Über die Auszeichnung
Die EER-Auszeichnung wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und wird von europäischen Interessenträgern wie SMEunited, Eurochambres, Social Economy Europe und EURADA unterstützt. Die Mitwirkung steht allen Organisationen offen, die zum Erreichen der Ziele dieser Auszeichnung beitragen möchten.
Auszeichnung „EER 2021-2022“
Die EER-Auszeichnung für die Jahre 2021-2022 wurde an folgende Regionen vergeben:
- Gemeinde Castelo Branco (Portugal)
- Gemeinde Gabrowo (Bulgarien)
- Region Helsinki-Uusimaa (Finnland)
- Region Madrid (Spanien)
- Region Provence-Alpes-Côte d’Azur (Frankreich)
- Woiwodschaft Schlesien (Polen)
EER-Auszeichnung – Bewerbungsmodalitäten
Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerben können sich alle zur EU gehörenden Gebiete der Mitgliedstaaten, darunter Gemeinschaften und Städte und grenzübergreifende Regionen mit Rechtspersönlichkeit, wie etwa EVTZ und Euroregionen.
- Die Gebiete müssen über politische Befugnisse (nicht zwingend gesetzgeberischer Art) verfügen.
- Sie müssen fähig sein, eine übergeordnete unternehmerische Vision umzusetzen,
- unabhängig von Größe, Wirtschaftskraft oder besonderen Kompetenzen.
- Teilnahmeberechtigt sind Gebiete, die bereits erfolgreich sind, und solche, die den erforderlichen Veränderungswillen vorweisen.
Bewerbungen grenzübergreifender Regionen sind besonders erwünscht.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsformular
- Informationsblatt über das Bewerbergebiet
- Beschreibung der politischen Vision
- Beschreibung der geplanten Lenkungsmechanismen zur effizienten Umsetzung der EER-Maßnahmen
- Handlungsplan
- Kommunikationsplan
- Erklärung zum politischen Engagement, aus der hervorgeht, dass die EER-Strategie von der politischen Führung unterstützt wird (zum Beispiel durch die Regionalversammlung, die Regionalregierung oder andere befugte politische Gremien).
Bewerbungsverfahren
Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung folgende Gesichtspunkte:
- den Haushalt der Bewerber, besondere strukturelle oder territoriale Herausforderungen und die wirtschaftliche Ausgangslage;
- den Gesamteindruck des Strategieplans der EER-Bewerber.
Näheres zur Bewerbung siehe Abschnitt "Unterlagen".
Die Jury
Die zwölfköpfige Jury (Fachleute und Politiker) besteht aus Vertretern folgender Organisationen:
Die Europäischen Unternehmerregionen
Liste der Regionen, die seit 2011 als „Europäische Unternehmerregion“ ausgezeichnet wurden:
- 2011 : Brandenburg (Deutschland), County Kerry (Irland) und Murcia (Spanien);
- 2012 : Katalonien (Spanien), Helsinki-Uusimaa (Finnland) und Trnava (Slowakische Republik);
- 2013 : Nord-Pas de Calais (Frankreich), Süddänemark (Dänemark) und die Steiermark (Österreich);
- 2014 : Flandern (Belgien), Marken (Italien) und Nord Brabant (Niederlande);
- 2015 : Lissabon (Portugal), Nordirland (Vereinigtes Königreich) und Valencia (Spanien);
- 2016 : Glasgow (Vereinigtes Königreich), Lombardei (Italien) und Małopolskie (Polen);
- 2017 : Extremadura (Spanien); Niederösterreich (Österreich) und Westgriechenland (Griechenland);
- 2018 : Zentralmazedonien (Griechenland), Île-de-France (Frankreich) und Nordwestirland (Irland);
- 2019 : Asturien (Spanien), Gelderland (Niederlande) und Thessalien (Griechenland);
- 2020 : Danzig/Woiwodschaft Pommern (Polen), Göteborg (Schweden) und Navarra (Spanien);
- 2021-2022 : Castelo Branco (Portugal), Gabrowo (Bulgarien), Helsinki-Uusimaa (Finnland), Madrid (Spanien), Provence-Alpes-Côte d’Azur (Frankreich) sowie Schlesien (Polen).