branco (Portugal), Gabrowo (Bulgarien), Helsinki-Uusimaa (Finnland), Madrid (Spanien), Provence-Alpes-Côte d’Azur (Frankreich) sowie Schlesien (Polen).
  • 2023: Barcelona (Spanien), Penela (Portugal), Westpommern (Polen).​

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Piot Zajaczkowski, Ausschuss der Regionen
Tel: +32 (0)2/282.24.01 eer-cdr@cor.europa.eu 
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