Der Generalsekretär
des Europäischen Ausschusses der Regionen trägt die übergeordnete Verantwortung
für die Vorbereitung der Arbeiten und die Umsetzung der Beschlüsse der
Arbeitsorgane, d. h. der Plenarversammlung, des Präsidiums, der Konferenz
der Präsidenten und Vorsitzenden und des Präsidenten selbst. Er steht an der
Spitze des Sekretariats und beaufsichtigt die Unterstützung für die Mitglieder,
die die über eine Million gewählten Kommunal- und Regionalpolitiker der
gesamten EU vertreten.
Der Generalsekretär unterstützt zudem den
Präsidenten bei der Vertretung der Interessen des AdR gegenüber den anderen
EU-Organen und -Einrichtungen sowie durch die Wahrnehmung der täglichen
Aufgaben in der Verwaltung, bei den Diensten für die Mitglieder, der
politischen Arbeit sowie in den Bereichen Haushalt und Kommunikation.